Das IITR wird den Datenschutz-Codex für Webseitenbetreiber künftig exklusiv durch Herrn Axel Gronen von wortfilter.de vermarkten lassen. Damit konnte das IITR einen ausgewiesenen Experten im Bereich E-Commerce/Onlinehandel gewinnen.
Wir gratulieren: das Internetforum des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein Jahr alt. Die Organisatoren – voran Herr Dr. Dammann und Herr Bachmeier – können auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurückblicken.
Ab dem 1. November 2010 wird nur noch der elektronische Personalausweis von den Behörden ausgestellt. Der elektronische Identitätsnachweis soll die Sicherheit erhöhen und elektronische Geschäftstransaktionen vereinfachen. Dennoch wird kontrovers über den elektronischen Personalausweis diskutiert. In diesem Artikel wollen wir Sie sowohl über die grundlegenden gesetzlichen Regelungen wie auch über den aktuellen Meinungsstand informieren.
Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 16.6.2010 (Az. 13 U 105/07) die Vor-Entscheidung des LG Darmstadt bestätigt, dass ein Telekom-Kunde keinen Anspruch auf sofortige Löschung seiner IP-Adressen hat. Die zu dem Urteil ergangene Pressemitteilung zitiert aus dem Urteil wie folgt: “Bei den IP-Adressen handele es sich (..) um für die Berechnung des Entgelts erforderliche Daten”. Die Frage ist unter Juristen seit längerem umstritten. Zu den Hintergründen…
Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema “Datenverwendung zur Markt- und Meinungsforschung”. Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Eine neue Abmahnwelle verunsichert die Webseiten-Betreiber in Deutschland: Webmaster erhalten vermehrt E-Mails, in denen sie zur Zahlung eines Geld-Betrages aufgefordert werden. Daneben wird von ihnen verlangt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Begründung: die Webseiten-Betreiber hätten IP-Adressen der Besucher der eigenen Webpage in Logfiles gespeichert; dies sei unzulässig und begründe einen Haftungstatbestand. Der folgende Beitrag beleuchtet den aktuellen Stand der Diskussion, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG handelt.
Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für externe Datenschutzbeauftragte”) abzusichern. In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Fachmakler Boris Bull von bullconsult können wir externen Datenschutzbeauftragten nun individuell zugeschnittene Absicherungsmöglichkeiten bieten.
Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema “Die Haftung des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Unternehmen”. Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 18.3.2010 ein 40 Seiten starkes Eckpunktepapier verabschiedet, das kürzlich im Internet veröffentlicht worden ist. In diesem Papier wird festgestellt, dass der Datenschutz im Zeitalter der alltäglichen Datenverarbeitung nicht nur eine Schutzfunktion habe, sondern einen Gestaltungsanspruch des Betroffenen beschreibe. Die Konferenz stellt klar, dass jeder Einzelne weitgehend selbst bestimmen solle, was andere über ihn wissen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen den Inhalt des Eckpunktepapiers kurz vorstellen.
Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren. Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei München erhalten den Datenschutz-Codex im ersten Jahr kostenlos – und auch in den Folgejahren gelten Sonderkonditionen.
Nach dem System des deutschen Datenschutzrechtes ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn eine gesetzliche Ermächtigung für die Verarbeitung vorliegt, eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenverarbeitung besteht oder der Einzelne eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung abgegeben hat. Im deutschen Recht sind Minderjährige dabei anders als Erwachsene zu behandeln. Aber was bedeutet dies insbesondere für die Einholung datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärungen von Schülern? In diesem Artikel soll geklärt werden, welche Voraussetzungen für eine rechtlich wirksame Einwilligungserklärung gegeben sein müssen.
Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang nur einen ersten internen Entwurf auf den Webseiten des IITR herunterladen. Der Datenschutz-Berater hat nun den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 28.5.2010 veröffentlicht.
Die so genannte „Artikel 29-Datenschutzgruppe“, ein Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft in Datenschutzfragen, hat in einem Schreiben vom 26. Mai 2010 die Betreiber der größten Internet-Suchmaschinen (Google, Microsoft und Yahoo!) darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Speicherpraktiken nach Ansicht der Artikel 29-Datenschutzgruppe nicht den Vorgaben der Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union entsprechen würden.
Wie bereits in einem anderen Beitrag behandelt wurde das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) nach der Novelle vom 1.9.2009 zum 1.4.2010 in maßgeblichen Teilen erneut geändert. Ein großer Teil der Änderung bezieht sich auf Scoringverfahren. Welche Änderungen im BDSG seitdem verankert sind und was dies für die Unternehmen bedeutet, soll im Folgenden behandelt werden.
Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema “Das datenschutzrechtliche Verfahrensverzeichnis”. Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

