Telekommunikationsgesetz: Bußgeldvorschrift erst ab 2010?

Kurzer Hinweis am Rande damit es nicht untergeht: Die FDP hat beantragt, die Bussgeldvorschriften im TKG (u.a. zur Vorratsdatenspeicherung) erst 2010 und nicht (wie bisher) 2009 in Kraft treten zu lassen. Damit könnten sich Anbieter mehr Zeit lassen mit der Erfassung – und man würde die Zeit haben, die endgültige Entscheidung des BVerfG abzuwarten. Infos dazu hier, was daraus geworden ist, ist zur Zeit nicht zu erkennen. Ich versuche es im Auge zu behalten, evt. schreibt mir ja kurz einer der beteiligten FDPler?

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