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	<title>Kommentare zu: Klage gegen VDS vor dem EUGH wackelt</title>
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	<description>Datenschutzbeauftragter Online - Blog zu Datenschutz und Datensicherheit</description>
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		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1299</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 15:16:06 +0000</pubDate>
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		<description>Zur Vorlagepflicht kann ich aber auch was beisteuern: Nach meinem Kenntnisstand überlässt der EUGH den nationalen Gerichten die Einschätzung, ob sich die Vorlagemöglichkeit zu einer Vorlagepflicht verdichtet (so jedenfalls Koenig).</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Vorlagepflicht kann ich aber auch was beisteuern: Nach meinem Kenntnisstand überlässt der EUGH den nationalen Gerichten die Einschätzung, ob sich die Vorlagemöglichkeit zu einer Vorlagepflicht verdichtet (so jedenfalls Koenig).</p>
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		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1298</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 14:48:45 +0000</pubDate>
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		<description>Nur eins noch @bc: Das ist natürlich richtig, aber eine Vorlage*pflicht* nach Art. 234 EG setzt eben die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage voraus. Wie gesagt kann man zumindest Solange II so verstehen, dass es an der Entscheidungserheblichkeit immer fehlt.

Eine Vorlage des BVerfG an den EuGH hat es übrigens in der Tat noch nicht gegeben.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nur eins noch @bc: Das ist natürlich richtig, aber eine Vorlage*pflicht* nach Art. 234 EG setzt eben die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage voraus. Wie gesagt kann man zumindest Solange II so verstehen, dass es an der Entscheidungserheblichkeit immer fehlt.</p>
<p>Eine Vorlage des BVerfG an den EuGH hat es übrigens in der Tat noch nicht gegeben.</p>
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		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1297</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 14:44:25 +0000</pubDate>
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		<description>Danke an beide Kommentatoren: Das ist eine Menge Stoff, den ich auch erstmal nachlesen will. Für mich ist Europarecht nur Pflichtstoff, ich habe das also nie vertieft (bis auf die Punkte, in denen sich Europarecht und nationales Recht begegnen). In meinen (zugegeben nur 3 vorhandenen) Lehrbüchern war es bisher kein grosses Problem bzw. wurde nicht grossartig thematisiert.

&quot;Gleichwohl ist mir bis jetzt kein Vorabentscheidungsverfahren, das durch das BVerfG eingeleitet wurde, bekannt.&quot;

Mir auch nicht, die mir vorliegenden Ausführungen schliessen es jedenfalls nicht aus. Die Argumentation von Flanke ist aber jedenfalls nicht abwegig. Die Frage ist, was die h.M. dazu sagt, das muss ich erst raussuchen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke an beide Kommentatoren: Das ist eine Menge Stoff, den ich auch erstmal nachlesen will. Für mich ist Europarecht nur Pflichtstoff, ich habe das also nie vertieft (bis auf die Punkte, in denen sich Europarecht und nationales Recht begegnen). In meinen (zugegeben nur 3 vorhandenen) Lehrbüchern war es bisher kein grosses Problem bzw. wurde nicht grossartig thematisiert.</p>
<p>&#8220;Gleichwohl ist mir bis jetzt kein Vorabentscheidungsverfahren, das durch das BVerfG eingeleitet wurde, bekannt.&#8221;</p>
<p>Mir auch nicht, die mir vorliegenden Ausführungen schliessen es jedenfalls nicht aus. Die Argumentation von Flanke ist aber jedenfalls nicht abwegig. Die Frage ist, was die h.M. dazu sagt, das muss ich erst raussuchen.</p>
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		<title>Von: bc</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1296</link>
		<dc:creator>bc</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 14:39:12 +0000</pubDate>
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		<description>Zum Thema Vorlagepflicht von nationalen Verfassungsgerichten denke ich, dass auch die nnerstaatliche Verfassungsgerichte sind als letztinstanzliche Gerichte vorlagepflichtig sind.[EuGH - Adria-Wien Pipeline GmbH, C-143/99 - Urteil vom 8.11.2001,
zu den Landesverfassungsgerichten siehe EuGH - Badeck/Hessischer Ministerpräsident, C-158/97 - Urteil vom 28.3.2000.]Diese Verpflichtung erkennt m.E. auch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich an[BVerfGE 37, 271(282); BVerfGE 52, 187(201) damals noch Art. 177 EWGV]. 

