Mai29

Unter aktiven Datenschützern wurde es schon länger besprochen, irgendwo hier im Blog habe ich dazu auch schon was geschrieben: Im Rahmen des zunehmenden Datenabgleichs, speziell bei der Steuer-ID, musste man sich darauf einstellen, dass sehr viele Rentner “erwischt” werden, die ihre Steuererklärung fehlerhaft oder gar nicht abgegeben haben – obwohl sie mussten. Dabei ist den meisten nicht der Vorwurf des Vorsatzes zu machen: Die Rentenbesteuerung versteht schlichtweg kaum einer, der sich nicht beraten lässt.

Nun wird das Thema langsam öffentlich, ich zitiere von DerWesten:

Seit 2005 müssen deutlich mehr Rentner Steuern zahlen als zuvor. Doch bis zu 40 % der abgegebenen Erklärungen sind fehlerhaft, hat jetzt ein Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und Finanzamt ergeben. Die Steuergewerkschaft rechnet mit einer bösen Überraschung für Millionen Senioren. [...] Für NRW rechnet Lehmann damit, dass bis zu 600 000 Rentner Steuererklärungen nachreichen oder ändern müssen, zum Teil für mehrere Jahre.

Teilweise wird evt. auf Jahre neu und zurück berechnet werden müssen – ein böses Erwachen für manchen Rentner da draußen. Bleibt zu hoffen, dass neben dem schon angekündigten Verzicht auf strafrechtliche Sanktionen auch direkt eine Stundung offener Beträge angeboten wird.´

Mai27

Mit Telefonen kann man Schindluder treiben – etwa Menschen Bedrohen, Belästigen oder kriminelle Machenschaften verabreden. Deswegen wird gerne mitgehört wenn gesprochen wird – und ggfs. auch mal ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Das Lawblog hatte mal von ähnlichem berichtet.

Heute lese ich was bei SPON, was gut dazu passt und die nichts-zu-verbergen Fraktion nachdenklich machen sollte:

Mehr als tausend Handys samt Telefonkarten sollen drei Männer aus Schweinfurt mit fremden Personalien bestellt und weiterverkauft haben. Das Trio soll für die Prepaid-Pakete jeweils die Händlerprovision eingestrichen haben. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, gingen die Handys an Kunden im Raum Hamburg und Bochum.

Nach bisherigen Ermittlungen wurden bisher zwei der weiterverkauften Handys bei Straftaten benutzt.

Mai26

Lesetipp bei SPON:

Europas Kampf gegen den Terror ist ein Fehlschlag: Einer Studie zufolge verstoßen EU-Länder massenhaft gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Methoden wie die Rasterfahndung seien nicht nur diskriminierend – sondern auch wirkungslos.

Zu finden hier.

Mai26

Das Westfalenblatt berichtet:

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat seit der Erweiterung des BKA-Gesetzes zu Jahresbeginn noch keinen Computer online durchsucht.

«Ich setze die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, diese Durchsuchungen nur als ultima ratio, also als letztes Mittel einzusetzen, konsequent um», sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke dem «Westfalen-Blatt» (Dienstag).

Mai26

Was war das für ein Aufschrei von Prantl, als Anfang 2008 endlich öffentlich gefordert wurde den “Datenschutz” ins Grundgesetz aufzunehmen. Prantl zeriss diese Idee mit den folgenden Worten:

Wenn Verfassungspolitik zur Alltagspolitik wird, liest sich die Verfassung wie eine Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung.

Viele haben dem damals zugestimmt und so versackte die Diskussion am Ende (ohne dass dafür Prantl alleine verantwortlich zu machen ist), noch bevor sie überhaupt richtig angefangen hat.

Nun liegt inzwischen die nächste Änderung des Grundgesetzes vor – zur Erinnerung: Fast jährlich wird am Grundgesetz rumgepfuscht – zu finden ist das Ganze als PDF hier. Beeindruckend ist, dass die neuen Art. 115 II, 143d GG, die sich alleine um Finanzen kümmern, weit über 1 DinA4 Seite Text liefern und unser Grundgesetz aufblähen.

