Unentgeltliche Dienste nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet

Due EU-Kommission hat klar gestellt, dass unentgeltliche Dienste nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind – damit wird Patrick Breyer in seiner schon länger vertretenen und ausführlich begründeten Analyse bestärkt.

Alle Infos dazu hier.

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Ein Kommentar

  1. Volkszertreter? » Daten-Speicherung.de – Keine Vorratsdatenspeicherung für unentgeltliche Dienste [6. Ergänzung] schrieb:

    [...] [via] [...]

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