Löschungspflicht in Online-Archiven

Das LG Hamburg hat am 18.1.08 entschieden (324 O 507/07), dass auch bei Online-Archiven Löschungspflichten bestehen, dazu die Leitsätze des Urteils:

1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.

2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden, denn das “Archiv-Privileg” gilt nicht für Online-Archive.

Das vollständige Urteil ist hier zu finden.

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