SPAM bei Gewerbetreibenden

Leitsatz laut MIR:

Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden – Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. (OLG Bamberg, 3 U 363/05)

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