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Vorab-Info: eco-Stellungnahme zu Netzsperren morgen im Bundestag

11.02.2009

Mir liegt die eco-Stellungnahme vor, die morgen im Bundestags-Ausschuss bzgl. Netzsperren präsentiert werden wird. Der eco Verband wird sich, erwartungsgemäß, gegen Netzsperren aussprechen.

Die Stellungnahme umfasst 18 Seiten und geht vor allem auf diese Punkte ein, die ich inhaltlich in eigenen Worten (stark gekürzt) zusammenfasse:

  1. Es wird betont, dass eine echte Sperrung nicht möglich ist. eco nutzt daher nicht den Begriff “Sperrung” sondern spricht von einer Zugangserschwerung. Weiterhin macht eco deutlich, dass der grossteil der avisierten Daten via P2P getauscht wird.
  2. eco weist auf die Missbrauchsmöglichkeiten bei der “Sperrung” hin und fordert ein rechtsstaatliches Verfahren.
  3. Auf die Frage, wie ein Bekanntwerden der Sperrlisten verhindert werden kann antwortet eco mit einer verschlüsselung der Daten.
  4. Die vom Ministerium angesetzten Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro setzt eco als zu niedrig an und schätzt ca. 800.000 Euro für eine DNS-“Sperrung” zzgl. der Kosten des laufenden Betriebes.
  5. Die Wirksamkeit der Maßnahme möchte eco nicht einschätzen.
  6. eco macht deutlich, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia eine gute Arbeit leistet.
  7. eco sieht mehrere Grundrechte (Art. 5, 10, 12 GG) betroffen und zeiht die Verhältnismässigkeit der Maßnahme in Zweifel. Zumindest muss zur Wahrung der Verhältnismässigkeit eine Kostenerstattung erfolgen.
  8. eco weist auf zwei potentielle Rechtsgrundlagen hin: Einmal §20 IV JMStV iVm §59 II-IV RStV und dann noch §59 II-IV RStV.
  9. eco weist daraufhin, dass das BKA nicht einfach unkontrolliert eine Sperr-Liste pflegen darf. Vielmehr ist der Grundsatz der Gewaltenteilung zu beachten, demzufolge eine Judikative Kontrolle stattfinden muss.
  10. eco zweifelt, ob “Jugendschutzbehörden” die richtigen Stellen sind zur Pflegung der Listen, da es nicht primär um Jugendschutz sondern vielmehr um Opferschutz und organisierte Kriminalität geht.
  11. eco sieht den Bedarf einer sauberen gesetzlichen Regelung, die Schaffung der Möglichkeit von Rechtsbehelfen gegen Sperrungen und die Notwendigkeit der festlegung der Subsidiarität der Maßnahme. Zudem soll die Verantwortlichkeit der Provider klar ausgeschlossen werden.
  12. Für eco kann eine gesetzliche Regelung nicht umgangen werden, das heisst: Gesetzliche Änderungen sind nötig. Diese gehören laut eco nicht ins TMG und auch nicht in den Bereich des Jugendschutzes. Es muss eine spezialgesetzliche Regelung erfolgen.
  13. eco weist auf die Gefahr der “wachsenden Begehrlichkeiten” ausdrücklich hin.
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