Im Jahr 2011, wahrscheinlich dann im Monat Mai, wird es nochmals eine umfassende Volkszählung in Deutschland geben. Aufgrund der rechtlichen Besonderheiten in Deutschland wird es eine registergestützte Zählung, das heißt: Die Statistiken werden in erster Linie direkt über die Melderegister erhoben und nicht vollständig durch direkten Kontakt zu den Bürgern. Die Bürger selbst sollen nur durch Stichproben betroffen sein. Auch wenn es jetzt noch 3 Jahre vorher ist wirft die Volkszählung, der so genannte Zensus, schon seine Schatten voraus.
Momentan wird das Zensusvorbereitungsgesetz umgesetzt. Das heißt: Die ersten Daten fließen zum statistischen Bundesamt. An erster Stelle steht die Schaffung eines Registers von Wohngebäuden und Wohnungen in Deutschland. Dieses Register ist dann später auch die Grundlage um etwa 17,5 Millionen Bürger direkt zu befragen.
Hinweis: Inzwischen wurde Verfassungsbeschwerde wegen der Volkszählung 2011 eingelegt, Details dazu sind hier zu finden.
Was im Gebäude-Register gespeichert wird, ist im §2 III ZensusVBG zu finden: Insgesamt 33 Daten werden hier erhoben, die letzten zwei Punkte betreffen die Auskunftspflichtigen. Die Auskunftspflichten selbst werden umfänglich durch §10 ZensusVBG bedacht, wobei auch hier alleine Verfügungsberechtigte (also vor allem Eigentümer) der gemeldeten Gebäude weitergegeben werden.
Die Auskunftspflicht ist ein grosses Thema und obwohl man das Zensusdurchführungsgesetz noch nirgendwo findet, ist zu bemerken, wie jetzt schon betont wird, dass jeder die Pflicht zur Auskunft trägt. Diese Pflicht ergibt sich als erstes aus dem Bundesstatistikgesetz, §15 BStatG und ist in §23 BStatG sogar mit einem Bußgeld bis 5000 Euro belegt. Doch die Auskunftspflicht dort muss erst durch ein entsprechendes Gesetz konkretisiert werden. Im Mikrozensusgesetz 2005 etwa waren alle (ob Volljährig oder Minderjährig) die einen eigenen Haushalt führen auskunftspflichtig, allerdings wurde im §9 auf die Erhebung eines Bussgeldes verzichtet. Hier handelte es sich also um eine Auskunftspflicht ohne Sanktionsmaßnahmen. Es bleibt abzuwarten wie es beim Zensus 2011 aussehen wird.
Die Befragung erteilt gemischt: Mal kommen Fragesteller persönlich vorbei, mal wird ein Brief geschickt werden. Da das Bundesstatistigesetz ausdrücklich von einer Frist ausgeht ist anzunehmen, dass man dem Befragten eine Frist zur Antwort bieten muss. Die Pflicht zum Betretenlassen der Wohnung ist nicht zu erkennen und auch abzulehnen.
Kritik
Man DerWesten.de kann man z.B. das hier lesen:
Die Statistiker betonen, dass beim Zensus der Datenschutz oberste Priorität hat. Hier gelte die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, «dass Daten nur als Einbahnstraße in die Statistik fließen», sagte Bechtold.
Das ist nachweislich falsch, wenn auch im Groben erstmal richtig. Der §16 BStatG bietet viele Ausnahmen zur weiteren Verwendung, allenfalls Verwaltungsakte dürfen letztich nicht aufgrund dieser Daten ergehen. Speziell der §16 IV BStatG ist mir ob der hier erhobenen Datenberge ein Dorn im Auge:
Für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, dürfen den obersten Bundes- oder Landesbehörden vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Übermittlung nach Satz 1 ist nur zulässig, soweit in den eine Bundesstatistik anordnenden Rechtsvorschriften die Übermittlung von Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden zugelassen ist.
Speziell die aktuellen Fälle von Datendiebstahl bereiten hier weitere Bauchschmerzen: Mitjeder grösseren Verbreitung dieser Daten erhöht sich das Risiko dass sie gestohlen werden können. Ich denke an CDs mit Datensätzen die verschwinden (wie zuletzt in Grossbritannien) oder auch an Laptops von Regierungsmitgliedern auf denen solche Daten (für Gesetezsentwürfe, §16 IV BStatG) gespeichert sind und die gestohlen werden (wie zuletzt bei der Bundesjustizministerin).
