Gebäudeansichten können personenbezogen sein

Weil ich gerade bei Archivalia den inhaltlich falschen Satz lese:

Die Außenansicht von Gebäuden ist kein personenbezogenes Datum.

Nochmal die Richtigstellung: Niemand behauptet, dass ein Foto eines Gebäudes automatisch ein personenbezogenes Datum ist. Wenn man aber ein Gebäude erfasst und dies mit Geodaten (etwa in Form von Anschrift oder vlt. auch Längen/Breitengrad) kombiniert, ist es ein personenbezogenes Datum, da ich zumindest die Anschrift problemlos (irgend-)einer Person zuordnen kann.

Archivalia zitiert es doch selbst am Ende:

[...] und keine Angaben zur Adresse und den Bewohnern gemacht werden.

Google-Streetview aber bietet eben nicht nur die Außenansicht, sondern immer auch die Geo-Informationen, zumindest die Anschrift. Was das ULD feststellt ist also nicht falsch, sondern gerade richtig. Ich verweise nochmals darauf, dass das ULD richtigerweise auch frühere Entscheidungen von deutschen Gerichten zitiert und zur Grundlage der rechtlichen Bewertung gemacht hat.

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Ein Kommentar

  1. Berichtigungspflicht als Breitschwert gegen Google-Streetview? | Datenschutz-Blog schrieb:

    [...] sich bei der Google-Darstellung um personenbezogene Daten handelt ist für mich keine Frage mehr, dazu nur hier. Die Meinung wird meines Wissens von den Landesdatenschutzbeauftragten geteilt, eine Diskussion [...]

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