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Datenschutz-Grundverordnung: Rat der EU einigt sich auf Verhandlungsposition

19.06.2015

IITR Information[IITR – 19.6.15] Nach der EU-Kommission und dem EU-Parlament hat sich am 15.6.2015 auch der Rat der EU auf eine Verhandlungsposition zur geplanten Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts geeinigt. Damit startet nun die “Trilog” genannte Verhandlungsphase, in der die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der EU versuchen werden, ihre unterschiedlichen Positionen anzugleichen. Ziel der Verhandlungsparteien ist die Ablösung der bisher geltenden EU-Datenschutzrichtlinie durch eine EU-Datenschutzgrundverordnung.

Kurz zum Hintergrund:

  • “Der Rat der EU ist das Organ, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Er wird informell auch EU-Rat oder Ministerrat genannt und ist das Gremium, in dem die nationalen Minister aller EU-Mitgliedstaaten zusammentreten, um Gesetze zu erlassen und politische Maßnahmen zu koordinieren.” (Quelle: Webseite EU-Rat).
  • Eine europäische Richtlinie (diese haben wir derzeit mit der EU-Datenschutzrichtlinie) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, im Rahmen der in der Richtlinie festgelegten Grundsätze eigene Regelungen durch nationale Gesetze zu erlassen.
  • Im Gegensatz dazu bildet eine Verordnung (diese wird mit der EU-Datenschutzgrundverordnung derzeit verhandelt) unmittelbar geltendes Recht, ohne dass die nationalen Parlamente zusätzlich Gesetze erlassen müssen.
  • In der Verhandlungsposition des Rats der EU wurden viele zwischen den Mitgliedsstaaten umstrittene Punkte jedoch dadurch adressiert, dass den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten später (an sich im Widerspruch zum Instrument der Verordnung befindlich) Möglichkeiten zu einzelstaatlichen Abweichungen eingeräumt wurden.

Vergleiche hierzu vertiefend:

Im Folgenden finden sich einige Reaktionen aus den politischen Kreisen sowie der Presse:

Politisches Ziel der Trilog-Vereinbarungen ist derzeit, die Verhandlungen im Laufe des Jahres 2015 abzuschließen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung würde dann 2018 in Kraft treten. Nicht nur angesichts der unterschiedlichen Positionen erscheint die Einhaltung dieses zeitlichen Ziels als anspruchsvoll.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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