Neben dem offensichtlich ungewollten Datenmißbrauch bezweifle ich aber ernsthaft, dass die Daten -einmal erhoben- nur beim Zensus bleiben. Ich denke an den (unwahrscheinlichen) Fall, dass während der Erhebung dieser Daten dann doch ein “Anschlag” in Deutschland erfolgt. Grossen Widerstand, die beim Statistischen Bundesamt einmal vorliegenden Daten auszuwerten, wird es dann wohl nicht mehr geben, da jeder Strohhalm in dieser ersten Aktionistischen Phase genutzt wird.
Ich persönlich hoffe, dass die Fragesteller, die vor Ort auftauchen, ein anderes Benehmen an den Tag legen, als es von vielen Mitarbeitern der GEZ bekannt ist. Hier bleibt abzuwarten, auf welche Personen zurückgegriffen wird und wie diese geschult werden. Wenn überhaupt. Alles in allem fällt auf, dass zwar noch nicht viel an Gesetzes fertig gestellt ist, aber schon jetzt kräftig die Werbetrommel geführt wird. Hinsichtlich des objektiven Auskunftsanspruchs des Bürgers hinsichtlich des Verfahrens lässt dies schon daran zweifeln, ob man ehrlich informiert wird über Ablauf und Form des Zensus 2011.
Hinweis (19. Juni 2008): Es ist von mir eine Verfassungsbeschwerde gegen das spätere Zensusgesetz zu erwarten. Um möglichst viele Entwicklungen abzuwarten, wird diese gegen Ende der möglichen Frist (1 Jahr nach Bekanntgabe) eingereicht werden.
Links und Downloads
- Webseite zum Zensus 2011
- Älterer Beitrag beim Bundestag
- Die Datenschutzbeuaftragte NRW zum Mikrozensus 2005
- Beitrag bei der Tagesschau
- Beitrag bei Heise
- Bericht bei DerWesten.de
- Das Bundesstatistikgesetz
- Zensusvorbereitungsgesetz
- Mikrozensusgesetz 2005
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Dezember 3rd, 2008 at 3:53 pm
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Dezember 29th, 2009 at 9:54 pm
Hi all,
wir, d.h. die Projektgruppe Zensus 2011 der Piraten Neuss, wüßten gerne, wo wir detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Zensusdatensätze finden könne. Ich meine nicht das, was im ZensG2011 veröffentlicht ist (das haben wir schon), sondern eine explizite Beschreibung, z.B.: Position eines Datenfeldes im Satz, FeldLänge, Anzahl Stellen, Art (alpha/numerisch), Typ (optional/obligat), Datenfeldname, …, so wie das beim ELENA-Satz beschrieben ist.
TIA
Februar 18th, 2010 at 1:00 am
[...] einzelner Personen genommen werden (als ob dies durch Schufa, Handyprovider und den Zensus 2011 nicht schon längst möglich wäre, d. Medienlotse). Die neuesten Entwicklungen im Hause Microsoft [...]
Mai 6th, 2010 at 9:13 am
[...] noch alle mit der Trommel um den Weihnachtsbaum gelaufen, als das Datenmonster ELENA oder der Mikrozensus 2011 beschlossen wurde? Auch die Massenmedien bekleckern sich nicht gerade mit Ruhm, wenn sie – [...]
Juni 1st, 2010 at 9:16 pm
[...] In Anlehnung an meine Bedenken aus dem Jahr 2008 muss ich darauf hinweisen, dass bei einer direkten Befragung einerseits ein Brief geschickt werden kann – andererseits auch “Beauftragte” unterwegs sind, die die Menschen befragen wollen. Je nach Auftreten und Benehmen der “Beauftragten” sehe ich schon jetzt Konflikte an den jeweiligen Haustüren vorprogrammiert. Ein Recht zum Betreten der Wohnung bzw. des Hauses ist weiterhin nicht ersichtlich, so dass sich hier niemand nötigen lassen muss. Allerdings zeigt der Blick in den §11 ZensusG, dass der Gesetzgeber wieder einmal bemüht war, möglichst jede Klarheit zu vermeiden. So gibt es zumindest im Fall der “Klärung von Unstimmigkeiten” kein Recht des Befragten auf einen Fragebogen, den er in Ruhe ausfüllen kann. Stattdessen legt §11 X ZensusG fest, dass man dem Beauftragten zwingend mündlich Auskunft zu erteilen hat. Die hierbei zwangsläufig entstehende “Verhörsituation” ist nicht nur unschön und datenschutzrechtlich bedenklich, sondern begegnet auch erheblichen Verfassungsrechtlichen Bedenken. Die zwischenmenschlichen Probleme einer solchen Situation werden sicherlich nicht dadurch verbessert, dass als “Beauftragte” auch ehrenamtliche Laien eingesetzt werden können, die sicherlich nicht geschult sind, solche Situationen mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl zu bewältigen. [...]
Juni 25th, 2010 at 8:30 am
[...] Allgemeine Infos zum Zensus 2011 [...]