IITR Datenschutz Blog

Dix zu ELENA: “Ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit erhalten wird, dieses Gesetz zu überprüfen”

10.01.2010

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat im ARD Morgenmagazin (Ausgabe vom 4. Januar 2010) deutliche Kritik an ELENA, dem elektronischer Entgeltnachweis-Verfahren, geübt. Nach der Ansicht von Dix sei ELENA “vollkommen unverhältnismäßig”. Anbei findet sich das volle Interview im Volltext sowie als Video-Datei.

Lorig: Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, Mitarbeiterdaten wie Einkommenshöhe, Urlaubstage und später auch Kündigungsgründe an einen zentralen Speicher weiterzuleiten. Wer dann beispielsweise Arbeitslosen-, Wohn oder Elterngeld beantragen will, der kann sich mit einer Chipkarte ausweisen. Mit dieser kann die Behörde dann auf die Daten zugreifen – ganz ohne Papierkram. Elena soll dabei helfen, Bürokratie abzubauen und den Service in den Ämtern zu verbessern. Das klingt ja so erstmal gut. Und zugeschaltet ist uns nun Alexander Dix, Berlins Datenschutzbeauftragter. Schönen Guten Morgen Herr Dix.

Dix: Guten Morgen Herr Lorig.

Lorig: Auch Ihre persönlichen Daten werden ab heute dann im zentralen Register landen. Haben Sie ein gutes Gefühl dabei?

Dix: Ich habe kein gutes Gefühl dabei. Hier werden zum Abbau von Bürokratiekosten die Datensätze von 40 Mio. Beschäftigten in der ganzen Bundesrepublik an die Zentralstelle der Rentenversicherer übermittelt, obwohl nur ein Bruchteil dieser Personen überhaupt jemals in die Lage kommen wird, etwa Sozialleistungen, Wohngeld, Elterngeld zu beantragen. Das gleicht dem Versuch, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben. Ich halte dieses Vorhaben für vollkommen unverhältnismäßig. Die Datenschutzbeauftragten haben schon 2008 auf gravierende verfassungsrechtliche Probleme die hier entstehen hingewiesen, leider hat der Gesetzgeber diese Bedenken bei Seite gewischt.

Lorig: Aber was haben Sie dagegen, wenn bürokratische Vorgänge entschleunigt oder entschlankt werden?

Dix: Dagegen ist im Prinzip nichts zu sagen, man muss sich aber über die Mittel unterhalten. Wenn hier die Arbeitgeber natürlich gewisse Kosten einsparen, nachdem sie jetzt in einer einmaligen Aktion für jeden einzelnen ihrer Beschäftigten diese Datensätze melden müssen ist dies die eine Seite, aber die grundrechtlichen Kosten die dadurch entstehen, sind nicht ausreichend bedacht worden. Hier entsteht ein immenser zentraler Datenspeicher, der nur mit großem Aufwand überhaupt zu sichern sein wird. Und solche zentralen Datenspeicher haben die Eigenart, dass sie Begehrlichkeiten auch auf allen möglichen Seiten wecken werden – und die werden entstehen. Schon jetzt sind ja Forderungen laut geworden, dieses System auszuweiten – weitere Bescheinigungen dort eingeben zu lassen. Ich halte das wie gesagt für eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung und ich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht Gelegenheit erhalten wird, dieses Gesetz zu überprüfen.

Lorig: Können Sie uns mal ein konkretes Beispiel nennen, anhand dessen wir auch verstehen, warum das aus Ihrer Sicht komplett übertrieben ist?

Dix: Es ist ja so, dass natürlich Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren und dann auf Sozialleistungen angewiesen sind, Hartz IV oder Wohngeld beantragen müssen. Das ist richtig – das musste bisher mit Papieren und Bescheinigungen geschehen, die sie beim Arbeitgeber beantragen. Das hatte den Nachteil – der jetzt wegfällt – dass der Arbeitgeber erfährt, dass jemand Sozialleistungen beantragen muss. Aber – nochmals – jetzt werden auf Vorrat die Datensätze für 40 Mio. Beschäftigte zentral gespeichert. Zwar nur unter Pseudonym, aber gleichwohl handelt es sich um personenbezogene Daten. Und es kommt noch etwas hinzu: Erst jetzt wird bekannt, dass zu diesen Datensätzen auch sehr sensitive Informationen wie etwa Abmahnungen, Kündigungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers und sogar die Beteiligungen an Streiks gemeldet werden sollen. Wenn diese Informationen bei den Beratungen des Gesetzesentwurfs bekannt gewesen wären, bin ich ziemlich sicher, das Gesetz wäre so nicht verabschiedet worden.

Lorig: Aber warum hat denn das überhaupt keiner mitbekommen? Ich meine – ich habe im Sommer, muss ich gestehen – das auch nicht mitbekommen. Eigentlich hätte es doch einen großen Aufschrei geben müssen. Warum haben wir da alle geschlafen?

Dix: Das ist in der Tat ein Problem. Die Datenschutzbeauftragten haben auf die grundsätzlichen Probleme schon vor zwei Jahren hingewiesen. Aber es ist die ständige Schwierigkeit bei solchen Diskussion, dass sie bisher zu sehr in Fachkreisen geführt werden. Die Öffentlichkeit muss sich stärker an solchen Diskussionen beteiligen können. Es darf nicht im – sozusagen – Husarenritt durchs Parlament gezogen werden. Das ist in diesem Fall leider auch so geschehen. Und da muss man auch klar sagen: es hätte auch mehr Öffentlichkeitsarbeit von Seiten der Regierung passieren müssen. Das ist nicht das erste Mal, dass erst bei Inkrafttreten eines problematischen Gesetzes das ganze Ausmaß dieser Datensammelwut erkennbar wird.

Lorig: Alexander Dix, der Datenschutzbeauftragte aus Berlin, zu ELENA, dem elektronischen Entgeltnachweis. Dankeschön.

 

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Autor: Dr. Sebastian Kraska

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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6 Kommentare zu diesem Beitrag:

Stephan

Na, wurde das im Getöse über KiPo versteckt?

Anonymous

Es gibt eine Online-Petition gegen die Einführung von ELENA.
Die Petition kann über die Seiten des Deutschen Bundestages erreicht werden. Ende der Mitzeichnungsfrist 02.03.2010

Vielen Dank für den Hinweis - die Petition kann über folgenden Link aufgerufen werden: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926

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