Gleichwohl ist mir bis jetzt kein Vorabentscheidungsverfahren, das durch das BVerfG eingeleitet wurde, bekannt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Thema Vorlagepflicht von nationalen Verfassungsgerichten denke ich, dass auch die nnerstaatliche Verfassungsgerichte sind als letztinstanzliche Gerichte vorlagepflichtig sind.[EuGH - Adria-Wien Pipeline GmbH, C-143/99 - Urteil vom 8.11.2001,<br />
zu den Landesverfassungsgerichten siehe EuGH - Badeck/Hessischer Ministerpräsident, C-158/97 - Urteil vom 28.3.2000.]Diese Verpflichtung erkennt m.E. auch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich an[BVerfGE 37, 271(282); BVerfGE 52, 187(201) damals noch Art. 177 EWGV]. </p>
<p>Gleichwohl ist mir bis jetzt kein Vorabentscheidungsverfahren, das durch das BVerfG eingeleitet wurde, bekannt.</p>
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		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1295</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 13:13:07 +0000</pubDate>
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		<description>Ich meine, eine Vorlage nach Art. 234 EG ist aus Sicht des BVerfG nur angezeigt, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist. Solange II ist eigtl so gestrickt, dass das nicht in Betracht kommt, weil das BVerfG (und nicht der EuGH) zu bestimmen hat, ob der Grundrechtsschutz im Gemeinschaftsrecht generell (und nicht nur mit Blick auf den konkreten Sachverhalt) defizitär ist. Wenn man das konsequent durchzieht, bedeutet das für den Fall VDS:

Entweder gewährleistet die Gemeinschaft hinreichenden Grundrechtsschutz. Dann prüft das BVerfG § 113a TKG (soweit er gemeinschaftsrechtlich determiniert ist) von vornherein nicht am Maßstab des GG. Grundrechtsschutz besteht ausschließlich nach Maßgabe des EG-Rechts, das nicht Prüfungsgegenstand des BVerfG ist. Die Verfassungsbeschwerden sind daher unzulässig, soweit gemeinschaftsrechtliche Determination besteht, ohne dass es auf die Gemeinschaftsrechtskonformität der RL ankäme. Eine Vorlage scheidet aus.

Oder der Grundrechtsschutz auf Gemeinschaftsebene ist defizitär. Dann prüft das BVerfG § 113a TKG voll durch. Ob ein Defizit besteht, entscheidet das BVerfG selbst. Eine Vorlage scheidet gleichfalls aus, es sei denn, man bindet die Prüfung des hinreichenden Schutzstandards doch irgendwie an den Einzelfall VDS zurück; das wäre aber in der Form neu.

