Im Jahr 2011, wahrscheinlich dann im Monat Mai, wird es nochmals eine umfassende Volkszählung in Deutschland geben. Aufgrund der rechtlichen Besonderheiten in Deutschland wird es eine registergestützte Zählung, das heißt: Die Statistiken werden in erster Linie direkt über die Melderegister erhoben und nicht vollständig durch direkten Kontakt zu den Bürgern. Die Bürger selbst sollen nur durch Stichproben betroffen sein. Auch wenn es jetzt noch 3 Jahre vorher ist wirft die Volkszählung, der so genannte Zensus, schon seine Schatten voraus.
Momentan wird das Zensusvorbereitungsgesetz umgesetzt. Das heißt: Die ersten Daten fließen zum statistischen Bundesamt. An erster Stelle steht die Schaffung eines Registers von Wohngebäuden und Wohnungen in Deutschland. Dieses Register ist dann später auch die Grundlage um etwa 17,5 Millionen Bürger direkt zu befragen.
Hinweis: Inzwischen wurde Verfassungsbeschwerde wegen der Volkszählung 2011 eingelegt, Details dazu sind hier zu finden.
Was im Gebäude-Register gespeichert wird, ist im §2 III ZensusVBG zu finden: Insgesamt 33 Daten werden hier erhoben, die letzten zwei Punkte betreffen die Auskunftspflichtigen. Die Auskunftspflichten selbst werden umfänglich durch §10 ZensusVBG bedacht, wobei auch hier alleine Verfügungsberechtigte (also vor allem Eigentümer) der gemeldeten Gebäude weitergegeben werden.
Die Auskunftspflicht ist ein grosses Thema und obwohl man das Zensusdurchführungsgesetz noch nirgendwo findet, ist zu bemerken, wie jetzt schon betont wird, dass jeder die Pflicht zur Auskunft trägt. Diese Pflicht ergibt sich als erstes aus dem Bundesstatistikgesetz, §15 BStatG und ist in §23 BStatG sogar mit einem Bußgeld bis 5000 Euro belegt. Doch die Auskunftspflicht dort muss erst durch ein entsprechendes Gesetz konkretisiert werden. Im Mikrozensusgesetz 2005 etwa waren alle (ob Volljährig oder Minderjährig) die einen eigenen Haushalt führen auskunftspflichtig, allerdings wurde im §9 auf die Erhebung eines Bussgeldes verzichtet. Hier handelte es sich also um eine Auskunftspflicht ohne Sanktionsmaßnahmen. Es bleibt abzuwarten wie es beim Zensus 2011 aussehen wird.
Die Befragung erteilt gemischt: Mal kommen Fragesteller persönlich vorbei, mal wird ein Brief geschickt werden. Da das Bundesstatistigesetz ausdrücklich von einer Frist ausgeht ist anzunehmen, dass man dem Befragten eine Frist zur Antwort bieten muss. Die Pflicht zum Betretenlassen der Wohnung ist nicht zu erkennen und auch abzulehnen.
Kritik
Man DerWesten.de kann man z.B. das hier lesen:
Die Statistiker betonen, dass beim Zensus der Datenschutz oberste Priorität hat. Hier gelte die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, «dass Daten nur als Einbahnstraße in die Statistik fließen», sagte Bechtold.
Das ist nachweislich falsch, wenn auch im Groben erstmal richtig. Der §16 BStatG bietet viele Ausnahmen zur weiteren Verwendung, allenfalls Verwaltungsakte dürfen letztich nicht aufgrund dieser Daten ergehen. Speziell der §16 IV BStatG ist mir ob der hier erhobenen Datenberge ein Dorn im Auge:
Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Übermittlung nach Satz 1 ist nur zulässig, soweit in den eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschriften die Übermittlung von Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden zugelassen ist.
Speziell die aktuellen Fälle von Datendiebstahl bereiten hier weitere Bauchschmerzen: Mitjeder grösseren Verbreitung dieser Daten erhöht sich das Risiko dass sie gestohlen werden können. Ich denke an CDs mit Datensätzen die verschwinden (wie zuletzt in Grossbritannien) oder auch an Laptops von Regierungsmitgliedern auf denen solche Daten (für Gesetezsentwürfe, §16 IV BStatG) gespeichert sind und die gestohlen werden (wie zuletzt bei der Bundesjustizministerin).
