VG Berlin: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen

Kurz und bündig:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist.

Quelle: Heise

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