Erste Verfahren zu Auskunftsanspruch nach §101 UrhG

Sowohl Heise als auch Golem berichten übereinstimmend, dass vor den Landgerichten in Köln und Düsseldorf erste einstweilige Anordnungen gegenüber der Telekom erwirkt wurden. Es ging darum, einen Auskunftsanspruch durchzusetzen zur Frage, welcher Nutzer sich hinter einer IP verbirgt. Die Gerichte haben dabei entschieden, dass ein “gewerbliches Ausmaß” schon beim Anbieten eines vollständigen Albums erreicht sei. Es ist also erstmal mit weiteren Klagen oder einknickenden Providern zu rechnen.

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