Neben dem offensichtlich ungewollten Datenmißbrauch bezweifle ich aber ernsthaft, dass die Daten -einmal erhoben- nur beim Zensus bleiben. Ich denke an den (unwahrscheinlichen) Fall, dass während der Erhebung dieser Daten dann doch ein “Anschlag” in Deutschland erfolgt. Grossen Widerstand, die beim Statistischen Bundesamt einmal vorliegenden Daten auszuwerten, wird es dann wohl nicht mehr geben, da jeder Strohhalm in dieser ersten Aktionistischen Phase genutzt wird.
Ich persönlich hoffe, dass die Fragesteller, die vor Ort auftauchen, ein anderes Benehmen an den Tag legen, als es von vielen Mitarbeitern der GEZ bekannt ist. Hier bleibt abzuwarten, auf welche Personen zurückgegriffen wird und wie diese geschult werden. Wenn überhaupt. Alles in allem fällt auf, dass zwar noch nicht viel an Gesetzes fertig gestellt ist, aber schon jetzt kräftig die Werbetrommel geführt wird. Hinsichtlich des objektiven Auskunftsanspruchs des Bürgers hinsichtlich des Verfahrens lässt dies schon daran zweifeln, ob man ehrlich informiert wird über Ablauf und Form des Zensus 2011.
Hinweis (19. Juni 2008): Es ist von mir eine Verfassungsbeschwerde gegen das spätere Zensusgesetz zu erwarten. Um möglichst viele Entwicklungen abzuwarten, wird diese gegen Ende der möglichen Frist (1 Jahr nach Bekanntgabe) eingereicht werden.
Links und Downloads
- Webseite zum Zensus 2011
- Älterer Beitrag beim Bundestag
- Die Datenschutzbeuaftragte NRW zum Mikrozensus 2005
- Beitrag bei der Tagesschau
- Beitrag bei Heise
- Bericht bei DerWesten.de
- Das Bundesstatistikgesetz
- Zensusvorbereitungsgesetz
- Mikrozensusgesetz 2005
Keine ähnlichen Beiträge gefunden.


Februar 2nd, 2008 at 7:10 am
[...] “Volksbefragung 2011″ (Zensus 2011) einen Beitrag im Datenschutz-Blog geschrieben, zu finden hier. Der Beitrag soll das Thema anreissen, erste Punkte ansprechen und zum Nachdenken anregen. [...]
Februar 2nd, 2008 at 7:40 am
[...] “Volksbefragung 2011″ (Zensus 2011) einen Beitrag im Datenschutz-Blog geschrieben, zu finden hier. Der Beitrag soll das Thema anreissen, erste Punkte ansprechen und zum Nachdenken anregen. February [...]
Februar 2nd, 2008 at 8:35 am
[...] “Volksbefragung 2011″ (Zensus 2011) einen Beitrag im Datenschutz-Blog geschrieben, zu finden hier. Der Beitrag soll das Thema anreissen, erste Punkte ansprechen und zum Nachdenken anregen. [...]
Februar 22nd, 2008 at 6:33 am
[...] vorher im Blog: Erläuterungen zum Zensus 2011. Posted in News | Leave a [...]
November 2nd, 2008 at 7:15 am
[...] hat Der Präsident des Statistischen Bundesamtes geschätzt, das bei der Volkszählung 2011 (Artikel zur Volkszählung 2011 mit weiteren Infos hier) ca. 1,3 Millionen weniger Bürger am Ende stehen bleiben als bisher in den Zahlen [...]
Dezember 3rd, 2008 at 3:53 pm
[...] Allgemeine Infos zum Zensus 2011 [...]
Dezember 29th, 2009 at 9:54 pm
Hi all,
wir, d.h. die Projektgruppe Zensus 2011 der Piraten Neuss, wüßten gerne, wo wir detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Zensusdatensätze finden könne. Ich meine nicht das, was im ZensG2011 veröffentlicht ist (das haben wir schon), sondern eine explizite Beschreibung, z.B.: Position eines Datenfeldes im Satz, FeldLänge, Anzahl Stellen, Art (alpha/numerisch), Typ (optional/obligat), Datenfeldname, …, so wie das beim ELENA-Satz beschrieben ist.
