IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW14 2011)

09.04.2011

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Auskunftspflicht, Facebook vs. Amazon, Strafvereitelung, blauer Brief aus Brüssel, Begrenzte Schweigepflicht, Vorratsdatenspeicherung).

Sonntag, 3. April 2011

Auskunftspflicht für Webseitenbetreiber. Leider gehört es zunehmend zum Alltag von Webseiten- und Forenbetreibern, auch einmal Post zu bekommen, in der um Auskunft “gebeten” wird hinsichtlich bestimmter Nutzer der Webseite.

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Montag, 4. April 2011

F-Commerce: „Facebook löst Amazon in fünf Jahren ab“ Die hohen Bewertungen für Facebook lassen manchen ja so sehr Kopf schütteln, das ein Schleudertrauma droht. Investoren hingegen sehen für das weltgrößte Social Network einen riesigen Goldtopf am Ende des Regenbogens: F-Commerce, Facebook als das neue Amazon. Schon heute laufen viele Geschäfte über oder unter Mithilfe von Facebook. Fünf Jahre noch, dann habe sich das Social Network in dem Bereich festgesetzt, sagen Experten. Hier einige Zahlen dazu, die das untermauern sollen. Mehr…

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Dienstag, 5. April 2011

Auf dem 23. Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Mindestdatenspeicherung von sechs Monaten gefordert und dem Quickfreeze-Verfahren eine klare Absage erteilt. Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, wünschte sich eine ordentliche Speicherfrist. Er beschwerte sich, dass es in Deutschland mehr Datenschutzbeauftragte gebe als Opfer- und Kinderschutzbeauftragte – dabei sei Datenschutz zwar ein hohes Verfassungsgut, aber eben nicht das höchste. Zur Eröffnung des Kongresses betonte Wendt, dass das von der Vorratsdatenspeicherung gezeichnete Bild “sachlich falsch, bösartig und politisch völlig daneben” sei. Es ginge niemals darum die Bürger zu bespitzeln, vielmehr brauche man die Daten, um schwere Straftaten zu verfolgen. Fast noch wichtiger sei es, das kriminelle Kommunikationsumfeld eines Täters beleuchten zu können, der bereits hinter Gittern sitzt. Wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf dem europäischen Polizeikongress befürwortet Wendt den Begriff “Mindestdatenspeicherung”. Politisch habe Jäger “ausdrücklich Recht”, dass die Verweigerung einer Mindestdatenspeicherung hart an der Grenze zur Strafvereitelung ist”. Mehr…

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Mittwoch,  6. April 2011

Die EU-Kommission hat Deutschland am heutigen Mittwoch förmlich aufgefordert, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur “völligen Unabhängigkeit” von Datenschutzkontrolleuren unverzüglich nachzukommen. Mit dem blauen Brief hat Brüssel dem Bund und den Ländern noch einmal zwei Monate Zeit eingeräumt, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Andernfalls behält es sich die Kommission vor, erneut den EuGH in dem Streitfall anzurufen und in Luxemburg die Verhängung einer pauschalen Geldbuße oder eines Zwangsgelds gegen die Bundesrepublik zu erwirken. Mehr…

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Freitag, 8. April 2011

SP-Stürzenbecher kritisiert Vorratsdatenspeicherung. “Massiver Eingriff in die Grundrechte”   Nachdem schon in der vergangenen Sitzung des Wiener Gemeinderats ein rot-grüner Antrag gegen die Umsetzung der Novellen zum Telekommunikationsgesetz, sowie zum Sicherheitspolizeigesetz und zur Strafprozessordnung betreffend Vorratsdatenspeicherung eingebracht worden ist, wurde die entsprechende Novelle zum Telekommunikationsgesetz gestern Nachmittag im Technologieausschuss des Parlaments behandelt. Der SP – Landtagsabgeordneter Dr. Kurt Stürzenbecher übte heftige Kritik an den vorliegenden Novellen und sprach in Zusammenhang mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung von einem massiven Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie auf Datenschutz. Mit den gegenständlichen Novellen soll die EU – Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt werden. Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne das ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht. Mehr…

 

Autor:
Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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