Neueste Veröffentlichungen

03.09.2012

“Innovativer Datenschutz”: Fachbuch zu aktuellen Datenschutz-Themen

Unter dem Titel "Innovativer Datenschutz" erscheint in Kürze ein lesenswertes Datenschutz-Fachbuch zu aktuellen Datenschutzthemen. Die Herausgeber Falk Peters, Heinrich Kersten und Klaus-Dieter Wolfenstetter greifen gemeinsam mit einer Reihe von Fachautoren in Einzelbeiträgen aktuelle technische Fragestellungen unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten auf. Das Buch gibt damit einen guten Überblick über den aktuellen Grenzverlauf zwischen technischer Fortentwicklung einerseits und nachlaufender datenschutzrechtlicher Regulierung andererseits. weiterlesen

02.10.2009

Literatur zum Datenschutzrecht?

Es wird Zeit für ein rügendes Machtwort an die juristischen Verlage: Während ausgerechnet Juristen gerne monieren, dass “der Datenschutz” in Deutschland zu wenig Beachtung findet, ist die Literatur zum Thema schlicht zu spärlich besetzt. Natürlich gibt es gute Werke für die tägliche Praxis, den Kongehl etwa oder die… weiterlesen

10.02.2009

Kurz: Kommentare zur Rechtsprechung des EUGH bzgl. VDS

Natürlich gefällt kaum einen, was der EUGH heute entschieden hat. Dennoch muss man bei der Sache bleiben und von Hetze absehen, vor allem wenn man falsches sagt/schreibt. Ich zitiere aus einem Kommentar bei der Zeit, was man aber immer häufiger lesen darf: Doch nicht nur… weiterlesen

16.12.2008

Der geheime BKA-Datenschutzbeauftragte? (Update)

Hal Faber berichtet (und alle so scheint es springen auf den Zug), dass beim BKA der Datenschutzbeauftragte (DSB) so geheim sein soll, dass man seinen Namen offiziell nicht kennt. Faber hätte natürlich recht damit, dass dies lächerlich wäre, weil es in der Tat mit der bisherigen Vorstellung… weiterlesen

15.12.2008

Lustig

Ich habe im Artikel eben auf die Seite http://www.datenschutz-praxis.de/ verwiesen. Im Nachhinein stelle ich fest, dass dort u.a. Google Analytics eingesetzt wird. Ist natürlich bei dem Thema auch ein gewisses Qualitätsmerkmal, speziell wenn das Magazin verspricht, mir u.a. zu bieten: Durchsetzung von Datenschutzbelangen im Unternehmen/in der Behörde… weiterlesen

06.11.2008

Jugendpornographie nun strafbar

Es ist soweit: Die Jugendpornographie ist strafbar. Ich mache es kurz: Das Gesetz ist in der Formulierung unbrauchbar, alltagsuntauglich und wieder eines in einer Reihe zur Kriminalisierung der jungen Bevölkerung. Alle Infos dazu hier bei Heise, mit Blick auf (eigentlich erlaubte) Pornographie im Internet… weiterlesen

14.10.2008

Klage gegen VDS vor dem EUGH wackelt

Der Schlussantrag des Generalanwalts liegt dem EUGH nun vor, und leider lag ich auch diesmal ganz gut: Er empfiehlt die Klage abzuweisen. In der Presseerklärung ist dazu zu lesen: Der Generalanwalt erinnert daran, dass ein auf der Grundlage von Art. 95 EG erlassener Rechtsakt zum Ziel haben muss, die Bedingungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. [...] Die Vorratsspeicherung von Daten durch die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste habe für diese eine finanzielle Belastung zur Folge, die proportional zur Zahl der zu speichernden Daten und zur Dauer der Speicherung sei. Daraus folge, dass sich ein Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste mangels Harmonisierung den mit der Vorratsspeicherung von Daten verbundenen Kosten stellen müsste, die je nachdem, in welchem Mitgliedstaat er seine Dienste anzubieten beabsichtige, verschieden wären. Solche Unterschiede könnten Behinderungen des freien Verkehrs elektronischer Kommunikationsdienste darstellen und Hindernisse für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts für die elektronische Kommunikation schaffen. Und auch wenn ich gegen die VDS bin, war das im Groben meine Argumentation in meiner letzten Klausur zu diesem Thema. Denn, bei aller Emotionalität und aller Polemik: Man muss bei der Sachfrage bleiben. Und in den vergangenen Monaten haben viele gezeigt, dass sie nicht begriffen haben, worum es in dieser Klage eigentlich geht - und warum sie auf verdammt dünnem Eis gebaut war. Linktipps: Dazu auch Heise, wobei auch unser Bundesinnenminister was zu sagen hat. Sehr schön und ausführlich wird es bei Telemedicus dargestellt, wobei man diesen Satz dort: Eine EG-Richtlinie, die nicht selbst rechtswidrig ist, steht in der Normenpyramide über dem deutschen Recht - auch über den deutschen Grundrechten. Das Bundesverfassungsgericht wird seine alte Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung dann nicht fortsetzen können. nicht überbewerten sollte. Je nachdem bei wem man Europarecht gehört hat, nimmt man dazu etwas anders Stellung. Richtig ist es in jedem Fall, nicht von einem "Geltungsvorrang" sondern von einem "Anwendungsvorrang" zu sprechen (so z.B. Koenig/Haratsch Rn.117 mit ganz leichter Kritik) weiterlesen