Am 1.9.2009 treten Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz in Kraft – nur welche? Die letzten Monate waren gezeichnet von einem waren Wirr-Warr der Ideen, Gesetzentwürfe und Kompromisse. Entsprechend groß sind Unsicherheit und Unkenntnis bei Betroffenen und auch verarbeitenden Stellen. Ich versuche, in aller Kürze ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Was muss man bei einer Banküberweisung im Internet beachten? Was sind Cookies? Wann verstößt man bei Tauschbörsen gegen Urheberrechte? – und: Welche Rechte haben Nutzer im Netz? Antworten auf diese Fragen geben seit heute die Internetportale “Verbraucher sicher online” und “Surfer haben Rechte”.
Bundesverbraucherschutzministerin Aigner hat diese Portale heute in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt: “Ich will die Verbraucher in die Lage versetzen, dass sie das Internet kompetent nutzen und Verantwortung für ihren eigenen Schutz übernehmen können.” “Das Internet eröffnet unzählige Möglichkeiten, die von immer mehr Menschen genutzt werden. Die Nutzer sind sich dabei oft der Gefahren nicht bewusst – oder sie kennen die Gefahren, wissen aber nicht, wie sie sich schützen sollen”, so die Ministerin weiter. Daher hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Kompetenzoffensive Digitale Welt gestartet. Mit dieser Offensive will das Verbraucherschutzministerium alle Verbraucherinnen und Verbraucher zielgruppengerecht über den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit dem Netz informieren.
Ich habe heute (notgedrungen) gleich mit zwei guten Vorsätzen gebrochen, die ich recht lange durchgehalten habe: Ich war in einem dieser riesigen Supermärkte einkaufen und wollte mit Karte (Maestro, nicht Kreditkarte) bezahlen. Ich staunte nicht schlecht, als mir dann für meine 3 Artikel ein Zettel zur Unterschrift vorgelegt wurde, der gut und gerne zwei mal der Länge meiner rechten Hand entsprochen hat.
Auch wenn man hinter mir mit den Augen rollt in der Schlange an der Kasse: ich lese immer alles, bevor ich es unterschreibe. Insofern bin ich fasziniert, was da alles drauf steht, in das man einwilligen soll. U.a. die Einwilligung in einen Datenabgleich zwecks Adresserkundung mit der Schufa, sollte nicht eingelöst werden. Ich bin dann kurzerhand umgestiegen auf eine Zahlung mit Kreditkarte – da gibt es keine Besinnungsaufsätze auf dem Kassenzettel (weil die Kreditkartenfirma für die Einlösung garantiert).
Mein Rat daher nochmals eindringlich: Immer genau lesen, was man da unterschreibt. Wenn jetzt schon die Schufa zum Standard-Werkzeug wird, selbst bei einer Kartenzahlung über 20 Euro an der Kasse im Supermarkt, sollte es auch den unbefangenen Bürgern reichen. Selbst diejenigen, die meinen, dass das ja nur greift, wenn nicht eingelöst wird: Es kann verschiedene Gründe haben, warum eine Zahlung nicht eingelöst wird. Und die zuletzt bekannt gewordene schwere Fehlerhaftigkeit der Datenbestände bei Auskunfteien sollte generell zu Mißtrauen gegenüber solchen Praktiken führen. Jedenfalls muss man sich nicht sehenden Auges in das Risiko solcher Fehler begeben.
Ich habe in der letzten Nacht das Datenschutz-Blog auf einen neuen Server umgezogen und warte jetzt noch die 48h, bis die neue IP überall angekommen ist. Danach wird es hier wieder regelmäßige Einträge geben. Ich habe mich entschlossen, ältere Themen – es gab hier ja eine längere Blogpause – nicht aufzunehmen, sondern direkt nur zu aktuellen Themen zu schreiben. Dazu gehören natürlich zuvorderst die anstehenden Änderungen im BDSG.