Von Prantl liest man dazu nichts. Auch sonst scheint sich keiner daran zu stören, wie unser Grundgesetz hier ähnlich einem Ballon aufgepustet wird. Ist ja auch ein gutes Ziel: Weniger Schulden machen. Fast so schön wie das Ziel Kinderpornographie zu bekämpfen. Da kann man ja dann nix sagen.

Das Ganze passt ganz gut dazu, dass Prantl auch in seinem “Liebeskummer Brief an das GG” zwar viel (Kritik) geschrieben hat - aber nicht einmal erwähnt hat, dass in 60 Jahren Grundgesetz um die 50 Mal am GG rumgefummelt wurde, wobei kein einziges Mal auch nur ein neues Grundrecht durch die Politik geschaffen wurde. Und das eine Mal, als man anfing es zu diskutieren, war ausgerechnet er selbst es, der als einer der ersten geschrieen hat, dass das nicht geht. Der eine Satz mehr, wäre ja viel zu viel Text im Grundgesetz.

Aber ich teile weiterhin viele Standpunkte von Prantl, so z.B. seinen Liebeskummer. Vor allem, wenn ich mir das Schweigen im Walde ansehe, während ich die vielen neuen Sätze im Grundgesetz betrachte. Da muss man wahrlich an weiteren ausdrücklichen Bürgerrechten sparen; nicht dass unser Grundgesetz, in dem die Bürgerrechte nicht einmal 5% des Gesamt-Textes ausmachen, noch zur Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wird.

Update: Mir wurde mitgeteilt, dass Prantl in der gedruckten SZ inzwischen eine negative Meinung dazu vertreten haben soll.

Vormals zum Thema:

Mai25

Wie dem Bundeskriminalamt (BKA) am 22.05.09 bekannt wurde, sind derzeit gefälschte E-Mails in Umlauf, die als angeblichen Absender das BKA vorgeben. Der Betreff dieser E-Mails lautet “Bundeskriminalamt”. Diese E-Mails stammen nicht vom BKA.

Der Inhalt der gefälschten E-Mails besagt, dass gegen den Empfänger angeblich eine Strafanzeige wegen illegalen Herunterladens von Filmen, Software und MP3-Musikdateien erstellt wurde. Der Empfänger wird aufgefordert, ein “Bußgeld” an eine in der Mail angegebene Kontoverbindung zu überweisen. Die geforderte Überweisung keinesfalls vornehmen.

Sollten Sie aufgrund dieser E-Mail bereits eine Zahlung geleistet haben, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche zuständige Polizeidienststelle und setzen Sie sich möglichst umgehend mit Ihrem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung. Aus Anlass der aktuellen gefälschten E-Mails wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das BKA Strafanzeigen im Zusammenhang mit polizeilichen Vorgängen nicht per E-Mail verschickt. (Quelle: PM des BKA)

Mai25

Hinweis auf einen Artikel der TAZ:

Die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg gab BewerberInnen Fragebögen zu deren gesundheitlichen und emotionalen Zustand. Auch Enthebung der ärztlichen Schweigepflicht wurde erwartet

Der Artikel ist hier zu finden.

Mai25

Eine Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz zum Thema Google Streetview im Folgenden. Dazu bitte auch beachten:

Hinweis: Der von mir erhobene Widerspruch (5.5.09) kombiniert mit einer Anfrage ist bis heute nichrt beantwortet, ich warte aber min. 1 Monat bis ich weiter mache in der Sache.


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Mai25

Kurzhinweis auf einen Bericht der TAZ:

Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen den Textildiscounter Kik: Die Firma soll sich bei einer Wirtschaftsauskunftei Informationen über die Bonität seiner Mitarbeiter eingeholt haben.

Zu finden hier.

