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Pseudonyme als Problem

13.02.2008

Ein aktuelles Urteil des LG Hamburg -das bekannt sein sollte für durchaus weltfremde und allein stehende Entscheidungen- beherbergt auch datenschutzrechtlich Probleme. Dazu von Heise.de zum Urteil selbst:

LG Hamburg will umfassendere Forenhaftung bei Verwendung von Pseudonymen: “Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen.”

Dies aber steht im direkten Widerspruch zum §13 TMG, der im Absatz 6 vorgibt:

Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. 2Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Die Nutzung eines Pseudonyms muss also ermöglicht werden, wenn man es aber tut, haftet man nach höheren Maßstäben. Das Problem ist nur, dass der §13 VI TMG kaum bekannt sein dürfte, so dass der ein oder andere Forenbetreiber nun evt. meint, er könnte sich absichern, indem er Klarnamen statt Pseudonyme nutzt – das ist aber nicht der Fall. Man ersetzt (momentan) nur die eine Abmahnfalle durch eine andere. Es ist aktuell schlichtweg ein Sicherheitsrisiko, interaktive Inhalte anzubieten. Die Frage ist leider nicht, wie man sich absichert, sondern in welcher GEfahr man das geringste Potential sieht.

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