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	<title>Kommentare zu: Rechtsschutz bei Internet-Sperre?</title>
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	<description>Datenschutzbeauftragter Online - Blog zu Datenschutz und Datensicherheit</description>
	<lastBuildDate>Thu, 09 Feb 2012 18:09:20 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2291</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2009 05:20:55 +0000</pubDate>
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		<description>Damit kann ich leben. Es ändert sich allerdings nichts daran, dass letztlich ein VA vorliegt, so dass die spezifischen Rechtsbehelfe gegen VAe gegeben sind. Für eine Klage gegen die rein internen Vorbereitungsmaßnahmen fehlt es sowohl - mangels Außen- und damit Eingriffswirkung - an der Klagebefugnis als auch - wegen der Möglichkeit, gegen den VA vorzugehen - an einem Rechtsschutzbedürfnis.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Damit kann ich leben. Es ändert sich allerdings nichts daran, dass letztlich ein VA vorliegt, so dass die spezifischen Rechtsbehelfe gegen VAe gegeben sind. Für eine Klage gegen die rein internen Vorbereitungsmaßnahmen fehlt es sowohl &#8211; mangels Außen- und damit Eingriffswirkung &#8211; an der Klagebefugnis als auch &#8211; wegen der Möglichkeit, gegen den VA vorzugehen &#8211; an einem Rechtsschutzbedürfnis.</p>
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	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2290</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2009 04:35:33 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;blockquote&gt;Das Verhältnis zwischen Listeneintrag und Mitteilung an den Provider scheint mir eher das zwischen einem VA und seiner Bekanntgabe zu sein.&lt;/blockquote&gt;
Da ich davon ausgehe, dass behördenintern täglich an der Liste gefummelt wird, möchte ich bezweifeln, dass bei jeder Aufnahme und jedem Entfernen von Einträgen auf die Liste zugleich ein VA vorliegt. Da es bei der Außenwirkung ja auch nicht auf die subjektive Komponente, sondern auf die objektiv bezwecke unmittelbare Außenwirkung ankommt (wobei eine rein tatsächlich Außenwirkung ja gerade nicht ausreicht!), sehe ich es so, dass in der Übermittlung Bekanntgabe und letzter Schritt zur VA-Qualität zusammenfallen. Bis dahin ist es nun einmal rein behördenintern (quasi eine interne Akte) und soll ja gerade noch keine Außenwirkung entfalten. Auch wäre es ein seltsames Ergebnis, dass z.B. nach dem täglichen Zusammenpacken der Liste schon ein VA vorliegen soll, dies aber noch vor dem prüfenden Blick der Kommission, so dass man schon einen VA hätte, während die Liste noch gar keine Außenwirkung entfalten darf.

Ich sehe im Weiteren das Argument hier gerade als Argument für die Tatsache, dass wir bis zur Übermittlung keinen VA, sondern eine behördeninterne Maßnahme ohne VA-Qualität haben, denn ich zitiere aus dem Peine, Rn.540 a.E.:

&quot;Vor der Bekanntgabe existiert das, was später ein VA ist, noch nicht als VA, sondern lediglich als eine behördeninterne unverbindliche Entscheidung&quot;

Sprich: Wer hier einen Fall der Bekanntgabe sieht, muss gerade die Verwaltungsaktsqualität verneinen :)

