IITR Datenschutz-Codex für Webseiten-Betreiber: Sonderkonditionen für Update-Service Mandanten der IT-Kanzlei

Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren. Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei München erhalten den Datenschutz-Codex im ersten Jahr kostenlos – und auch in den Folgejahren gelten Sonderkonditionen.

Was beinhaltet der Datenschutz-Codex?

Teil 1: Transparenz im Datenschutz: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

In diesem werden in den Punkten 1 bis 5 wichtige datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Webseitenbetreiber offengelegt und exemplarisch dargestellt. Mehr…

Datenschutz Signet (kleine Ausführung)

Teil 2: Freiwillige Verpflichtung: transparenter Umgang mit personenbezogenen Daten

Zusätzlich hat sich der Webseitenbetreiber in den Punkten 6 bis 10 über die unmittelbar geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus zu einem transparenten und vernünftigen Umgang mit Kundendaten zu verpflichten. Mehr…

Damit dient der Datenschutz-Codex zugleich als Zusammenfassung datenschutzrechtlicher Themen, die für Webseitenbetreiber relevant sind.

Das Signet des Datenschutz-Codex schafft bei Kunden von Webseitenbetreibern Vertrauen und erfüllt mit Teil 2 zudem die Voraussetzungen eines Verhaltenscodex nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG, um Webseitenbetreibern wie Kunden einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Einhaltung des Codex zu bieten.

Was erhält der Webseiten-Betreiber?

  • Codex
  • Signet
  • Handbuch
  • Codex-Mail

Interesse?

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-5130 3920
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de


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