Geeignetheit braucht es nicht mehr.

Die Verhältnismässigkeit ist der Grundsatz des Rechtsstaatsprinzips. Sie besagt, dass eine Maßnahme geeignet, notwendig und angemessen sein muss. Wie man heute auf Heise zum Thema Netzsperren liest, scheint sich das zu ändern:

“Zwar finden Kriminelle Wege um die Sperren herum, aber sie sind notwendig”

Wie kann eine ungeeignete Maßnahme, also eine die zum Erreichen des Ziels gar nicht taugt, denn noch notwendig sein? Das ist das Ergebnis, wenn man – wie Fr. von der Leyen – erklärt, man “könne nie genug” tun. Das ist falsch. Man kann genug tun, jedenfalls wenn man davon ausgeht, dass es nur eine endliche Anzahl geeigneter Maßnahmen gibt. Nur wer meint, nie genug tun zu können, muss irgendwann zu vollkommen ungeeigneten Mitteln greifen.

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2 Kommentare

  1. Warum denn nicht? | Datenschutz-Blog schrieb:

    [...] warum denn nicht? Mal abgesehen davon, dass der Gesetzgeber nun mal an die Rechtsstaatlichen Grundsätze gebunden ist und eben nicht einfach irgendwas machen kann, behaupte ich einfach mal (F.S. behauptet ja auch [...]

  2. Norbert schrieb:

    Wir müssen ganz schön aufpassen, daß wir nicht irgendwann in einem Überwachungsstaat aller George Orwell enden.

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