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	<title>Kommentare zu: Lügen nicht mehr erlaubt dank dem BGH?</title>
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	<description>Datenschutzbeauftragter Online - Blog zu Datenschutz und Datensicherheit</description>
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		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-732</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 18:12:10 +0000</pubDate>
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		<description>Ich lasse alle Aspekte außen vor, die mir sonst einfallen und stimme euch beiden ansonsten zu: Genau, Payback beendet dann mal beispielsweise den Vertrag, wegen &quot;nicht vertragsgemäßem Verhalten&quot;.

Wirkung: Punkte verfallen.

Das ist euch natürlich egal. Mir auch. Aber derjenige, der da vielleicht wirklich was angesammelt hat, guckt dumm aus der Wäsche.

Nicht immer nur vom eigenen nihilistischen Standpunkt ausgehen. Und bitte jetzt nicht schreiben, dass der Punkteverfall evt. rechtswidrig ist - dem Betroffenen zur Klage zu raten ist ziemlich witzlos (Prozeßkostenrisiko va. vlt. 100 Euro Punktewert ist nicht angemessen).

Wenn man das mal verstanden hat, und dann weiter denkt (es geht ja nicht nur um payback) und dann z.B. auf Telefon-Verträge anwendet, kann man an gesperrte Handy-Verträge denken oder an dreiste Provider, die sogar hier Guthaben verfallen lassen. Wieder liegt das Prozeßkostenrisiko beim Verbraucher.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich lasse alle Aspekte außen vor, die mir sonst einfallen und stimme euch beiden ansonsten zu: Genau, Payback beendet dann mal beispielsweise den Vertrag, wegen &#8220;nicht vertragsgemäßem Verhalten&#8221;.</p>
<p>Wirkung: Punkte verfallen.</p>
<p>Das ist euch natürlich egal. Mir auch. Aber derjenige, der da vielleicht wirklich was angesammelt hat, guckt dumm aus der Wäsche.</p>
<p>Nicht immer nur vom eigenen nihilistischen Standpunkt ausgehen. Und bitte jetzt nicht schreiben, dass der Punkteverfall evt. rechtswidrig ist &#8211; dem Betroffenen zur Klage zu raten ist ziemlich witzlos (Prozeßkostenrisiko va. vlt. 100 Euro Punktewert ist nicht angemessen).</p>
<p>Wenn man das mal verstanden hat, und dann weiter denkt (es geht ja nicht nur um payback) und dann z.B. auf Telefon-Verträge anwendet, kann man an gesperrte Handy-Verträge denken oder an dreiste Provider, die sogar hier Guthaben verfallen lassen. Wieder liegt das Prozeßkostenrisiko beim Verbraucher.</p>
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	<item>
		<title>Von: sweetspot</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-731</link>
		<dc:creator>sweetspot</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 17:25:34 +0000</pubDate>
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		<description>Das Vertragsverhältnis wird womöglich beendet...na und?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Vertragsverhältnis wird womöglich beendet&#8230;na und?</p>
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		<title>Von: RAW</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-729</link>
		<dc:creator>RAW</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 15:01:15 +0000</pubDate>
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		<description>Welche Rechtsfolge ergibt sich denn, wenn man ein falsches Geburtsdatum angibt (abgesehen von den Fällen in denen Minderjährige sich erwachsen machen oder andersherum). Kann Payback daraus irgendein Recht ableiten? Wenn nicht, kann man weiterhin lügen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Rechtsfolge ergibt sich denn, wenn man ein falsches Geburtsdatum angibt (abgesehen von den Fällen in denen Minderjährige sich erwachsen machen oder andersherum). Kann Payback daraus irgendein Recht ableiten? Wenn nicht, kann man weiterhin lügen.</p>
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		<title>Von: Daarin</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-725</link>
		<dc:creator>Daarin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 11:39:24 +0000</pubDate>
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		<description>Ich weiß nicht ob das hierhin passt. Naja, irgendwo schon, lest doch mal den zZ vierten Kommentar von oben
http://www.daujones.com/comments_all.php?usrid=9205</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich weiß nicht ob das hierhin passt. Naja, irgendwo schon, lest doch mal den zZ vierten Kommentar von oben<br />
<a href="http://www.daujones.com/comments_all.php?usrid=9205" rel="nofollow">http://www.daujones.com/comments_all.php?usrid=9205</a></p>
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		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-724</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 10:52:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/?p=503#comment-724</guid>
		<description>Damit magst du recht haben, das Problem ist nur, dass hinter der Aussage von dir (und ausdrücklich im Urteil des BGH!) dann steht, dass diejenigen umso mehr Rechte erhalten, die möglichst viele Daten erfasst haben.