TIA
Februar 18th, 2010 at 1:00 am
[...] einzelner Personen genommen werden (als ob dies durch Schufa, Handyprovider und den Zensus 2011 nicht schon längst möglich wäre, d. Medienlotse). Die neuesten Entwicklungen im Hause Microsoft [...]
Mai 6th, 2010 at 9:13 am
[...] noch alle mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen, als das Datenmonster ELENA oder der Mikrozensus 2011 beschlossen wurde? Auch die Massenmedien bekleckern sich nicht gerade mit Ruhm, wenn sie – [...]
Juni 1st, 2010 at 9:16 pm
[...] In Anlehnung an meine Bedenken aus dem Jahr 2008 muss ich darauf hinweisen, dass bei einer direkten Befragung einerseits ein Brief geschickt werden kann – andererseits auch “Beauftragte” unterwegs sind, die die Menschen befragen wollen. Je nach Auftreten und Benehmen der “Beauftragten” sehe ich schon jetzt Konflikte an den jeweiligen Haustüren vorprogrammiert. Ein Recht zum Betreten der Wohnung bzw. des Hauses ist weiterhin nicht ersichtlich, so dass sich hier niemand nötigen lassen muss. Allerdings zeigt der Blick in den §11 ZensusG, dass der Gesetzgeber wieder einmal bemüht war, möglichst jede Klarheit zu vermeiden. So gibt es zumindest im Fall der “Klärung von Unstimmigkeiten” kein Recht des Befragten auf einen Fragebogen, den er in Ruhe ausfüllen kann. Stattdessen legt §11 X ZensusG fest, dass man dem Beauftragten zwingend mündlich Auskunft zu erteilen hat. Die hierbei zwangsläufig entstehende “Verhörsituation” ist nicht nur unschön und datenschutzrechtlich bedenklich, sondern begegnet auch erheblichen Verfassungsrechtlichen Bedenken. Die zwischenmenschlichen Probleme einer solchen Situation werden sicherlich nicht dadurch verbessert, dass als “Beauftragte” auch ehrenamtliche Laien eingesetzt werden können, die sicherlich nicht geschult sind, solche Situationen mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl zu bewältigen. [...]
Juni 25th, 2010 at 8:30 am
[...] Allgemeine Infos zum Zensus 2011 [...]
November 26th, 2010 at 3:28 pm
Arm und verschuldet zu sein hat auch seine Vorteile: Sollte mein Schweigen beim Zensus mit einem Bußgeld belegt werden, dann können die sich bei meinen Gläubigern ganz hinten anstellen. Und wird mir mit Gefängnis gedroht: Na fein, denn das bedeutet ein bequemes Bett, mehr Sex und besseres Essen!
WÄHLT!—MICH!!—AUS!!!
November 28th, 2010 at 3:49 pm
wo kann man sich dem “Protest” gegen den Zensus 2011 anschließen. Mir ist erst heute (28.11.2010) das “vorbereitungsschreiben” zur Kenntnis gelangt. Bis Mai 2011 ist da ja nur noch wenig Zeit.
Dezember 8th, 2010 at 5:18 pm
Ich werde zu Wohnungen befragt, die ich seit 1 Jahr nicht mehr besitze. Wozu werden die Daten schon eine ganze Weile vorher gespeichert? Warum soll ich da noch groß Vertrauen haben?
Januar 16th, 2011 at 9:36 am
Ich verstehe nicht, warum nicht einfach die Daten des Einwohnermeldeamts herangezogen werden. Dürfen sich die Ämter nicht vernetzen, oder auch die Daten nicht weitergeben? Die Datenweitergabe würde die Zählung umfassend und genauer machen, und es wäre wesentlich billiger. Insgesamt sehe ich den Sinn von solchen Erhebungen voll und ganz ein. Im Gesundheitswesen empfinde ich es als einen Mangel, daß es viel zu wenig Erfassungen von bestimmten Erkrankungen gibt.
Januar 22nd, 2011 at 7:06 pm
Das ausspionieren der eigenen bevölkerung ist doch schon in der ddr alltag gewesen – nun macht es diese religiöse – faschistische regierung mit neuer technik und auf befehl der
” erbämlichen union “(eu). wie lange lassen wir uns das von diesen verbrechern noch gefallen?????????????