Mai25

Unmittelbar nach seiner Wahl brachte Horst Köhler erneut die Direktwahl des Bundespräsidenten ins Gespräch. Die Union reagierte verärgert, die Zitate der Politiker lassen sehr tief blicken was das Demokratievrständnis bei uns auf oberster Ebene angeht. Drei Zitate, die übersetzt entlarven, wie es bei uns um die Demokratie bestellt ist.

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Mai23

Keine Ahnung warum, aber diese Frage hier via Twitter erreicht mich diese Woche zum 4. oder 5. Mal:

Google Analytics speichert laut der aktuellen webselling die IP. Wo denn? Schlecht recherchiert oder mal wieder nur #Googlebashing?

Also: Es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass ich als Außenstehender nicht weiß, wo Google seine Daten speichert. Dass aber die IP erhoben wird, ist kein Problem festzustellen, ich zitiere aus Punkt 8.1 der Google Analytics Bedingungen aus dem Hinweis, den jeder Webmaster auf seiner Seite platzieren muss, wenn er Google Analytics einsetzt (!):

Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. […] Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Das heisst, Google erklärt selber, das bei Einsatz von Google Analytics die IP-Adressen der Benutzer der Webseiten an Google übermittelt, gespeichert und genutzt werden.

Ob nun die jeweiligen IP-Adressen in Google-Analytics für den jeweiligen Betreiber auch einsehbar sind, weiss ich nicht (ich glaube, früher sah man sie nicht). Sollte der hier zitierte Webselling-Artikel das so dargestellt haben, mag es tatsächlich falsch sein, dass direkt in Google-Analytics die IP-Adressen einsehbar sind.
Nicht falsch ist aber, das bei Einsatz von Google-Analytics laut Aussage von Google selber die IP-Adressen der Benutzer an Google übermittelt werden. Insofern sollte das bitte kein Streitpunkt sein.

Weiterhin ist aber ein Streitpunkt, ob die Übermittlung der IP nun rechtmäßig ist oder nicht – dazu habe ich hier ausdrücklich nichts gesagt. Ich denke auch weiterhin, dass man darüber trefflich streiten kann, dass sich der Streit aber nicht mehr lohnt, da alle Argumente ausgetauscht sind – oder deutlich: Das Thema ist ausgelutscht. Ich warte für mich einfach geduldig auf eine Reaktion des Gesetzgebers oder ein höchstrichterliches Urteil. Eins von beidem wird sicherlich in naher Zukunft kommen, und solange müssen wir nun warten.

Mai22

Anders kann ich es mir nicht erklären, wenn ein so genanntes Jugendschutzprogramm nicht nur das Lawblog sperrt und sogar meine kleine Seite hier unter Datenschutzbeauftragter-Online.de – nein, sogar “www.taz.de” wird als gesperrt eingestuft.
Immerhin: Das Titanic-Magazin ist wenigstens ab 14 Jahren zugänglich (und damit wohl weniger Jugendgefährdent als die TAZ). Was würden unsere Jugendschützer wohl sagen, wenn sie wüssten, dass ich es schon mit 12 zum ersten Mal in der Hand hatte?

Aber das Wichtigste ist natürlich ausdrücklich als unbedenklich gekennzeichnet: Die Webseite der Bild. Ich habe nochmal kurz nachgesehen: Den Erotikbereich (Unterhaltung > Erotik) gibt es dort online weiterhin und frei zugänglich; auf den ersten Blick habe ich auch direkt einen prallen nackten Hintern sowie ein paar herrliche nackte Brüste gesehen. Von dem Artikel über Bondage mit Foto ganz zu schweigen. Jugendschutz ist wohl eine Frage der Wertung.

Ob man selber erfasst ist, kann man jederzeit unter http://www.jugendschutzprogramm.de/checkurl.php abfragen. Die Form der Auswahl der Filterung erscheint jedenfalls bedenklich aber leider auch typisch. Eltern, die solche Filter nutzen wollen, sollten daher immer daran erinnert sein, zu prüfen was alles geblockt wird. Kritisches & freies Denken sind niemals jugendgefährdend oder nicht-kindgerecht. Jedenfalls für diejenigen, die ihre Kinder nicht zu angepassten Norm-Robotern erziehen möchten.

