Urteilsverkündung in Sachen Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010

“Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009) am Dienstag, 2. März 2010, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.”

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

“Gegen die sechsmonatige Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten haben zahlreiche Vertreter von Parteien und Interessenvereinigungen sowie unter Koordination des Aktionskreises Vorratsdatenspeicherung über 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde erhoben. Schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Maßnahme kamen bereits bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Mitte Dezember zur Sprache .”

Quelle: Mitteilung des virtuellen Datenschutzbüros

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-5130392-0
E-Mail: email@iitr.de


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