Jan23

Zu lesen bei Heise: Ein Internet-Provider ist grundsätzlich nicht verantwortlich für den Inhalt von Web-Seiten, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt. Das geht aus einer am heutigen Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts hervor (Az: 6 W 10/08). Das OLG bestätigte damit eine vorangegangene Entscheidung der 3. Zivilkammer des Landgerichts (Az: 2-03 O 526/07), gegen die der Kläger Einspruch eingelegt hatte.

Jan23

Das OLG Düsseldorf hat sich mit einer Schufa-Klausel in AGB beschäftigt und festgestellt, dass es so einfach nicht ist, Daten an Dritte zu übermitteln. Dazu bei MIR:

Im Hinblick darauf, dass etwaige Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 305 c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders gehen, ist davon auszugehen, dass der Betroffene eine Einwilligung in die Übermittlung seiner Daten (hier: an die Schufa) nur unter der Prämisse erklärt, dass dem eine ihm im Ergebnis nachteilige Interessenabwägung vorausgegangen ist. Wäre eine derartige Klausel demgegenüber dahin zu verstehen, dass keine Interessenabwägung zu erfolgen hat, würde die Bestimmung den Betroffenen unangemessen benachteiligen, da sie wesentlichen Grundgedanken des BDSG zuwider läuft und damit nach § 307 BGB der Wirksamkeit entbehrte.

Ist der Verwender aufgrund einer Klausel dem Grunde nach uneingeschränkt befugt, jegliche Daten über die Aufnahme (hier: quasi einem Automatismus folgend), vereinbarungsgemäße Abwicklung und aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens, mithin auch über einseitige Maßnahmen zur Durchsetzung vermeintlicher Ansprüche wie Mahnungen, Kündigungen oder Mahnbescheide (sog. Negativmerkmale), ohne jede Prüfung weiterzuleiten, widerspricht dies dem durch §§ 28, 25 BDSG ausgestalteten Grundsatz der Interessenabwägung.

Jan23

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Inhaber eines privat genutzten Mobilfunkanschlusses, dem eine unverlangte Werbe-SMS zugesandt worden ist und der deshalb den Veranlasser zivilrechtlich in Anspruch nehmen möchte, von der Telefongesellschaft Auskunft über Namen und Anschrift des Inhabers des Anschlusses verlangen kann, von dem aus die Nachricht versandt worden ist.

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Jan23

OLG München, Urteil vom 26.06.2007 (18 U 2067/07), nachzulesen bei MIR:

Durch die Setzung eines (Hyper-) Links auf Bildnisse einer Person können diese in einer Weise öffentlich zur Schau gestellt werden, die das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.

Jan23

Das BVerfG hat entschieden, dass die Kontenabfrage durch Strafverfolger, Finanz- und Sozialbehörden überwiegend mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist, dazu bei HRR das Urteil nachlesen. Daz uaus den Leitsätzen von dort:

Eine grundrechtlich erhebliche Gefährdungslage besteht nicht stets bereits deshalb, weil eine staatliche Stelle Kenntnisse erlangt, die einen Bezug zu einer bestimmten juristischen Person und ihrer Tätigkeit aufweisen. Die informationelle Maßnahme muss vielmehr die betroffene juristische Person einer Gefährdung hinsichtlich ihrer spezifischen Freiheitsausübung aussetzen. Maßgeblich kommt es insoweit insbesondere auf die Bedeutung der betroffenen Informationen für den grundrechtlich geschützten Tätigkeitskreis der juristischen Person sowie auf den Zweck und die möglichen Folgen der Maßnahme an. Für ein Kreditinstitut besteht beim Stammdatenabruf keine solche grundrechtlich erhebliche Gefährdungslage.

(BVerfG 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05)

Jan23

Das LG Köln hat zur benotung von Lehrern im Internet gegen deren Willen entschieden. Dazu der Leitsatz von JurPC:

Durch die Nennung von Namen, Vornamen, Schule und Unterrichtsfächern von Lehrern, die in einem Internetportal durch Nutzer bewertet werden, verletzt der Betreiber des Portals weder das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Lehrer, sofern es sich bei den Äußerungen um Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle der Schmähkritik handelt, noch werden datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt. (LG Köln, 28 O 263/07)

So ebenfalls OLG Köln v. 27.11.2007 (Az. 15 U 142/07).

Jan23

Leitsatz laut JurPC:

Der Teilnehmernetzbetreiber ist nicht berechtigt, die “Freigabe” der Inverssuche in den gemäß § 47 Abs. 1 TKG 2004 den Auskunftsdienstbetreibern zur Verfügung zu stellenden Datensätzen von der Einwilligung seiner Kunden abhängig zu machen. Er ist vielmehr im Verhältnis zu den Auskunftsdienstbetreibern zur Anwendung der Widerspruchslösung des § 105 Abs. 3 TKG 2004 verpflichtet.

Jan23

Das BVerfG hat sich mit Mails beschäftigt, die noch beim vermittelnden Provider liegen. Der Leitsatz laut HRR:

Die Frage, ob in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) eingegriffen wird, wenn die Ermittlungsbehörden die auf dem Server eines Kommunikationsunternehmens oder Serviceproviders gespeicherten E-Mails eines Kommunikationsteilnehmers kopieren und die so erlangten Daten auswerten ist verfassungsrechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Dazu auch die Besprechung bei HRR beachten.

Jan23

Die “verdeckte Online-Durchsuchung” ist mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung. (BGH, Beschluss vom 31.01.2007, StB 18/06)

Nachzulesen bei JurPC.

Jan23

Leitsatz laut MIR:

Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden – Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. (OLG Bamberg, 3 U 363/05)

Jan23

Leitsatz nach MIR:

Ein Anspruch auf Erteilung der Auskunft über Namen und Anschrift sowie die IP-Adressen der Verantwortlichen für Internetseiten, auf denen gefälschte Bildnisse einer Person verbreitet werden, lässt sich weder aus § 242 BGB noch aus § 101a UrhG analog ableiten. (KG Berlin, 10 U 262/05)

Jan23

BVerfG (1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06)

  • Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln (Bestätigung vonBVerfGE 20, 162 <191 f., 217>).
  • Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten reicht im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus, um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen.
Jan23

Ein bei Heise zitiertes Urteil des LG Kiel (37 Qs 54/06) ist interessant was die Zuziehung von Sachverständigen bei Durchsuchungen angeht:

Das Landgericht Kiel hat eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, wonach die Unabhängigkeit externer Sachverständiger beispielsweise im Rahmen von Durchsuchungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu gewährleisten ist. Konkret ging es um einen Fall, in dem die Polizei einem Experten der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) freie Hand bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PC im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Urheber- und Verwerterrechte in Tauschbörsen gelassen hatte. Bei einer derart weitreichenden “Privatisierung des Ermittlungsverfahrens”, müsse sich dem Bürger geradezu der Eindruck aufdrängen, dass die Strafverfolgungsinstanzen gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen hätten, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 14. August (AZ 37 Qs 54/06). Ein solches Verfahren sei klar rechtswidrig. Polizei und Staatsanwaltschaft dürften nicht nur noch formal in Erscheinung treten.

Jan23

Urteil des BAG (2 AZR 179/05), nachzulesen bei JurPC:

Durch das unerlaubte Herunterladen und Installieren einer Anonymisierungssoftware infolge einer privaten Nutzung des Internet während der Arbeitszeit verletzt ein Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten insbesondere dann, wenn sich aus einer Dienstanweisung bzw. einer Dienstvereinbarung das Verbot einer Installation privater Software ergibt.