Urteile zur Kameraüberwachung

1) Überwachung im Kaffee-Haus (“Balzac”)

Auch wenn ich schon 2008 darüber geschrieben habe, wird das Urteil erst jetzt richtig bekannt: Das AG Hamburg hat im April 2008 (AZ 4 C 134/08) entschieden, dass besonders im Aufenthaltsraum für Kunden hohe Maßstäbe gelten.

2) Heimlich erlangtes Sendematerial (“Panorama”)

Das LG Hamburg (AZ 324 O 121/08) hat erörtert, dass heimlich erlangtes Sendematerial (“verdecktes Interview”) zur Ausstrahlung genutzt werden darf. Abzuwägen ist wie immer zwischen Unternehmenspersönlichkeitsrecht und allgemeinem Informationsinteresse.

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