Das ist die Puristenlösung. Man kann das auch anders sehen. Dass ich eine Vorlage für eher unwahrscheinlich halte, hat andere Gründe (1. Problem, ob Solange II auch bei bereichsspezifischem Defizit ausgehebelt wird; 2. VDS als solche dürfte GG-konform sein, so dass es auf Gemeinschaftsrecht letztlich gar nicht ankommt). Jedenfalls ist es aber problematisch und keineswegs selbstverständlich, dass eine Vorlage überhaupt möglich ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich meine, eine Vorlage nach Art. 234 EG ist aus Sicht des BVerfG nur angezeigt, wenn die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist. Solange II ist eigtl so gestrickt, dass das nicht in Betracht kommt, weil das BVerfG (und nicht der EuGH) zu bestimmen hat, ob der Grundrechtsschutz im Gemeinschaftsrecht generell (und nicht nur mit Blick auf den konkreten Sachverhalt) defizitär ist. Wenn man das konsequent durchzieht, bedeutet das für den Fall VDS:</p>
<p>Entweder gewährleistet die Gemeinschaft hinreichenden Grundrechtsschutz. Dann prüft das BVerfG § 113a TKG (soweit er gemeinschaftsrechtlich determiniert ist) von vornherein nicht am Maßstab des GG. Grundrechtsschutz besteht ausschließlich nach Maßgabe des EG-Rechts, das nicht Prüfungsgegenstand des BVerfG ist. Die Verfassungsbeschwerden sind daher unzulässig, soweit gemeinschaftsrechtliche Determination besteht, ohne dass es auf die Gemeinschaftsrechtskonformität der RL ankäme. Eine Vorlage scheidet aus.</p>
<p>Oder der Grundrechtsschutz auf Gemeinschaftsebene ist defizitär. Dann prüft das BVerfG § 113a TKG voll durch. Ob ein Defizit besteht, entscheidet das BVerfG selbst. Eine Vorlage scheidet gleichfalls aus, es sei denn, man bindet die Prüfung des hinreichenden Schutzstandards doch irgendwie an den Einzelfall VDS zurück; das wäre aber in der Form neu.</p>
<p>Das ist die Puristenlösung. Man kann das auch anders sehen. Dass ich eine Vorlage für eher unwahrscheinlich halte, hat andere Gründe (1. Problem, ob Solange II auch bei bereichsspezifischem Defizit ausgehebelt wird; 2. VDS als solche dürfte GG-konform sein, so dass es auf Gemeinschaftsrecht letztlich gar nicht ankommt). Jedenfalls ist es aber problematisch und keineswegs selbstverständlich, dass eine Vorlage überhaupt möglich ist.</p>
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	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1294</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 12:41:07 +0000</pubDate>
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		<description>Du meinst also, das Verfassungsrecht steht einer Vorlage nach Art. 234 EGV im Wege?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Du meinst also, das Verfassungsrecht steht einer Vorlage nach Art. 234 EGV im Wege?</p>
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	<item>
		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1292</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 11:59:22 +0000</pubDate>
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		<description>Der Artikel bei Telemedicus begründet mitnichten, dass eine Vorlage &quot;problemlos&quot; möglich ist. Das ist sie zwar nach Gemeinschaftsrecht, aber mitnichten nach Verfassungsprozessrecht. Hierauf geht der Artikel überhaupt nicht ein. Bitte erst mein Argument zur Kenntnis nehmen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Artikel bei Telemedicus begründet mitnichten, dass eine Vorlage &#8220;problemlos&#8221; möglich ist. Das ist sie zwar nach Gemeinschaftsrecht, aber mitnichten nach Verfassungsprozessrecht. Hierauf geht der Artikel überhaupt nicht ein. Bitte erst mein Argument zur Kenntnis nehmen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1291</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 11:15:47 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;Zum einen ist Solange II so gestrickt, dass eine Vorlage des BVerfG an den EuGH eigtl mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht kommt&quot;

Bitte erst den Beitrag bei Telemedicus lesen: Eine Vorlage nach Art. 234 EGV ist problemlos möglich. Meine &quot;Idee&quot; knüpft dann erst danach an.

&quot;Auch das ist alles andere als selbstverständlich.&quot;
Muss man mir nicht erklären: Ich vertrete von Anfang an die Meinung (hier irgendwo auch nachzulesen im Blog), dass das BVerfG durchaus zu einem anderen Schluss kommen kann. Es gibt ja nochwas zwischen &quot;ja&quot; und &quot;nein&quot; bei der Speicherung von Verbindungsdaten. Aber gerade deswegen währe eine Vorlage zum EuGH ein guter Weg, direkt mal alles abzuklopfen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Zum einen ist Solange II so gestrickt, dass eine Vorlage des BVerfG an den EuGH eigtl mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht kommt&#8221;</p>
<p>Bitte erst den Beitrag bei Telemedicus lesen: Eine Vorlage nach Art. 234 EGV ist problemlos möglich. Meine &#8220;Idee&#8221; knüpft dann erst danach an.</p>
<p>&#8220;Auch das ist alles andere als selbstverständlich.&#8221;<br />
Muss man mir nicht erklären: Ich vertrete von Anfang an die Meinung (hier irgendwo auch nachzulesen im Blog), dass das BVerfG durchaus zu einem anderen Schluss kommen kann. Es gibt ja nochwas zwischen &#8220;ja&#8221; und &#8220;nein&#8221; bei der Speicherung von Verbindungsdaten. Aber gerade deswegen währe eine Vorlage zum EuGH ein guter Weg, direkt mal alles abzuklopfen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1290</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 11:09:37 +0000</pubDate>
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		<description>Das sind aber sehr voraussetzungsvolle Annahmen:

