Due EU-Kommission hat klar gestellt, dass unentgeltliche Dienste nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind – damit wird Patrick Breyer in seiner schon länger vertretenen und ausführlich begründeten Analyse bestärkt.
Unentgeltliche Dienste nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
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April 24th, 2009 at 5:49 pm
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