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Datenfreihafen in Island – “Schweiz für Bits”?

28.12.2009

Markus Beckedahl greift heute im Blog von Zeit-Online die Frage auf, ob sich Island zum Datenfreihafen weiterentwickeln könnte. Hintergrund ist ein Vorschlag von Wikileaks (mehr über Wikileaks hier) auf dem 26. Chaos Communication Congress des Chaos Computer Club, Island durch eine veränderte Gesetzgebung zu einer Art „Schweiz für Bits“ weiterzuentwickeln.

Entwicklung dieser Idee

Während der Finanzkrise waren auf Wikileaks verstärkt vertrauliche Dokumente veröffentlich worden, insbesondere im Rahmen der Insolvenz der Kaupthing Bank. Vertreter von Wikileaks waren daraufhin im Herbst in einer isländischen TV-Show zu Gast und unterbreiteten den Vorschlag, die Finanzkrise als Chance zu nutzen und (das praktisch insolvente) Island zu einem „Datenfreihafen“ weiterzuentwickeln.

Was wird konkret vorgeschlagen?

Der Vorschlag lautet, durch Kombination verschiedener gesetzlicher Regelungen aus dem Ausland einen ausgewogenen Rahmen für „Transparenz und Informationsfreiheit“ zu schaffen. Konkret wurde offensichtlich vorgeschlagen, aus Belgien Gesetze zum Schutz von Journalisten, aus Schweden Gesetze zur Providerhaftung und aus den USA die Regelungen zum Schutz der Meinungsfreiheit zu übernehmen.

Wie geht es weiter?

Angeblich arbeiten bereits isländische Juristen an einer entsprechenden Gesetzesvorlage, die Ende Januar präsentiert werden soll.

Ausblick

Meiner Ansicht nach ist der Ansatz grundsätzlich unterstützenswert, die Meinungsfreiheit im Internet zu stärken. Allerdings wird Island angesichts der am 16. Juli 2009 beantragten EU-Vollmitgliedschaft die Interessen der anderen EU-Staaten zu berücksichtigen haben.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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