Zum einen ist Solange II so gestrickt, dass eine Vorlage des BVerfG an den EuGH eigtl mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht kommt: Entweder reicht der Schutzstandard auf Gemeinschaftsebene aus, dann prüft das BVerfG den umsetzenden Rechtsakt von vornherein nicht und braucht auch nichts vorzulegen. Oder der Schutzstandard reicht nicht - das hat aber das BVerfG zu entscheiden, so dass es einer Vorlage gleichfalls nicht bedarf. Darüber könnte man sich allenfalls hinwegretten, indem man doch eine Art informatorischer Vorlage zulässt, mit der das BVerfG erst einmal den gemeinschaftsrechtlichen Schutzstandard eruiert.

Der zweite Punkt bleibt aber problematisch: Er unterstellt nämlich, dass es für ein Unterschreiten der Solange II-Anforderungen ausreicht, wenn der gemeinschaftsrechtliche Grundrechtsschutz in einem bestimmten Segment (Datenschutz/Sicherheitsrecht) den des GG unterschreitet. Das ist keineswegs klar.

Schließlich setzen all diese Gedankenspiele voraus, dass man zuerst einmal zu der Bewertung kommt, dass eine VDS allein nach deutschem Verfassungsrecht unzulässig wäre. Auch das ist alles andere als selbstverständlich. Ich würde vorsichtig prognostizieren, dass hier sogar der eigtl Knackpunkt liegt, so dass es zu dem Vorlageszenario letztlich nicht kommen wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das sind aber sehr voraussetzungsvolle Annahmen:</p>
<p>Zum einen ist Solange II so gestrickt, dass eine Vorlage des BVerfG an den EuGH eigtl mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht kommt: Entweder reicht der Schutzstandard auf Gemeinschaftsebene aus, dann prüft das BVerfG den umsetzenden Rechtsakt von vornherein nicht und braucht auch nichts vorzulegen. Oder der Schutzstandard reicht nicht &#8211; das hat aber das BVerfG zu entscheiden, so dass es einer Vorlage gleichfalls nicht bedarf. Darüber könnte man sich allenfalls hinwegretten, indem man doch eine Art informatorischer Vorlage zulässt, mit der das BVerfG erst einmal den gemeinschaftsrechtlichen Schutzstandard eruiert.</p>
<p>Der zweite Punkt bleibt aber problematisch: Er unterstellt nämlich, dass es für ein Unterschreiten der Solange II-Anforderungen ausreicht, wenn der gemeinschaftsrechtliche Grundrechtsschutz in einem bestimmten Segment (Datenschutz/Sicherheitsrecht) den des GG unterschreitet. Das ist keineswegs klar.</p>
<p>Schließlich setzen all diese Gedankenspiele voraus, dass man zuerst einmal zu der Bewertung kommt, dass eine VDS allein nach deutschem Verfassungsrecht unzulässig wäre. Auch das ist alles andere als selbstverständlich. Ich würde vorsichtig prognostizieren, dass hier sogar der eigtl Knackpunkt liegt, so dass es zu dem Vorlageszenario letztlich nicht kommen wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: jens.ferner</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1289</link>
		<dc:creator>jens.ferner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 10:04:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/#comment-1289</guid>
		<description>Ich denke, Simon hat mit seiner Analyse auf Telemedicus vollkommen recht: Wenne s abgelehnt wird, hat das BVerfG erst die Chance, die Sache dem EuGH nochmals vorzulegen - diesmal aber wegen der Frage hinsichtlich der Freiheitsrechte.