&lt;blockquote&gt;da ggü Content-Provider damit noch gar nichts gesagt ist &lt;/blockquote&gt;
Ja, natürlich: Der Provider interessiert mich hier ja auch nicht. Bei den Nutzern des Access-Providers (für die Webseitenbetreiber kann es ja nicht automatisch gelten, außer sie sind Kunden des Providers) bin ich mir wegen der AGB nicht sicher, denn es liegt in der Natur der Sache, dass man eben im Vorhinein nicht den Umfang kennen kann. Aber zugegeben: Der Ansatz ist mir selber momentan zu holprig.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Das Verhältnis zwischen Listeneintrag und Mitteilung an den Provider scheint mir eher das zwischen einem VA und seiner Bekanntgabe zu sein.</p></blockquote>
<p>Da ich davon ausgehe, dass behördenintern täglich an der Liste gefummelt wird, möchte ich bezweifeln, dass bei jeder Aufnahme und jedem Entfernen von Einträgen auf die Liste zugleich ein VA vorliegt. Da es bei der Außenwirkung ja auch nicht auf die subjektive Komponente, sondern auf die objektiv bezwecke unmittelbare Außenwirkung ankommt (wobei eine rein tatsächlich Außenwirkung ja gerade nicht ausreicht!), sehe ich es so, dass in der Übermittlung Bekanntgabe und letzter Schritt zur VA-Qualität zusammenfallen. Bis dahin ist es nun einmal rein behördenintern (quasi eine interne Akte) und soll ja gerade noch keine Außenwirkung entfalten. Auch wäre es ein seltsames Ergebnis, dass z.B. nach dem täglichen Zusammenpacken der Liste schon ein VA vorliegen soll, dies aber noch vor dem prüfenden Blick der Kommission, so dass man schon einen VA hätte, während die Liste noch gar keine Außenwirkung entfalten darf.</p>
<p>Ich sehe im Weiteren das Argument hier gerade als Argument für die Tatsache, dass wir bis zur Übermittlung keinen VA, sondern eine behördeninterne Maßnahme ohne VA-Qualität haben, denn ich zitiere aus dem Peine, Rn.540 a.E.:</p>
<p>&#8220;Vor der Bekanntgabe existiert das, was später ein VA ist, noch nicht als VA, sondern lediglich als eine behördeninterne unverbindliche Entscheidung&#8221;</p>
<p>Sprich: Wer hier einen Fall der Bekanntgabe sieht, muss gerade die Verwaltungsaktsqualität verneinen <img src='http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<blockquote><p>da ggü Content-Provider damit noch gar nichts gesagt ist </p></blockquote>
<p>Ja, natürlich: Der Provider interessiert mich hier ja auch nicht. Bei den Nutzern des Access-Providers (für die Webseitenbetreiber kann es ja nicht automatisch gelten, außer sie sind Kunden des Providers) bin ich mir wegen der AGB nicht sicher, denn es liegt in der Natur der Sache, dass man eben im Vorhinein nicht den Umfang kennen kann. Aber zugegeben: Der Ansatz ist mir selber momentan zu holprig.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2288</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 20:51:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2288</guid>
		<description>Das Verhältnis zwischen Listeneintrag und Mitteilung an den Provider scheint mir eher das zwischen einem VA und seiner Bekanntgabe zu sein. In jedem Fall liegt auch nach Deiner Argumentation ein VA vor, so dass auch dagegen vorgegangen werden muss.

Bekanntgabe an die Drittbetroffenen durch AGB-Änderung scheint mir nicht überzeugend, da ggü Content-Provider damit noch gar nichts gesagt ist und ggü Nutzer jedenfalls konkreter Umfang unbekannt bleibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verhältnis zwischen Listeneintrag und Mitteilung an den Provider scheint mir eher das zwischen einem VA und seiner Bekanntgabe zu sein. In jedem Fall liegt auch nach Deiner Argumentation ein VA vor, so dass auch dagegen vorgegangen werden muss.</p>
<p>Bekanntgabe an die Drittbetroffenen durch AGB-Änderung scheint mir nicht überzeugend, da ggü Content-Provider damit noch gar nichts gesagt ist und ggü Nutzer jedenfalls konkreter Umfang unbekannt bleibt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2286</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 12:50:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2286</guid>
		<description>&lt;blockquote&gt;ME ist die Aufnahme in die Liste ein VA&lt;/blockquote&gt;
Habe ich Probleme mit, da die reine Aufnahme in die Liste ja noch keine Außenwirkung hat. Die hat die Liste erst bei Mitteilung an die Provider, sprich: VA erst bei Weitergabe an die Provider, nicht schon bei Aufnahme in die Liste.

