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Datenschutz-Aufsicht NRW: Videoüberwachung durch Unternehmen und Private

23.10.2014

IITR Information[IITR – 23.10.14] Die Datenschutz-Aufsicht NRW (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen) hat unter dem Titel “Sehen uns gesehen werden – Videoüberwachung durch Private in NRW: Orientierungshilfe mit Fallbeispielen” eine lesenswerte Anleitung veröffentlicht, unter welchen Rahmenbedingungen Unternehmen und Privatpersonen Videoüberwachungssysteme einsetzen dürfen und an welchen Stellen aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Einsatz unzulässig ist.

In der begleitenden Pressemitteilung heißt es: “Wer Videotechnik einsetzen möchte oder von einer Videoüberwachung betroffen ist, fragt sich oft, was rechtlich zulässig und zu beachten ist. Die ausführliche Orientierungshilfe (…) erläutert nun die gesetzlichen Grundlagen anhand von praktischen Beispielen aus den folgenden Bereichen: Wohnumfeld, Gastronomie, Geschäfte, Parkhäuser, Verkehr, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und Fitnesscenter, Webcams sowie Videoüberwachung am Arbeitsplatz. (…) Wer nicht sicher ist, ob eine Videoüberwachung zulässig ist, findet nun in einer Information mit über 100 Seiten eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und viele praktische Fallbeispiele. (…)”

Ältere Unterlagen zu dem Thema:

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Thomas

Meine Meinung ist, dass Videoüberwachung wichtige denn je ist!
Schäden durch Diebe werden pro Jahr und Geschäft auf ca. 5 Mio. Euro geschätzt. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich viel höher! Somit ist die PRIVATE Videoüberwachung mehr als notwendig! Ob man die deckenflächende Videoüberwachung zulassen soll, ist eine ganz andere Frage!

Lg
Thomas

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