Verfassungsbeschwerde in Sachen Hausdurchsuchung bei mittelbarem Link?

Gulli berichtet, dass RA Vetter Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung basierend auf mittelbaren Links zu Wikileaks eingereicht hat, die zumindest in der Theorie bei sämtlichen Linkgebern möglich wäre. Da RA Vetter im Urlaub ist, wird man wohl erst einmal keine Stellungnahme von ihm finden – im Lawblog steht jedenfalls (noch) nichts.

Hinweis: Mir lagen zwischenzeitlich diverse Unterlagen zum Verfahren vor, bei RA Stadler findet man bis heute beide Beschlüsse. Ich kann nochmals versichern, dass eine “Sprungmarke” nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht vorhanden war, sondern nur ein normaler Link. Der Hinweis, dass ein Filterkriterium existierte, ist falsch, da dieses Kriterium nur auf dem Papier existierte und weder belegt, noch von den Gerichten nachgeprüft wurde.

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3 Kommentare

  1. Aktueller Entwurf zum Sperrgesetz | Datenschutz-Blog schrieb:

    [...] einen mittelbaren Link setzt um seine Meinung zu äußern, muss hier nicht drunter fallen. Da das BVerfG über die Sachfrage entscheidet, muss man hier auch nicht streiten, sondern kann abwarten. Bauchschmerzen habe ich zwar, rege mich [...]

  2. Sebastian Kraska schrieb:

    Hier findet sich die Verfassungsbeschwerde im Volltext: http://tinyurl.com/nqzg6k.

  3. Sebastian Kraska schrieb:

    Nachtrag: Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. http://tinyurl.com/yh5uksz). Die Betroffenen wollen nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland klagen (siehe auch http://tinyurl.com/yh5uksz).

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