Das OLG Hamburg bestätigt in seiner Entscheidung vom 29.07.2009 die Linie der bisherigen Rechtsprechung, nach welcher an eine wirksame Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten für E-Mail-Werbung strenge Anforderungen zu stellen sind. Wer im Internet der Verwendung seiner personenbezogenen Daten zustimmt, sieht sich mit einer Vielzahl unterschiedlich formulierter Einwilligungsklauseln konfrontiert. Oftmals ist das Setzen eines Hakens auch Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel. So auch im hier zu besprechenden Fall. Die Flut von Werbe-E-Mails unterschiedlichsten Inhalts und Herkunft, die die Teilnehmer daraufhin oftmals erreicht, lässt sich aber durch die meisten Einwilligungserklärungen nicht legitimieren.
Lesen Sie hier ein aktuelles Interview mit Professor Dr. Ulrich M. Gassner, Datenschutzbeauftragter der Universität Augsburg und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Instituts für IT-Recht, zu Prüfungsnoten, Google Analytics, Videokameras, E-Mail-Adressen und Auskunftsverlangen von Behörden. Zum Beitrag…
Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Kirchensteuer, Datenschutzwiki, Social Media, Datenschutz-Codex, Flugdaten, CCC, Personalausweis, ELV, Cloud-Computing).
Das OLG Frankfurt hat vor kurzem eine Entscheidung zur Zulässigkeit der Speicherung von SCHUFA-Daten veröffentlicht (Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 13.7.2010, Az. 19 W 33/10). Die Begründung des Gerichts ist hinsichtlich des Verhältnisses von datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärung zu datenschutzrechtlichem Erlaubnistatbestand von Interesse.
Wie die SZ berichtet, räumte die Bundesregierung heute der Wirtschaft eine Frist von zehn Wochen ein, um eine Selbstverpflichtung zum Datenschutz vorzulegen. Kern des Vorschlags der Bundesregierung ist ein “Datenschutz-Codex”, den sich die Branche bis zum 7. Dezember selbst auferlegen soll. Dieser könne eine weitere Regelung überflüssig machen, sagte de Maizière.
Anmerkung: Der Vorschlag der Bundesregierung erinnert an den Datenschutz-Codex, der seit eine paar Monaten von der IITR GmbH angeboten wird und dessen Kern in einer Selbstverpflichtung der daran Beteiligten besteht. Weitere Details hierzu finden Sie hier…
Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Offenheit und Datenschutz, Safe-Harbor, Behördendaten, Online-Spiele, Ausweis und Gesundheitskarte, De-Mail, GEZ-Reform).
Das ULD Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein) und der Hausärzteverband Schleswig-Holstein streiten seit längerem um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Abrechnungssoftware für kassenärztliche Leistungen (wir berichteten). Nachdem die Parteien die Sache mittlerweile gerichtlich austragen scheint die Sache nun endgültig zu eskalieren, wie einer aktuellen Pressemitteilungen des ULD zu entnehmen ist.
Die Frage des Verhältnisses gesellschaftsrechtlicher Normen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist ein bislang fast unbeachtetes Thema. Wie die einzelnen Normen in Einklang zu bringen sind, muss am Einzelfall bestimmt werden. Stille Gesellschafter können beispielsweise Einsichtnahme in die Bücher der Gesellschaft nach § 233 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) verlangen. Hierbei stellen sich unter Umständen datenschutzrechtliche Schwierigkeiten.
Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Cloud Computing, Krankheiten, Funktechnologie RFID, Gefahr durch E-Mails, EEG-Schnittstelle, Schweigepflicht).
Wurden Datenschutzfragen im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen früher lediglich der Verhältnismäßigkeitsprüfung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alte Fassung (a.F.) unterzogen, ist mit der Novellierung des BDSG am 1. September 2009 und mit der Schaffung des § 32 BDSG eine erste bereichsspezifische Regelung des Beschäftigtendatenschutz geschaffen worden. Zur weiteren Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes plant die Bundesregierung derzeit den Erlass eines speziellen Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.
Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema “Aufsichtsmaßnahmen der Datenschutz-Behörden”. Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Robotik, Flugdaten, Technik und Recht, EU-Kommissionskalender, Patientendatenschutz, Whistleblower, Neuseeland, Steuerdaten).
Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einer Entscheidung vom 30. März 2010 (Az.: 2 K 548/09) den Schutz von Informanten gestärkt: wird in Unternehmen mit personenbezogenen Daten nachlässig umgegangen und wendet sich ein Beschäftigter vertraulich an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde, hat der Arbeitgeber nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf die Preisgabe der Identität des Informanten gegenüber der Aufsichtsbehörde. Der Beitrag erläutert, was diese Entscheidung für die Unternehmen bedeutet.


