Verlinkung von Bildern einer Person

OLG München, Urteil vom 26.06.2007 (18 U 2067/07), nachzulesen bei MIR:

Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einer Person können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.

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