Integritäts-Grundrecht

Zunehmend stellt man sich die Frage, wie das neue Grundrecht heissen soll, das vom BVerfG geschaffen wurde. Ich finde beides fehlerhaft: Computer-Grundrecht wie auch IT-Grundrecht, da der normale Bürger in diesem Konstrukt erstmal einen Anspruch auf … annehmen wird. Ich denke ein Konstrukt wie “Integritäts-Grundrecht” wird dem, was ich bisher gelesen habe, am ehesten Gerecht. Oder, analog: Grundrecht auf informationelle Integrität.

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