Und genau das sagt ja auch der BGH, der sich auf die 30 Millionen Datensätze explizit bezieht. Ergebnis: Als Verbraucher hat man weniger Rechte, je mehr Daten der Gegenüber sammelt. 

Ausserdem ändert sich dann die Situation bei jungen und fortgeschrittenen Unternehmen: Als einer der ersten Kunden von Payback darf man lügen (Identifikation ist hier noch problemlos möglich, da nur wenig Kunden) später dann nicht mehr. Wie ist das für den Verbraucher dann noch abzuschätzen? Ganz einfach: Gar nicht. Ergebnis wie oben - Lügen verboten dank BGH.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Damit magst du recht haben, das Problem ist nur, dass hinter der Aussage von dir (und ausdrücklich im Urteil des BGH!) dann steht, dass diejenigen umso mehr Rechte erhalten, die möglichst viele Daten erfasst haben.</p>
<p>Und genau das sagt ja auch der BGH, der sich auf die 30 Millionen Datensätze explizit bezieht. Ergebnis: Als Verbraucher hat man weniger Rechte, je mehr Daten der Gegenüber sammelt. </p>
<p>Ausserdem ändert sich dann die Situation bei jungen und fortgeschrittenen Unternehmen: Als einer der ersten Kunden von Payback darf man lügen (Identifikation ist hier noch problemlos möglich, da nur wenig Kunden) später dann nicht mehr. Wie ist das für den Verbraucher dann noch abzuschätzen? Ganz einfach: Gar nicht. Ergebnis wie oben &#8211; Lügen verboten dank BGH.</p>
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	<item>
		<title>Von: Daarin</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-723</link>
		<dc:creator>Daarin</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 10:38:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/?p=503#comment-723</guid>
		<description>Okay, ich denke mal, das ist eine ganz einfache Sache. Auch wenn es der Sache an sich schadet, kann ich mir vorstellen, dass das BGH sich vielleicht gedacht haben könnte, dass man durch das Geburtstag einen Heinrich Müller jun. und einen Heinrich Müller sen. die vielleicht sogar noch an der gleichen Adresse wohnen am besten unterscheiden kann. Natürlich würde sich dafür eine Nummer anbieten, aber was solls.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Okay, ich denke mal, das ist eine ganz einfache Sache. Auch wenn es der Sache an sich schadet, kann ich mir vorstellen, dass das BGH sich vielleicht gedacht haben könnte, dass man durch das Geburtstag einen Heinrich Müller jun. und einen Heinrich Müller sen. die vielleicht sogar noch an der gleichen Adresse wohnen am besten unterscheiden kann. Natürlich würde sich dafür eine Nummer anbieten, aber was solls.</p>
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	<item>
		<title>Von: Maus</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-708</link>
		<dc:creator>Maus</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 04:49:30 +0000</pubDate>
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		<description>aber auch ein falsches Geburtsdatum dient doch prima der identifikation? wenn ich jetzt überall den 18. Juni 1980 anstatt den 17. Juni 1980 angebe, dann schadet es doch dem payback-unternehmen in keiner weise...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>aber auch ein falsches Geburtsdatum dient doch prima der identifikation? wenn ich jetzt überall den 18. Juni 1980 anstatt den 17. Juni 1980 angebe, dann schadet es doch dem payback-unternehmen in keiner weise&#8230;</p>
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		<title>Von: zf.8</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-699</link>
		<dc:creator>zf.8</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 18:03:21 +0000</pubDate>
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		<description>Ist es zu viel verlangt, dass ein Unternehmen wie Payback laufende Kundennummern vergibt?

Anscheinend schon.



[Folgende Ansicht basiert auf statistischen Erfahrungswerten und ist nicht konkret auf ihre mathematische Wahrscheinlichkeit geprüft worden.]


Die Aussage, das Geburtsdatum sei als eindeutiges Identifikationsmerkmal geeignet, erscheint mir zweifelhaft.

Dem Programm gehören nach Feststellung des BGH dreißig Millionen Teilnehmer an.

Diese werden nach der allgemeinen Lebenserfahrung sich alle in einem bestimmten Alterkreis bewegen, da das Programm ja auf einen bestimmten Alterkreis festgelegt ist. (Kaufstärke, Zielgruppe der Programmpartner, etc.)