März 22nd, 2011 at 1:16 pm
Ich habe da mal eine Frage,
nicht das ich paranoia schiebe…aber wie sieht denn nun der Ausweis aus…mit dem die Interviewer rumlatschen.
Ist doch eine wunderbare Sache, für Zwielichtige, sich selbst einen zu basteln und bei älteren Mitbürgern rein zu kommen, sind sie erstmal drin…
Ebenso, soweit ich es lesen konnte, sollen die Interviewer ja ihren Ausweis mit ihrem Personalausweis zusammen vorlegen…darf ich alle Daten dann von denen aufschreiben oder diese kopieren?
Was ja widerum Betrügern die Türe öffnet eben die Interviewer anschliessend zu schaden.
Alles sehr unseriös…
darf ich die Polizei holen, wenn mir der Zensus befrager komisch vorkommt? Gilt das als Verweigerung?
März 22nd, 2011 at 1:36 pm
Nachtrag—
ist der Zensusausweis auch Fälschungssicher?
Muss ich wie in Hamburg üblich, dann die Polizeieinsatz zahlen, wenn ich den überprüfen lasse…
viele ahnungslose könnten auf einen Betrüger reinfallen, der sich als Zensusmitarbeiter ausgibt…um noch zusätzliche Daten wie Kontonummer abzuschwatzen zusammen mit der Unterschrift und den Daten…
Ich mach mir langsam Sorgen, wer kommt für den Schaden auf,…wenn einer entsteht ?
April 15th, 2011 at 10:11 pm
Hallo.
@Angus:
Der Ausweis wird versigelt sein und soll den Namen des “Erhebungsbeauftragten” tragen; außerdem soll ein spezielles Logo eingearbeitet sein. Der Ausweis soll nur zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis des jeweiligen Erhebungsbeauftragten gültig sein.
Außerdem sollen sich die Erhebungsbeauftragten mindestens eine Woche vorher schriftlich (Postkarte) anmelden und nicht einfach so vorbeikommen.
Schlussendlich besteht kein Anspruch, den Wohnraum zu betreten. Die Befragung kann auch vor der Tür erfolgen; auch kann der Befragte verlangen, dass ihm der Fragebogen ausgehändigt wird, sodass er ihn in Ruhe und allein ausfüllen und versenden kann oder mit den darauf abgedruckten einmaligen Zugangsdaten auf einer Internetschnittstelle die Daten eingeben können soll.
Wenn Dir der Erhebungsbeauftragte merkwürdig vorkommt, kannst Du natürlich versuchen, die Daten zu notieren; Du hast auch die Möglichkeit, die zuständige Erhebungsstelle Deiner Region anzurufen und Dich dort über die Identität des Erhebungsbeauftragten zu informieren.
Immer, wenn Dir jemand komisch kommt oder vorkommt, kannst Du die Polizei dazurufen. Der Erhebungsbeauftragte ist nur genau das – ein Erhebungsbeauftragter; er steht nicht über dem Gesetz. Zu den anfallenden Kosten kann ich Dir nichts sagen; das wird von Land zu Land möglicherweise unterschiedlich ausfallen.
@helga otto: So sehr ich Dir im Grunde beipflichte, so sehr muss ich für die EU eine Lanze brechen: Die EU hat eine Verordnung erlassen, weil sie etwas umsetzt, was für die allermeisten EU Staaten sowieso selbstverständlich ist. Deutschland gehört zu den 9 Staaten der UN, bei denen Zensus anders wahrgenommen und gelebt wird.
@Einfach: Auch, wenn Dein Beitrag schon von Januar ist, so will ich noch darauf antworten: Die Daten der Meldebehörden werden verwendet; das ist Teil des registergestützten Zensus. Aber das allein reicht eben nicht aus.