&lt;blockquote&gt;weil der VA den Drittbetroffenen nicht bekannt gegeben wird, so dass keine Frist zu laufen beginnt&lt;/blockquote&gt;
Dank den AGB-Änderungen ja eben schon - ich denke, die konkrete Webseite muss dafür nicht bekannt sein (a.A. vertretbar?)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>ME ist die Aufnahme in die Liste ein VA</p></blockquote>
<p>Habe ich Probleme mit, da die reine Aufnahme in die Liste ja noch keine Außenwirkung hat. Die hat die Liste erst bei Mitteilung an die Provider, sprich: VA erst bei Weitergabe an die Provider, nicht schon bei Aufnahme in die Liste.</p>
<blockquote><p>weil der VA den Drittbetroffenen nicht bekannt gegeben wird, so dass keine Frist zu laufen beginnt</p></blockquote>
<p>Dank den AGB-Änderungen ja eben schon &#8211; ich denke, die konkrete Webseite muss dafür nicht bekannt sein (a.A. vertretbar?)</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2285</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2009 12:31:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2285</guid>
		<description>Sehe ich anders. ME ist die Aufnahme in die Liste ein VA, da damit ggü dem Access Provider verbindlich angeordnet wird, dass bestimmte Inhalte zu sperren sind. In der Folge sind Anbieter und Nutzer des betroffenen Content Drittbetroffene, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufnahme vorgehen können. Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis sind unproblematisch gegeben, da der Access Provider verpflichtet ist, die Anordnung umzusetzen, und die Anordnung daher (mittelbar) in Grundrechte dieser Personen eingreift. Ein Fristproblem entsteht gleichfalls nicht, weil der VA den Drittbetroffenen nicht bekannt gegeben wird, so dass keine Frist zu laufen beginnt - dies gilt jedenfalls für die Inhaltsanbieter. Bei den Nutzern mag man sich fragen können, ob in der Anzeige der Stoppseite eine Bekanntgabe liegt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehe ich anders. ME ist die Aufnahme in die Liste ein VA, da damit ggü dem Access Provider verbindlich angeordnet wird, dass bestimmte Inhalte zu sperren sind. In der Folge sind Anbieter und Nutzer des betroffenen Content Drittbetroffene, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufnahme vorgehen können. Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis sind unproblematisch gegeben, da der Access Provider verpflichtet ist, die Anordnung umzusetzen, und die Anordnung daher (mittelbar) in Grundrechte dieser Personen eingreift. Ein Fristproblem entsteht gleichfalls nicht, weil der VA den Drittbetroffenen nicht bekannt gegeben wird, so dass keine Frist zu laufen beginnt &#8211; dies gilt jedenfalls für die Inhaltsanbieter. Bei den Nutzern mag man sich fragen können, ob in der Anzeige der Stoppseite eine Bekanntgabe liegt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ralf schwartz</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2282</link>
		<dc:creator>ralf schwartz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 20:13:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2282</guid>
		<description>@Jan
Nun, wenn alles so läuft, wie sich die Koalition der Ahnungslosen das vorstellte, würdest Du ja verhaftet, wenn Du auf ein Stoppschild triffst, denn Du wärst ja dann pädokriminell.
Und die Liste mit allen Sites ist ja geheim, wer sie veröffentlicht, macht sich strafbar, denn sie enthält ja Links bzw. URls zu Kinderpornographie.

Eigentlich sollte also keiner in die Verlegenheit kommen können, eine Seite entdecken und sich noch für ihre Unschuld einsetzen zu können.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Jan<br />
Nun, wenn alles so läuft, wie sich die Koalition der Ahnungslosen das vorstellte, würdest Du ja verhaftet, wenn Du auf ein Stoppschild triffst, denn Du wärst ja dann pädokriminell.<br />
Und die Liste mit allen Sites ist ja geheim, wer sie veröffentlicht, macht sich strafbar, denn sie enthält ja Links bzw. URls zu Kinderpornographie.</p>
<p>Eigentlich sollte also keiner in die Verlegenheit kommen können, eine Seite entdecken und sich noch für ihre Unschuld einsetzen zu können.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Internetsperren 11.06.2009: Artikel und Kommentare &#171; Wir sind das Volk</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2281</link>
		<dc:creator>Internetsperren 11.06.2009: Artikel und Kommentare &#171; Wir sind das Volk</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 18:52:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2281</guid>
		<description>[...] DatenschutzBlog: Rechtsschutz bei Internet-Sperre? [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] DatenschutzBlog: Rechtsschutz bei Internet-Sperre? [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jan</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2280</link>
		<dc:creator>Jan</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 16:22:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2280</guid>
		<description>Was wäre eigentlich, wenn man eine Seite entdecken würde, die zu unrecht gesperrt ist und der Betreiber der Seite aber kein Interesse daran zeigt, gegen die Sperre vorzugehen? Bei ausländischen Seitenbetreibern wäre das vermutlich gar nicht so unwahrscheinlich (kleine US-Betreiber hätten vermutlich wenig Lust, Zeit und Geld in einen Prozess in Deutschland zu investieren).

