Quod licet Iovi…

Böser Zwischenruf am Mittwoch Morgen: Wenn der Gesetzgeber verfassungswidrige Gesetz beschließt (man denke an die VDS, das Flugsicherheitsgesetz, Kennzeichen-Screening, Bundestrojaner) lässt er sich von niemandem stoppen. In seinem Sicherheitswahn wird dann auch mal verbal gegen das BVerfG geschossen.

Wie sieht es denn andersrum aus, etwa wenn der Bürger ein Gesetz fordert? Zuerst Mal wird dann gerne argumentiert, das Gesetz wäre überflüssig, da man irgendwo diese Regelung herziehen kann (erneut Erinnerung an meine Petition, aber auch an die VDS-Petition – wobei die Medien ja gerne auf diesen Schwachsinnigen Argumentationszug aufspringen.)

Neu ist jetzt das überzeugende Argument aus Bayern: Da wurde ein Volksbegehren trotz aller Voraussetzungen abgelehnt, weil das Innenministerium der Meinung ist, das Gesetz ist so rechtswidrig.

Schade nur, dass diese Weitsicht bei Bürger-Vorschlägen für Gesetze bei eigenen Entwürfen gänzlich zu vermissen ist.

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2 Kommentare

  1. Bayrische Logik « Treibholz schrieb:

    [...] via datenschutzblog [...]

  2. Treibholz » Blog Archive » Bayrische Logik schrieb:

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