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Datenschutz Checkliste: § 42a BDSG – Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

16.03.2011

Als Unterstützung für Datenschutzbeauftragte hat das IITR eine weitere Checkliste entwickelt, diesmal zu folgendem Thema: Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten gemäß § 42a BDSG. Datenschutzbeauftragte und Unternehmen sollten der Vorschrift besondere Aufmerksamkeit widmen, da bei Nichtbeachtung empfindliche Rechtsfolgen drohen.

Download der Checkliste

Für alle Datenschutz-Interessierten stellen wir eine Datenschutz App für das iPhone zur Verfügung. Die Checkliste kann über diese iPhone App. im Bereich “Shop” bezogen werden.

Datenschutz Checkliste

Kernaussage von § 42a BDSG

“Stellt [ein Unternehmen] (…) fest, dass bei [dem Unternehmen] (…) gespeicherte

  1. besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Absatz 9),
  2. personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen,
  3. personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen, oder
  4. personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten

unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind, und drohen schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, hat [das Unternehmen] (…) dies (…) unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie den Betroffenen mitzuteilen. (…)”

Versionsnummern

Den Checklisten ist eine Versionsnummer zugewiesen worden, da wir diese laufend aktualisieren und weiterentwickeln. Wir freuen uns insoweit über Anregungen und Vorschläge.

Rechtlicher Hinweis zur Verwendung der Checklisten

Die Checklisten stellen weder eine Rechtsberatung dar noch ersetzen sie die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt, bei der die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt werden können. Die Checklisten haben nicht den Anspruch, rechtssichere Handlungsanweisungen zur Verfügung zu stellen, sondern verfolgen ausschließlich das Ziel, Datenschutzinteressierten einen kurzen Überblick über möglicherweise relevante Fragestellungen zu liefern. Bitte informieren Sie sich auch über die laufenden Veränderungen in Rechtsprechung und Aufsichtspraxis oder holen im Zweifel fachkundigen Rat ein. Bitte verwenden Sie die Checklisten nur, wenn Sie mit diesen Regelungen einverstanden sind.

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

 

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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