Das Feindstrafrecht kommt näher

Der Bundesinnenminister kündigt leise an, da Feindstrafrecht endlich hoffähig machen zu wollen. Vollkommen zu Recht weist Rechtsanwalt Udo Vetter da dann darauf hin, dass der Bundesinnenminister seine Worte dringend überdenken sollte, wenn dieser in der SZ meint:

Zunehmende Schwierigkeiten habe er damit, dass ein Terrorist den gleichen Schutz des Grundgesetzes genießen solle wie jeder Bürger.

Wer den Satz genau liest, bemerkt, dass hier unterschieden wird zwischen “Bürgern” und “Terroristen”. Ein Terrorist, so scheint es zumindest, kann kein Bürger sein laut dem Bundesinnenminister – und das ist, was als “Feindstrafrecht” durch manche Literatur geistert. Ich empfehle nochmals, das Thema nachzulesen um auf dem laufenden zu sein, dazu folgende Links:

 
Beitrag veröffentlicht am 1. Juni 2008.

2 Kommentare

  1. Volkszertreter? » sueddeutsche.de – Geheimdienste: Schäuble will weniger Kontrolle [Update 2] schrieb:

    [...] 2, 1.6., 15.30h Lesetipps zum Feindstrafrecht bei Datenschutz-Blog – Das Feindstrafrecht kommt näher: Ein Terrorist, so scheint es zumindest, kann kein Bürger sein laut dem Bundesinnenminister – und [...]

  2. Der gemeine Bürger spricht | Datenschutz-Blog schrieb:

    [...] in diesem Blog zum Thema: Das Feindstrafrecht kommt näher. Posted in Kommentar [...]

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