Mai22

Das Grundgesetz wird nun 60 Jahre alt. In Berlin wird gefeiert, der Bundespräsident hat eine Rede gehalten und alle sind voll des Lobes ob unseres Grundgesetzes. Nun gibt es da von mir keinen Widerspruch: Das Grundgesetz ist ein Meilenstein der modernen Demokratie, eine der modernsten und robustesten Verfassungen weltweit – doch habe ich den Eindruck, dass vor lauter Lobhudelei auf etwas, was die jetzigen Politiker nicht einmal geschaffen haben, kein Platz verbleibt für Kritik an dem, was unsere heutigen Politiker leisten müssten: Schutz und Bewahrung unseres Grundgesetzes.

Ein paar kritische Zeilen.

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Mai21

Jetzt ehrlich: Ist jemand über den Bericht beim dradio wirklich überrascht:

Behörden löschen die Daten auf ausgemusterten Festplatten nicht immer gründlich genug. Das haben Bonner Studenten im Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten herausgefunden. […]

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte über die IT-Altgerätebörse des Bundesverwaltungsamtes 20 alte Festplatten bestellt und den Studenten der FH Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung gestellt. In dieser Börse können die Behörden ihre nicht mehr benötigte Hardware an andere Dienststellen verschenken. Die Drittsemester konnten bei acht der 20 untersuchten Platten die Daten wieder beleben. Darauf waren zum Teil sehr persönliche und intime Details. Neben Reisekostenabrechnungen oder Dienstfahrzeugdaten waren auch eine Menge Privatdaten auf den Dienstrechnern: die Kündigung eines Handyvertrages, Familienfotos und sogar Nacktfotos und Liebesbriefe.

Mai21

Hmm, ich zitiere aus einem Artikel bei Heise:

Der Internetdienst Google hat das Ultimatum des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erfüllt und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei seinem Straßenansichtsdienst Street View nach eigenen Angaben zugesichert. “Wir haben pünktlich auf das Ultimatum reagiert”, sagte ein Sprecher heute auf Anfrage. Letzte Fragen würden nun in Gesprächen geklärt. Er betonte, die meisten Forderungen – etwa die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen – seien schon vorher vereinbart gewesen. Auch die Widerspruchsmöglichkeiten seien längst gegeben.

Nun, ich habe am 5.5.09 Widerspruch erhoben (hier nachzulesen) und zusätzlich um Auskunft gebeten, wann man bei uns durch die Strasse fährt. Eine Antwort von Google gibt es bisher nicht. Davon bin ich weder überrascht, noch nehme ich die Ankündigungen/Versprechungen von Google ernst. Daher dies nur als Hinweis.

Auch der nächste Absatz ist mehr Floskel:

Auf seiner Website weise das Unternehmen darauf hin, wo und wann die Kamerafahrzeuge durch die Stadt fahren, sagte der Sprecher.

Auf der Webseite – die ich einmal wöchentlich kontrolliere – sieht man zwar Städte, das sind aber nur die grösseren Städte. Kleinere Dörfer sind dort nicht zu finden, dabei sind die Fahrzeuge längst hier auf dem Land unterwegs (zuletzt in Eschweiler gesichtet).

Und ja: Natürlich kann es sein, dass so ein Fahrzeug auch ohne aufzunehmen irgendwo lang fährt. Da man aber als Betroffener nicht erkennt, wann gefilmt wird, muss man die Dinger so behandeln, als wären sie immer an. Deswegen werden im Datenschutz Kamera-Dummys ja auch wie richtige Kameras behandelt – im Fokus steht der für den Betroffenen ersichtliche Sachverhalt, nicht versteckte Tatsachen.

Zum Abschluss ohne weitere Kommentierung noch ein Zitat für Betroffene:

Es habe sich herausgestellt, dass bereits “gedrehtes Material” zu Google in die USA geschickt worden sei, um dort weiterverarbeitet zu werden.