So, nun meine Meinung:
Zensus hin oder her … Man kann natürlich begründet oder unbegründet Kritik an der Datenerfassung, -speicherung und -verarbeitung diverse Szenarien überlegen und sich sogar vorstellen, dass möglicherweise entgegen aller möglichen Beteuerungen die Daten eben nicht nur ge-, sondern auch missbraucht werden. Der offizielle Anstrich, die weniger als 2% Datenungenauigkeiten aus den Micro-Zensi der letzten Jahre ausgleichen zu wollen, um genaueren Kommunal- und Länderfinanzausgleich zu ermöglichen, bessere Strukturplanungen auf Ebene der allgemeinen Bebauungspläne vornehmen zu können und auch Fördermittel besser steuern zu können, überzeugt nicht; denn der Zensus 2011 erfasst eben Daten nicht voll, sondern nur “etwa 30%” der Bevölkerung; es wird aus dem erfassten hochgerechnet, was naturgemäß Unschärfen mit sich bringt. Und ich schätze, dass diese Unschärfen in ähnlichen Größenordnungen entstehen werden, wie sie ohnehin üblich sind. Deshalb bin ich da sehr skeptisch …
(Angesichts des langen Beitrags habe ich Rechtschreibprüfung verzichtet …)
Mai 9th, 2011 at 10:18 am
Alle Daten, die auf den Fragebögen sind, sind den betreffenden Ämtern schon bekannt. Anmeldebögen, Häuserkauf usw. alles wird bereits über Computer mit Programmen gespeichert, auf die die jeweiligen Ämter zugriffsberechtigt sind. Warum also so viel Geld verschwenden?
Ich habe jedenfalls meine Daten aus der Volkszählung 1987 bei der Creditreform wiedergefunden!! Das zum Thema Datenschutz. Wir glauben ja auch alle an den Weihnachtsmann, Osterhasen und Storch zusammen.
Mai 10th, 2011 at 10:24 pm
Es kann nicht sein, das man bei einer Volkszählung seinen Vor- und Zunamen,Geburtsmonat, Geburtsjahr und den Namen meiner Arbeitsstätte angeben muß. Was hat das mit Datenschutz zu tun??? Ich habe das 50seitige Stück hier liegen– DIE SPINNEN. Und der kleine Bürger kann sich nicht wehren…..
Mai 17th, 2011 at 1:51 pm
Ich halte es einfach für eine Unverschämtheit das der mündige Bürger zu etwas gezwungen wird was er ganicht möchte. Nämlich persönliche Daten über sich zu veröffendlichen, die niemanden etwas angehen. Die Daten die der Statt wissen darf, sind bekannt. Alles was darüber hinaus geht, möchte ich gerne für mich behalten.
Mai 17th, 2011 at 5:52 pm
Ich dachte “Auskunftspflicht” gab es nur in der Diktatur der DDR??? Wo lebe ich heute, dass ich VERPFLICHTET werde, irgendwelche Daten von mir Leuten, die ich gar nicht kenne preis zu geben???
Wo lebe ich? Was nehmen sich die Politiker heraus (das sind KEINE Volksvertreter), in MEINEM Namen solche Gesetze zu verabschieden, ohne MICH, den MÜNDIGEN Bürger dazu vorher zu befragen???
Demokratie??? Das ist pure Diktatur!
Juli 12th, 2011 at 3:41 pm
[...] noch alle mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen, als das Datenmonster ELENA oder der Mikrozensus 2011 beschlossen wurde? Auch die Massenmedien bekleckern sich nicht gerade mit Ruhm, wenn sie – [...]
Juli 12th, 2011 at 3:46 pm
[...] einzelner Personen genommen werden (als ob dies durch Schufa, Handyprovider und den Zensus 2011 nicht schon längst möglich wäre, d. Medienlotse). Die neuesten Entwicklungen im Hause Microsoft [...]
Juli 19th, 2011 at 5:04 pm
Meine Erfahrung mit dem Projekt Zensus: Vom satistischen Landesamt habe ich eine Erinnerung erhalten, meine “ausgefüllten Erhebungsunterlagen” innerhalb von 2Wochen zurückzusenden. Den Fragebogen hatte ich jedoch schon 5 Wochen zuvor, über die Zensus- Homepage, online versandt. Dieses teilte ich dann auch per dem statistischen Landesamt mit. 1 Woche später erhielt ich dann die lapidare Mitteilung, daß dies zwar ärgerlich, es aber notwendig sei, die Daten erneut zu übermitteln; dies könne auch telefonisch geschehen.
Dieses also zur Zensus-Datensicherheit!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie soll man sich jetzt verhalten?
PS: Meine Tochter hat ebenfalls eine Erinnerung zur Ausfüllung ihres Fragebogens erhalten, obwohl sie diesen per Post! versandt hat.