Child-Grooming auf dem Weg ins Strafgesetzbuch

Der Entwurf liegt schon etwas länger bei der EU und soll in einem Rahmenbeschluss münden: Das Child-Grooming soll in allen EU-Mitgliedsstaaten strafbar sein.

Unter “Child-Grooming” versteht man das “befreunden mit Kindern bei sexueller Motivation” oder verständlich: Man gräbt Kinder an mit der Intention, ihr Vertrauen zu gewinnen und später sexuell zu missbrauchen. Typische Fälle sind bekannt, etwa dass sich Männer in Chatrooms als gleichaltrige ausgeben und zu einer Verabredung überreden.

Heise berichtet nun, dass der bisher etwas vergessene Entwurf zur Erweiterung des Rahmenbeschlusses (2004/68/JI) wieder diskutiert wird und bis März beschlossen sein soll.

Ich warte mit einem Kommentar ab, bis der Entwurf vorliegt; Es bleibt jedenfalls anzumerken, dass die Tendenz der Vorverlagerung im Strafrecht erneut aufzufinden ist. Inzwischen ist es somit keine Randerscheinung mehr, sondern ein schon fast alltägliches Phänomen, das uns zwingt, uns mit dem Thema Feindstrafrecht weiter auseinander zu setzen.

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