Dann entsteht eine zusätzliche Möglichkeit: Wenn nämlich der EuGH von der sehr grosszügigen Rechtsprechung des BVerfG zur informationellen Selbstbestimmung abrückt: Ist das nicht ein geringerer Grundrechtsschutz, als ihn das GG (mittels BverfG) gewährleistet? Und ist nicht genau das der Grund, den das BVerfG in Solange-II in Aussicht gestellt hat, um wieder von der vorrangigen Betrachtung europäischer Normen abzurücken?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke, Simon hat mit seiner Analyse auf Telemedicus vollkommen recht: Wenne s abgelehnt wird, hat das BVerfG erst die Chance, die Sache dem EuGH nochmals vorzulegen &#8211; diesmal aber wegen der Frage hinsichtlich der Freiheitsrechte.</p>
<p>Dann entsteht eine zusätzliche Möglichkeit: Wenn nämlich der EuGH von der sehr grosszügigen Rechtsprechung des BVerfG zur informationellen Selbstbestimmung abrückt: Ist das nicht ein geringerer Grundrechtsschutz, als ihn das GG (mittels BverfG) gewährleistet? Und ist nicht genau das der Grund, den das BVerfG in Solange-II in Aussicht gestellt hat, um wieder von der vorrangigen Betrachtung europäischer Normen abzurücken?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Flanke</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1288</link>
		<dc:creator>Flanke</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2008 09:51:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/#comment-1288</guid>
		<description>Es ist m.E. sehr fraglich, ob man das Ergebnis, zu dem der Schlussantrag gelangt, bedauern sollte.

Zwar führte eine Klageabweisung dazu, dass eine Prüfung der VDS durch das BVerfG in der Tat zumindest erschwert würde. Das ist aber möglicherweise eine zu nationalstaatliche Perspektive. Aus europäischer Sicht ist es angesichts des demokratischeren Gesetzgebungsverfahrens, besserer Rechtsschutzmöglichkeiten und der Einbettung in ein breiter angelegtes Datenschutzregime wohl sogar wünschenswert, dass die VDS - wenn überhaupt - im Rahmen der Ersten Säule geregelt wird. Zumal die Regelung des Abrufs, wie der GA ausführt, bei den Mitgliedstaaten verbleibt, so dass wenigstens insoweit der einzelne Mitgliedstaat seinen Bürgern und seiner Verfassung gegenüber ohne weiteres (gilt Solange II in der Zweiten Säule? Wer weiß) verantwortlich bleibt.

Ich jedenfalls halte für ziemlich wahrscheinlich, dass nach einer Kassation der Richtlinie die VDS dann eben wirklich als Rahmenbeschluss käme, evtl. mit deutlichen Verschärfungen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist m.E. sehr fraglich, ob man das Ergebnis, zu dem der Schlussantrag gelangt, bedauern sollte.</p>
<p>Zwar führte eine Klageabweisung dazu, dass eine Prüfung der VDS durch das BVerfG in der Tat zumindest erschwert würde. Das ist aber möglicherweise eine zu nationalstaatliche Perspektive. Aus europäischer Sicht ist es angesichts des demokratischeren Gesetzgebungsverfahrens, besserer Rechtsschutzmöglichkeiten und der Einbettung in ein breiter angelegtes Datenschutzregime wohl sogar wünschenswert, dass die VDS &#8211; wenn überhaupt &#8211; im Rahmen der Ersten Säule geregelt wird. Zumal die Regelung des Abrufs, wie der GA ausführt, bei den Mitgliedstaaten verbleibt, so dass wenigstens insoweit der einzelne Mitgliedstaat seinen Bürgern und seiner Verfassung gegenüber ohne weiteres (gilt Solange II in der Zweiten Säule? Wer weiß) verantwortlich bleibt.</p>
<p>Ich jedenfalls halte für ziemlich wahrscheinlich, dass nach einer Kassation der Richtlinie die VDS dann eben wirklich als Rahmenbeschluss käme, evtl. mit deutlichen Verschärfungen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: &#8222;Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.&#8220; &#124; chris-b online</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/924/comment-page-1/#comment-1285</link>
		<dc:creator>&#8222;Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das allgemeine Wohl sorgen werden.&#8220; &#124; chris-b online</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2008 20:47:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/klage-gegen-vds-vor-dem-eugh-wackelt/#comment-1285</guid>
		<description>[...] über den Gesetzesentwurf zum ePass [LINK] Digitaler Polizeifunk ist bereits heute total veraltet [LINK] Klage gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem EUGh wackelt [LINK] Juden kauft nicht bei [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] über den Gesetzesentwurf zum ePass [LINK] Digitaler Polizeifunk ist bereits heute total veraltet [LINK] Klage gegen Vorratsdatenspeicherung vor dem EUGh wackelt [LINK] Juden kauft nicht bei [...]</p>
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	</item>
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