Ein Klick zur Hausdurchsuchung

Dass ein einziger Klick schon zur Hausdurchsuchung führen kann, habe ich hier schon oft ohne Beleg behauptet – dass ich keinen Beleg anführte, hatte seine Gründe. Nun endlich gibt es den ersten offiziellen Beleg, den das lawblog liefert:

Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen? Wer es nicht glaubt, wird durch diesen Satz aus einer Ermittlungsakte belehrt

Wie gesagt: Eine einzelne IP, die nur ein Zugriff ohne Datenübermittlung ist, an der falschen Stelle in einem Logfile, kann für Betroffene empfindliche Auswirkungen haben. Und ganz besonders, wenn man Tools wie FasterFox nutzt, die alle vorhandenen Links schon mal im voraus abgrasen.

Um das nochmal deutlich zu sagen: Das Problem ist nicht die eventuell eingesetzte Cache-Technologie, sondern vielmehr die StA die nur aufgrund einzelner Zugriffe Verdachtsmomente schürt. Aber auch die Vielzahl der User, die bis heute mit mir (auch auf dieser Seite) darüber diskutiert, dass ja niemals nur aufgrund eines Klicks eine Durchsuchung stattfindet.

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2 Kommentare

  1. Aua. | Datenschutz-Blog schrieb:

    [...] So finde ich einen bemerkenswerten Artikel, der es als Schwachsinnige Kritik bezeichnet, wenn ich hier anprangere, dass nur ein Klick zu einer Hausdurchsuchung führen [...]

  2. 1-click-hausdurchsuchung « murdelta schrieb:

    [...] [via datenshchutz-blog] [...]

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