Die möglichen Geburtsjahre sind also schon eingeschränkt. In den einzelnen Geburtsjahren sind wiederrum die Geburtstage wiederrum auf die einzelnen Monate ungleich verteilt.

Es ist also als Zwischenergebnis schon einmal festzuhalten, dass man annehmen kann, dass eine beträchtliche Zahl Programmteilnehmer den gleichen Geburtstag teilt.

Auch unter Verbindung des Geburtsdatums mit dem Vor- und Nachnamen bleibt eine durchaus praxisrelevante Wahrscheinlichkeit, dass sich unter den dreißig Millionen Programmteilnehmern Leute mit gleichen Namen und gleichem Geburtstag befinden.

Begründung: Vornamen unterliegen gewissen Trends und so gibt es in einem Geburtsjahr teilweise viele Leute mit bestimmten Vornamen.

Auch wenn es zugegebenermaßen viele verschiedene Nachnamen in Deutschland gibt, so existieren doch in manche Regionen klare Häufungen bestimmter Nachnamen.

Unter Berücksichtigung dieser Tatsache erscheint bei der großen Anzahl von Programmteilnehmern das Risiko, dass es zwei Teilnehmer mit gleichem Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum gibt hoch genug, sodass es bei verantwortungsvoller Datenpflege  zu einem Ausschluss des Geburtsdatums als Identifikationskriterium führen sollte.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist es zu viel verlangt, dass ein Unternehmen wie Payback laufende Kundennummern vergibt?</p>
<p>Anscheinend schon.</p>
<p>[Folgende Ansicht basiert auf statistischen Erfahrungswerten und ist nicht konkret auf ihre mathematische Wahrscheinlichkeit geprüft worden.]</p>
<p>Die Aussage, das Geburtsdatum sei als eindeutiges Identifikationsmerkmal geeignet, erscheint mir zweifelhaft.</p>
<p>Dem Programm gehören nach Feststellung des BGH dreißig Millionen Teilnehmer an.</p>
<p>Diese werden nach der allgemeinen Lebenserfahrung sich alle in einem bestimmten Alterkreis bewegen, da das Programm ja auf einen bestimmten Alterkreis festgelegt ist. (Kaufstärke, Zielgruppe der Programmpartner, etc.)</p>
<p>Die möglichen Geburtsjahre sind also schon eingeschränkt. In den einzelnen Geburtsjahren sind wiederrum die Geburtstage wiederrum auf die einzelnen Monate ungleich verteilt.</p>
<p>Es ist also als Zwischenergebnis schon einmal festzuhalten, dass man annehmen kann, dass eine beträchtliche Zahl Programmteilnehmer den gleichen Geburtstag teilt.</p>
<p>Auch unter Verbindung des Geburtsdatums mit dem Vor- und Nachnamen bleibt eine durchaus praxisrelevante Wahrscheinlichkeit, dass sich unter den dreißig Millionen Programmteilnehmern Leute mit gleichen Namen und gleichem Geburtstag befinden.</p>
<p>Begründung: Vornamen unterliegen gewissen Trends und so gibt es in einem Geburtsjahr teilweise viele Leute mit bestimmten Vornamen.</p>
<p>Auch wenn es zugegebenermaßen viele verschiedene Nachnamen in Deutschland gibt, so existieren doch in manche Regionen klare Häufungen bestimmter Nachnamen.</p>
<p>Unter Berücksichtigung dieser Tatsache erscheint bei der großen Anzahl von Programmteilnehmern das Risiko, dass es zwei Teilnehmer mit gleichem Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum gibt hoch genug, sodass es bei verantwortungsvoller Datenpflege  zu einem Ausschluss des Geburtsdatums als Identifikationskriterium führen sollte.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS &#124; Datenschutz-Blog</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/lugen-nicht-mehr-erlaubt-dank-dem-bgh/503/comment-page-1/#comment-677</link>
		<dc:creator>Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS &#124; Datenschutz-Blog</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jul 2008 09:10:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/?p=503#comment-677</guid>
		<description>[...] Folgend die Mitteilung des BGH zum heute gesprochenen Urteil hinsichtlich der Datenerhebungs-Klauseln bei PayBack. Dazu bitte auch den Beitrag beachten: Lügen nicht mehr erlaubt dank dem BGH? [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Folgend die Mitteilung des BGH zum heute gesprochenen Urteil hinsichtlich der Datenerhebungs-Klauseln bei PayBack. Dazu bitte auch den Beitrag beachten: Lügen nicht mehr erlaubt dank dem BGH? [...]</p>
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