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Republik im Raster

22.07.2008

Der Spiegel weiss interessantes zu dem traurigen Fall zu berichten, der als “Holzklotz-Fall” Schlagzeilen machte:

Der tödliche Holzklotz-Anschlag in Oldenburg zeigt, wie selbstverständlich sich Fahnder mittlerweile der massenhaften Auswertung von Telefondaten bedienen.[…] Der Täter muss also gegen 20 Uhr auf der Brücke gewesen sein, das ist vorerst alles, was die “Sonderkommission Brücke” über ihn weiß. Es ist nicht viel, und deshalb startet die Oldenburger Polizei eine technisch zeitgemäße, aber juristisch umstrittene Operation: Sie beginnt mit einer digitalen Großfahndung, die sich einen Gegenstand zunutze macht, den heutzutage nahezu jeder mit sich führt – das Mobiltelefon.

Bis zu 10.000 Menschen geraten in diese Fahndung, ein Dutzend von ihnen werden zu Beschuldigten erklärt und ihre Gespräche abgehört. Die meisten sind unbeteiligte junge Leute,[…] Reicht schon der vage Verdacht, dass der Täter in der Nähe eines Tatorts auch telefoniert hat, um Tausende von Unbeteiligten Teil einer Großfahndung werden zu lassen, wie die Staatsanwälte und Polizisten meinen?

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4 Kommentare zu diesem Beitrag:

Malte S.

in Dutzend von ihnen werden zu Beschuldigten erklärt und ihre Gespräche abgehört.

Welcher hinreichend konkrete Tatverdacht lag da denn vor? Wohl eher keiner - von der schlichten Existenz mal abgesehen.
Aber anderes steht ja in der heutigen Zeit nicht zu erwarten. Aus diesem Grund gibt es ja eben in Deutschland auch immer weniger Tranparenz... würde sonst ja die Erfolge schmälern.

bc

Mir ist total übel.

Ich bin entsetzt.
Zum Einen über die Tiefe einer solchen "verdachtslosen" Überwachung(sogar der Arbeitgeber eines Vaters, dessen Kind während dem Zeitfenster von mehreren Stunden am besagten Telefonmasten eingebucht war; was wohl die (evtl. fiktiven) sonstigen Mitarbeiter dort zum Bespitzeln ihrer Gespräche durch die Polizei sagen?)und zum Anderen für den/die sog. Ermittlungsrichter/in. Ein Federstrich ohne jegliche Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ich unterstelle einmal, dass ihnen das Wort jedenfalls bekannt ist. Die Bedeutung allerdings wohl weniger(die Ausbildungszeit liegt womöglich schon ein Weilchen zurück).

Peter

Ich kann schon nachvollziehen, dass ein technisch nicht versierter Richter seine Einwilligung zu derartigen Untersuchungsmethoden gibt. Woher soll er/sie denn auch beurteilen (können) in welcher Tiefe "geschürft" wird und welche Kollateral-Schäden durch die Strafverfolgungsbehörden dabei billigend in Kauf genommen werden.

Ob wir engere gesetzliche Grenzen benötigen ist eine (politische) Frage, aber das eine bessere, qualifizierende Ausbildung im Umgang mit der Auswertung und Nutzung gespeicherter Daten bei (zumindest) Richtern und Polizei benötigen wird deutlich.

FireFox

Es drängt sich mir aber auf, wieso für derartige Aufklärungs- und Überwachungsmechanismen die richterliche Genehmigung bei nicht vom Fach seienden Richtern eingeholt wird.

Die Maßnahme sei unerlässlich, weil die Aufklärung sonst aussichtslos oder wesentlich erschwert würde, argumentiert die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Oldenburg, die sonst mit Familienfragen betraut ist.

Wenn eine derartige Keule ausgefahren wird, die eh nach dem Vorurteil des BVerfG mit sehr hohen Hürden auferlegt wurde, dann erwarte ich eine Absegnung eines Richters, der sich damit auskennt. Und wenn ich lese, dass:

Diese Daten sind ein mächtiges Werkzeug in der Hand der Fahnder - vielleicht das mächtigste Werkzeug überhaupt, das die moderne Kriminalistik bietet. Die Frage, ob Kommunikation überhaupt stattgefunden hat, trete inzwischen "häufig zurück", urteilt der Kölner Polizist Joachim Ludwig, ein Spezialist für Telekommunikationsüberwachung, wichtiger sind die Informationen drum herum. "Die Erhebung von Daten", so Ludwig, "entwickelt sich zunehmend zur Standardmaßnahme."

dann suche ich vergeblich die hohen Hürden, den konkreten Verdacht, die maximal 10-12 propagierten Einsätze im Jahr.

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