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	<title>Kommentare zu: Grundsätzliches zur Auftragsdatenverarbeitung</title>
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	<description>Datenschutzbeauftragter Online - Blog zu Datenschutz und Datensicherheit</description>
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		<title>Von: Michaela M.</title>
		<link>http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/grundsatzliches-zur-auftragsdatenverarbeitung/2323/comment-page-1/#comment-2561</link>
		<dc:creator>Michaela M.</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 09:41:42 +0000</pubDate>
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		<description>Der Artikel ist wirklich sehr interessant. Ich befasse mich schon seit längerem mit dieser Thematik und musste nun über die Hessisches Datenschutzbehörde am RP Darmstadt schmunzeln. 

Auf ihrer Website stellen sie ein Muster für eine Vereinbarung nach § 11 BDSG zur Verfügung. Darin ist in XII 4. folgende Klausel enthalten:

&quot;4. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. § 273 BGB wird hinsichtlich der ver-arbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen [Diese Klausel muss wegen § 11 Nr. 2 AGB gesondert vereinbart werden].&quot;

Lustig, wie?! Den § 11 Nr.2 AGBG (nur das kann wohl gemeint sein) gibt es bekanntlich seit dem 01.01.2002 nicht mehr, nachdem das ehemalige AGBG in das BGB übergegangen ist. Aber dies nur am Rande...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Artikel ist wirklich sehr interessant. Ich befasse mich schon seit längerem mit dieser Thematik und musste nun über die Hessisches Datenschutzbehörde am RP Darmstadt schmunzeln. </p>
<p>Auf ihrer Website stellen sie ein Muster für eine Vereinbarung nach § 11 BDSG zur Verfügung. Darin ist in XII 4. folgende Klausel enthalten:</p>
<p>&#8220;4. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. § 273 BGB wird hinsichtlich der ver-arbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen [Diese Klausel muss wegen § 11 Nr. 2 AGB gesondert vereinbart werden].&#8221;</p>
<p>Lustig, wie?! Den § 11 Nr.2 AGBG (nur das kann wohl gemeint sein) gibt es bekanntlich seit dem 01.01.2002 nicht mehr, nachdem das ehemalige AGBG in das BGB übergegangen ist. Aber dies nur am Rande&#8230;</p>
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