IITR Datenschutz Blog

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rettet die soziale Netz-Welt?

14.11.2009

Seit kurzem geistert durch die digitalen Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften eine kuriose Meldung: Der vzbv macht sich dafür stark, dass soziale Netze mehr Datenschutz betreiben. Ein gutes Ziel, doch wurde ich aus den Meldunge nicht schlau: Erst wird etwas von einer Abmahnung geschrieben, dann geht es um einen Forderungskatalog. Nach einer guten Stunde lesen und suchen alter Inhalte scheint es wie so oft zu sein, beim Hype-Thema Datenschutz: Viel TamTam.

Soweit ich das richtig verstehe, geht es um zwei Handlungen, die zusammengefasst werden: Zum einen hat man einige Betreiber abgemahnt, die sich in diesem Zuge verpflichtet haben, bestimmte Klauseln in AGB nicht mehr zu nutzen. Zum anderen hat man daneben einen Forderungskatalog aufgestellt, der festhält, was man optimalerweise tun sollte – was aber mit der Abmahnung so nichts zu tun hat.

Wenn ich mir die Pressemitteilung des vzbv ansehe war ich aber anfangs schnell verwirrt: Zuerst wird von der Abmahnung gesprochen, doch am Ende geht es um den Forderungskatalog. Einzig hinterlegt – jedenfalls konnte ich trotz Suche nichts finden – ist auch nur der Forderungskatalog. Die Abmahnung oder Details zur Unterlassungserklärung sind nicht zu finden.

Zusätzliche Verwirrung wurde bei mir dadurch erzeugt, dass in der PM ständig davon gesprochen wird, dass die Weitergabe/Weiterverwendung der Daten kontrolliert werden müssen, dies auch Thema der Abmahnung war und man im Forderungskatalog hierzu durchweg Hinweise liest. Letztlich wirkt die Zusammenstellung sehr verwirrend, um nicht zu sagen, irreführend.

Erst bei der Zeit finde ich Details zur Abmahnung, die da wohl waren:

  • Hervorhebung der Datenschutzeinwilligung
  • “Deutliches sagen” welche Daten an wen weitergegeben werden
  • Verbesserungen beim “Urheberrecht”:Klauseln nach denen Inhalte und Fotos von Nutzern frei verwendet werden dürfen, fliegen raus
  • Keine Änderungsvorbehalte, also das einseitige Ändern von AGB (ohne Zustimmung der Nutzer) soll nicht mehr stattfinden.

Dabei sollte dem versierten Leser direkt Punkt 3 ins Auge springen, das “Urheberrecht”. Das findet man übrigens auch im Forderungskatalog, dort lautet es:

Die Anbieter achten die Urheberrechte der Verbraucher an von ihnen eingestellten Inhalten. Sie verzichten auf eine Verwendung von Inhalten jenseits des vom Nutzer Gewünschten und technisch Begründeten.

Frage: Wenn ich bei Twitter oder Facebook eine Meinung in Form Statusmeldung, bestehend aus 120 Zeichen, veröffentliche und n-tv die in der laufenden Sendung zitiert: Ist das ein problem des Urheberrechts? Die Tatsache, dass es hier vielmehr um das allgemeine Persönlichkeitsrecht (vielleicht auch Datenschutzrecht) geht, ändert sich auch dann nicht, wenn Facebook mal auf die Idee kommt, die Statusmeldungen verkaufen zu wollen. Die Schöpfungshöhe wird man nur selten erreichen bei Statusmeldungen – anders natürlich wenn es um den Schutz des eigenen Fotos geht (KUrhG) oder um umfassendere Einträge die eine Schöpfungshöhe haben, bei Facebook möglich sicherlich in Gruppen und in Form der “Notizen”.

Das ist natürlich Wortklauberei, doch ist es der Job der vzbv ja gerade, auf solche Worte zu achten. Wenn die in AGB abmahnen, mahnen die ja schliesslich ab, dass Anbieter sich nicht klar oder unverständlich ausdrücken; oder überspitzt ausgedrückt: Da kann man auf jedes Komma achten, hier aber wird eine für mich unverständliche PM rausgebracht in der auch noch die rechtlichen Begrifflichkeiten durcheinander geprügelt werden was Urheberrecht und Datenschutzrecht bzw. allgemeines Persönlichkeitsrecht angeht.

Im Großen und Ganzen sehe ich natürlich keine Probleme mit den Forderungen der vzbv – warum auch, nachlesen kann man die vielen vernünftigen Vorschläge in der Empfehlung der Artikel 29 Gruppe zum Thema soziale Netzwerke, zu finden hier als PDF. Allerdings drängt sich mir dann schon die Frage auf, warum man unbedingt unter eigenem Namen einen eigenen Forderungskatalog ohne Bezug zu diesem Papier aufstellen muss.

Letztlich erscheint es mir zu dürftig und wieder einmal habe ich das Gefühl, dass das wichtige Thema Datenschutz schlicht genutzt wird, um sich selbst ein wenig zu Profilieren. Dafür wird mir auch zu wenig Information im Bereich der Abmahnung – wo man ja in der Tat was erreicht hat – geboten, und zu viel Wert auf die Bewerbung des Forderungskataloges gelegt, den es seit Monaten ausführlicher schon von der Artikel 29 Gruppe gibt.

Links dazu:

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