Datenschutzhinweise dank Google

Ich stelle gerade fest, dass immerhin 2 Monate nach meinem Artikel mit einem Hinweis auf zwingende Datenschutzerklärungen dank Google (Artikel hier) nun auch die Blogosphäre auf das Thema aufmerksam wird. Ich bin beeindruckt, noch langsamer schafft es nur die Print-Presse.

Daher hier nochmal der Hinweis an alle Webmaster. Lest AGB bevor ihr “kostenlose” Dienste akzeptiert. Zu Analytics hier bei mir, zu AdSense bei Robert. Die Tatsache, dass man darauf hinweisen muss ist alles andere als überraschend für Stammleser von mir: Ich weise seit über einem jahr darauf hin, dass man beim Einsatz von Google-Diensten (und ähnlichen Diensten) personenbezogene Daten an Dritte übermittelt und sich potentiellen Problemen aussetzt. Ein guter Einstieg in das Thema ist dieser Artikel von mir, der bis heute nichts an Aktualität eingebüsst hat.

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2 Kommentare

  1. §13 I TMG – eine kleine Erinnerung | Datenschutzbeauftragter Online schrieb:

    [...] Datenschutzhinweis dank Google [...]

  2. fairesverfahren.de: Vorgetäuschte Anonymität | Datenschutz-Blog schrieb:

    [...] nicht gerade Vertrauen. Gleich ob der Fehler fahrlässig oder vorsätzlich begangen wird. Zumal der obligatorische Google-Analytics-Disclaimer ebenfalls zu fehlen [...]

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