Wenn jetzt also ein Deutscher so eine Seite entdecken würde, könnte er dagegen überhaupt verwaltungsrechtlich vorgehen? Man muss ja in so einem Fall soweit ich weiß eine gewisse Betroffenheit von einem Verwaltungsakt nachweisen. Und die wäre ja nur sehr indirekt durch eine Einschränkung der Kommunikationsfreiheit gegeben, die man ja (zumindest bei DNS-Sperren) auch leicht umgehen könnte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was wäre eigentlich, wenn man eine Seite entdecken würde, die zu unrecht gesperrt ist und der Betreiber der Seite aber kein Interesse daran zeigt, gegen die Sperre vorzugehen? Bei ausländischen Seitenbetreibern wäre das vermutlich gar nicht so unwahrscheinlich (kleine US-Betreiber hätten vermutlich wenig Lust, Zeit und Geld in einen Prozess in Deutschland zu investieren).</p>
<p>Wenn jetzt also ein Deutscher so eine Seite entdecken würde, könnte er dagegen überhaupt verwaltungsrechtlich vorgehen? Man muss ja in so einem Fall soweit ich weiß eine gewisse Betroffenheit von einem Verwaltungsakt nachweisen. Und die wäre ja nur sehr indirekt durch eine Einschränkung der Kommunikationsfreiheit gegeben, die man ja (zumindest bei DNS-Sperren) auch leicht umgehen könnte.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2279</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 14:23:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2279</guid>
		<description>Ich denke, die Sache mit dem Rechtsschutz wird nur in zwei Fällen relevant:
1) Da wird jemand gesperrt, obwohl er gar nichts damit zu tun hat (vollkommene Fehlsperrung)
2) Da wird jemand aufgrund der &quot;mittelbarkeits&quot;-Klausel gesperrt, weil er zu einer Seite gelinkt hat, die zu einer Seite gelinkt hat, die zu Wikileaks gelinkt hat

Ich denke mal, (2) wird der häufigste Fall sein.

Dass man nicht informiert wird, ist eine Unverschämtheit - aber ich rechne fest damit, dass es bald kostenlose Dienste geben wird, mit denen man (automatisiert) prüfen lassen kann, ob man gesperrt ist. So eine Art Mail-Service auf Basis von http://www.greatfirewallofchina.org/ - man muss ja nur über die DNS der großen Provider auflösen lassen und sehen was passiert.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke, die Sache mit dem Rechtsschutz wird nur in zwei Fällen relevant:<br />
1) Da wird jemand gesperrt, obwohl er gar nichts damit zu tun hat (vollkommene Fehlsperrung)<br />
2) Da wird jemand aufgrund der &#8220;mittelbarkeits&#8221;-Klausel gesperrt, weil er zu einer Seite gelinkt hat, die zu einer Seite gelinkt hat, die zu Wikileaks gelinkt hat</p>
<p>Ich denke mal, (2) wird der häufigste Fall sein.</p>
<p>Dass man nicht informiert wird, ist eine Unverschämtheit &#8211; aber ich rechne fest damit, dass es bald kostenlose Dienste geben wird, mit denen man (automatisiert) prüfen lassen kann, ob man gesperrt ist. So eine Art Mail-Service auf Basis von <a href="http://www.greatfirewallofchina.org/" rel="nofollow">http://www.greatfirewallofchina.org/</a> &#8211; man muss ja nur über die DNS der großen Provider auflösen lassen und sehen was passiert.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ralf schwartz</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/2121/comment-page-1/#comment-2278</link>
		<dc:creator>ralf schwartz</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 13:51:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/rechtsschutz-bei-internet-sperre/#comment-2278</guid>
		<description>Genau über diese Aufnahme in die Liste wird man aber doch nicht informiert. Denn würde jemand sich die Arbeit machen, den zu Sperrenden zu informieren, könnte man diesen auch direkt verhaften, da er Kinderpronograph ist, oder?
Man sperrt ja nur, weil man (vermeintlich) dieser Kinderpornographen(-Server) nicht habhaft wird, bzw. zu wenig Personal dafür hat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Genau über diese Aufnahme in die Liste wird man aber doch nicht informiert. Denn würde jemand sich die Arbeit machen, den zu Sperrenden zu informieren, könnte man diesen auch direkt verhaften, da er Kinderpronograph ist, oder?<br />
Man sperrt ja nur, weil man (vermeintlich) dieser Kinderpornographen(-Server) nicht habhaft wird, bzw. zu wenig Personal dafür hat.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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