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Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Einschätzung zu EU-US-Privacy Shield

05.02.2016

IITR Information[IITR – 5.2.16] Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene (so genannte Artikel 29-Gruppe) haben sich in einer ersten Pressemitteilung zur Zulässigkeit außereuropäischer Datentransfers geäußert. Das Datenschutz-Nachfolge-„Abkommen“ zu Safe Harbor (so genanntes “EU-US-Privacy Shield”) wird hierbei im Grundsatz begrüßt, wobei die Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen an eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der geplanten Neuregelung konkretisieren.

Die Aufsichtsbehörden richten an die europäische Kommission den Appell, ihnen bis Ende Februar weitere Informationen zum geplanten “EU-US-Privacy Shield” zukommen zu lassen. Im Anschluss möchte man das “EU-US-Privacy Shield” sowie alternative Maßnahmen wie “Binding-Corporate-Rules” und EU-Standardverträge einer neuen datenschutzrechtlichen Überprüfung unterziehen.

Bis auf weiteres hält man seitens der Artikel 29-Gruppe den Einsatz von insbesondere EU-Standardverträgen weiter für zulässig.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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