Mrz27

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Drogenfunde, Enquete, RFID, Privacy Bill of Rights, völlige Unabhängigkeit, Hessen, Facebook-Like-Button, Post-Privacy, Prividor).

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Mrz24

Das Bundesarbeitsgericht (“BAG”) hat mit Urteil vom 23. März 2011 (Az. 10 AZR 562/09) entschieden, dass nach § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen werden kann. Allerdings stellt weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat einen solchen wichtigen Grund für den Widerruf dar.

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Mrz19

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Datenpanne, Datenschutz-Beschwerden, EU-Datenschutzrecht, Beweispflicht, SWIFT-Vertrag, Politessen).

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Mrz18

Die 81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 16. und 17. März 2011 in Würzburg getagt und verschiedene Beschlüsse gefasst. Dabei hat die Konferenz auch eine Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen verabschiedet.

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Mrz16

Als Unterstützung für Datenschutzbeauftragte hat das IITR eine weitere Checkliste entwickelt, diesmal zu folgendem Thema: Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten gemäß § 42a BDSG. Datenschutzbeauftragte und Unternehmen sollten der Vorschrift besondere Aufmerksamkeit widmen, da bei Nichtbeachtung empfindliche Rechtsfolgen drohen.

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Mrz15

Das Amtsgericht München hat mit Entscheidung vom 3.2.2011 (Az.: 161 C 24062/10) klargestellt, dass Privatpersonen nur ein “sehr eingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften von Nutzern dieser Seiten” haben (siehe hierzu auch die Pressemitteilung vom 7.3.2011). Uns liegt inzwischen der Volltext der Entscheidung vor (hier können Sie die Entscheidung im Volltext herunterladen).

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Mrz14

Wie einem aktuellen Hinweis des Innenministeriums Baden-Württemberg (der Datenschutz-Aufsichtsbehörde im nichtöffentlichen Bereich) zu entnehmen ist, hat Google dem Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit “einen Plan für weitere Verbesserungen vorgelegt, der es möglich erscheinen lässt, dass die Datenschutzprobleme bei Google Analytics in einigen Monaten gelöst sind”.

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Mrz11

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Parlamentarischer Staatssekretär, Risiken, CeBIT, Zensus 2011, Kassenbons, SWIFT-Daten, Münchner Taxler, Staatliche Lenkung, Vorratsdatenspeicherung).

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Mrz8

Wir haben auf unserer US-Webseite den englischsprachigen Artikel “Germany’s Reluctance To Accept European Commission Decisions Concerning The Adequacy Of The Level Of Data Protection In Non-EU/EEA Countries” veröffentlicht.

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Mrz4

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Bitkom, Scheinadresse, Gesichtserkennungssoftware, Ilse Aigner, Fluggastdaten, Hans-Peter Friedrich, TKG-Novellierung, Handyortung).

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Mrz1

Am 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-518/07) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland fehlerhaft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) umgesetzt hat.

Ausgangspunkt des Streits ist Artikel 28 Abs. 1  Satz 2 der Datenschutzrichtlinie nach welchem die Kontrollstellen, also auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz, „die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen.

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle über die nichtöffentlichen Stellen in Deutschland nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprechend gewährleistet ist.

Das Urteil sorgte in den Bundesländern für anpassende Gesetzgebungsaktivitäten, die bis heute fortdauern.

Herr Michael Stolze LL.M. LL.M. hatte für das IITR die Gelegenheit, Joachim Wahlbrink, den niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), anlässlich der noch laufenden praktischen Umsetzung dieses Urteils in Hannover zu interviewen.

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