Feb26
“Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Dezember 2009 (siehe Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009) am Dienstag, 2. März 2010, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe sein Urteil verkünden.”

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Feb24

Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.

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Feb22

Das Büro des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (“Bundesdatenschutzbeauftragter”) hat ein Informations-Video über die gesetzlichen Aufgaben der Behörde online gestellt. Derzeit wird das Amt von Herrn Peter Schaar bekleidet.

Sehen Sie hier das Video (Länge 4:23 Minuten):

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Feb15

Die Europäische Kommission hat am 5.2.2010 die so genannten „Standardvertragsklauseln“ aktualisiert, die seit heute im Volltext abgerufen werden können. Diese Standardvertragsklauseln finden Anwendung, wenn personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden sollen (mit weiteren Differenzierungen hinsichtlich der USA und Ländern mit anerkannt vergleichbarem Datenschutzniveau).

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Feb10

Marketingmaßnahmen per E-Mail sind eine kostengünstige Möglichkeit, die eigenen Produkte zu bewerben. Häufig wird von Unternehmen hierbei auf spezielle E-Mail-Marketing-Software zurück gegriffen, die sowohl die gesicherte Zustellung wie auch das spezifizierte Adressmanagement beherrscht. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Der folgende Beitrag untersucht insbesondere die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Aspekte beim Einsatz solcher Software.

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Feb6

Der Chaos Computer Club (CCC) fordert laut einer Pressemitteilung vom 25.1.2010 die Einführung eines so genannten “Datenbriefes” zur – wie es in der Pressemitteilung heißt – Stärkung der “informationellen Selbstverteidigung des Bürgers”. Demnach sollten Unternehmen und Behörden von der Datenerhebung Betroffene regelmäßig über den Umfang der bei ihnen gespeicherten Daten informieren.

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Feb5

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben die Möglichkeit, von Unternehmen die Abberufung des Datenschutzbeauftragten zu verlangen, wenn dieser die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit nicht besitzt. Der folgende Beitrag erläutert Details, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines solchen Abberufungsverlangens.

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Jan27

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in Deutschland nicht übersichtlich in einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt, auch wenn dies verfassungs- und europarechtlich an sich gefordert wäre. Vielmehr ergeben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der Anwendung des allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und einer Reihe bereichspezifischer Vorschriften.

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Jan22

Der BGH hat im Juli diesen Jahres die strafrechtlich relevante Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts bejaht und die Verurteilung zur Betrugsbehilfe durch Unterlassen bestätigt (Az. 5 StR 394/08). Zugleich hat der BGH ausgeführt, dass vergleichbare Maßstäbe auch für „Compliance Officer“ in Unternehmen anwendbar seien. In diesem Beitrag soll geklärt werden, ob die strafrechtlichen Überlegungen des BGH auch auf die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Betrieb übertragen werden müssen.

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Jan19

Daten über die eigene Gesundheit sind sensibel zu handhaben. Dies spiegelt sich von jeher wider in der ärztlichen Schweigepflicht. Im Rahmen der Möglichkeiten elektronischer Datenverarbeitung drängt sich von Patientenseite her immer mehr das Bedürfnis auf, die eigenen Patientendaten besonders zu schützen. Niedergelassene Ärzte in Deutschland müssen generell die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes für den nicht-öffentlichen Bereich beachten. Im Folgenden wird die Frage untersucht, inwieweit in Arztpraxen die Ernennung eines eigenen Datenschutzbeauftragten erforderlich ist.

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Jan13

Bereits vor der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im vergangenen Jahr war der interne Datenschutzbeauftragte nicht als gewöhnlicher Arbeitnehmer zu sehen. Vielmehr hatte er als privilegierter Funktionsträger die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen und die dahingehend nötigen Kontrollen durchzuführen. Mit der am 1.9.2009 in Kraft getretenen BDSG Novelle II wurde nun ein Sonderkündigungsschutz in das Gesetz aufgenommen, mit der die unabhängige Position des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen gestärkt werden soll. Der folgende Artikel schildert die nach der Novellierung zum 1.9.2009 geltende Rechtslage.

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Jan10

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat im ARD Morgenmagazin (Ausgabe vom 4. Januar 2010) deutliche Kritik an ELENA, dem elektronischer Entgeltnachweis-Verfahren, geübt. Nach der Ansicht von Dix sei ELENA “vollkommen unverhältnismäßig”. Anbei findet sich das volle Interview im Volltext sowie als Video-Datei.

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Jan9

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Professor Dr. Johannes Caspar, hat am 8.1.2010 in einer Pressemitteilung angekündigt, ab Mitte Januar mit einem “schriftlichen Prüfungskonzept” die Einhaltung des Datenschutzes in Hamburger Unternehmen zu überprüfen. Die erste Umfrage soll sich an Speditionen richten.
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Jan6

Zum 1.9.2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) novelliert. Die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von Daten zu Werbezwecken wurden hierbei verschärft. Der Gesetzgeber hat in § 47 BDSG eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der so genannte „Altadressen“ (also Adressen, die vor dem 1.9.2009 erhoben worden sind) bis zum 31.8.2012 den alten Regelungen des BDSG unterfallen. Der vorliegende Beitrag untersucht dabei die Frage, ob Unternehmen auch in den Genuss dieser Regelung kommen, wenn sie von Adresshändlern nach dem 1.9.2009 Daten kaufen, die erstmals vor dem 1.9.2009 bei den Betroffenen erhoben worden sind.

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Sep7

Nur ein kurzer Hinweis (zumal ein zu langer die Gefahr birgt, dass wieder auf eigene Faust irgendwas gemacht wird): Ich werde gerade auf einen Aufsatz von Stephanie Iraschko-Luscher und Peter Bayh in der aktuellen Medizinrecht (MedR09, S.453ff.) zum Thema “Inkasso durch Ärzte” aufmerksam.

Der Tenor des Aufsatzes ist wohl, dass man optimalerweise seine gemahnte offene Forderung durch einen Anwalt beitreiben lässt und nicht durch “irgendein” Inkassobüro. Hintergrund ist vor allem der Datenschutz, da ein Arzt als Berufsgeheimnisträger i.S.d. §203 StGB in die Gefahr der Begehung einer Straftat läuft. Die Weitergabe der notwendigen (!) Daten an einen Rechtsanwalt, der ebenfalls Berufsgeheimnisträger ist, umgeht hier einige Fallen.

Übrigens: Das Thema “Inkasso” nimmt zunehmend groteske Züge an. So ist bis heute umstritten, ob sich der Rechtsanwalt strafbar macht, der Daten eines zahlungsunwilligen Mandanten an das Gericht zwecks Klage übermittelt. Die wohl h.M. (?) geht hier den Weg der Notwehr um das Vorgehen zu rechtfertigen. Die Frage, ob und in wie weit man das Problem durch geeignete vorherige Einwilligungserklärungen (ausdrücklich oder durch AGB) entschärfen könnte, möchte ich an dieser Stelle nicht vertiefen.