Ich habe es soeben auf der Kanzlei-Seite eingestellt: Das VG Berlin hat entschieden, dass ein TK-Anbieter die VDS nicht umsetzen muss, wenn er alleine alle Kosten tragen muss, die das mit sich führt. Links dazu:
Erneut Schlappe für Vorratsdatenspeicherung
3 Kommentare
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Oktober 21st, 2008 at 7:52 pm
Wir haben uns den Beschluss im Volltext zuschicken lassen. Sehr lesenswert, wie ich finde.
http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/535-VG-Berlin-Az-VG-27-A-232.08-Vorlaeufig-keine-Pflicht-zur-Vorratsdatenspeicherung.html
Oktober 21st, 2008 at 10:32 pm
Ich seh da nichts positives dran…
Das einzige was daraus erwachsen wird ist, dass der Staat die “armen Unternehmen” “entschädigen” wird, natürlich mit, der Staat hat ja quasi kein anderes Einkommen, Steuermitteln.
Erdnüsse in der Bilanz eines Internationalen Unternehmens sind halt doch wichtiger als Grundrechte
Zumal BT ja auch nicht gerade dafür bekannt ist, die Grundrechte seiner Kunden sehr hoch zu werten, siehe dazu die Kommentare auf heise.de
Oktober 22nd, 2008 at 8:33 am
@Takara: Warum sollte BT (und andere) denn nicht entschädigt werden? Sie bekommen Pflichten auferlegt und sollen auch noch für die Erfüllung der Pflicht mit eigenem Vermögen einstehen? Wenn der Staat Handlungen verlangt, die zu hohen Ausgaben führen, dann muss er dafür auch eine Entschädigung zahlen. Das gilt grundsätzlich und nicht nur bei BT, sondern bei jedem Grundrechtsträger.
@Jens: Die Darstellung der Kommentare ist in meinem Firefox irgendwie kaputt. Es gibt keine automatischen Zeilenumbrüche mehr und geht hinter dem Menufeld durch…