Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern) sind solche Organisation, deren Rechtssubjektivität auf einem öffentlich-rechtlichen Hoheitsakt beruht. Auch diese Körperschaften verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten. Der nachfolgende Beitrag stellt in groben Zügen die für Körperschaften des öffentlichen Rechts geltenden Datenschutzbestimmungen dar.
Der an sich erst für den 25. Januar 2012 zur Veröffentlichung geplante Entwurf einer neuen EU-Regelung zum Datenschutz ist heute vorab im Internet veröffentlicht worden.
Das IITR hat bei Facebook eine Fanseite zum Datenschutz eröffnet. Unter www.facebook.com/datenschutzkodex können sich am Datenschutz interessierte Facebook-Nutzer zu Fragen des Datenschutzes austauschen und informieren. Als Anreiz erhalten Fans kostenfrei den Datenschutz-Codex des IITR.
Die Bayerische Gesellschaft zur Förderung des Datenschutzes e.V. („Bayerische Datenschutzgesellschaft“) trifft sich am 15. Dezember 2011 in München zur jährlichen Mitgliederversammlung. An den Fachbeiträgen zu den Themen “Bericht aus Brüssel: EU konkretisiert ihre Vorstellungen zum neuen Rechtsrahmen – Ablösung der Richtlinie 95/46/EG” und ”Facebook-Like-Button und Webanalyse im Focus der Datenschutz-Aufsichtsbehörden” können dabei (nach Anmeldung) auch interessierte Nicht-Mitglieder teilnehmen.
Ab dem 1. Januar 2013 gilt in Deutschland ein neues Modell der Rundfunkfinanzierung. Die bislang erhobene Rundfunkgebühr wird durch den so genannten Rundfunkbeitrag ersetzt. Die Umstellung betrifft ca. 40 Millionen Gebührenschuldner und damit eine der größten Datensammlungen in Deutschland, die von der Größenordnung mit den deutschen Sozialversicherungsträgern vergleichbar ist. Obwohl mit der Umstellung der Finanzierungsgrundlage auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer gestärkt werden soll, üben Datenschützer Kritik. Im Fokus der Kritik steht insbesondere der einmalige Abgleich der Daten der Gebührenschuldnersammlung mit den Daten aus den Einwohnermeldeämtern.
Im Zuge der kürzlich aufgekommenen Diskussion um den datenschutzrechtlich zulässigen Einsatz des Facebook Like Buttons hatte der FDP-Bundestagsabgeordnete Sebastian Blumenthal die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages um ein Gutachten in der Sache gebeten. Insbesondere sollte hierbei geprüft werden, “ob von Seiten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit Abmahnungen gegen Webseitenbetreiber vorgegangen werden dürfe, sofern diese Social Plugins auf ihren Seiten eingebunden haben.” Nun wurde das Gutachten im Internet veröffentlicht.
Der Begriff „Blindmeldungen“ beschreibt organisatorische Vorkehrungen innerhalb einer verantwortlichen Stelle, die eine automatische Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte außerhalb von Vertragsabwicklungszwecken vorsehen. Diese häufig vor dem Hintergrund eines Kosten- und Effizienzdrucks veranlassten Verarbeitungen sind nach vielfach vertretener Ansicht rechtswidrig, selbst wenn bei nachträglich erfolgender Betrachtung ein Erlaubnistatbestand (z. B. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG) ursprünglich erfüllt gewesen wäre.
Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben am 28./29. September 2011 auf der 82. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in München eine Entschließung zum Thema “Datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Cloud-Computing” verabschiedet.
Thus far, there is no specific law in Turkey regarding data protection. However, even without a specific law, personal data are protected by constitutional and statutory provisions. (…)
The following article examines the legal provisions on data protection in Dubai that are governed by the DIFC Data Protection Law 2007, DIFC Law No. 1 of 2007 (referred to in the following as “DPL-DIFC 07”), and explores the potential economic implications. (…)
Die Hamburger Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat sich mit Google auf eine datenschutzkonforme Einsatzmöglichtkeit von Google Analytics verständigt. Die Einigung war nach entsprechenden Äußerungen erwartet worden (vgl. die Beiträge hier und hier). Damit scheint eine längere Auseinandersetzung um den Einsatz von Google Analytics beigelegt. Lesen Sie im Folgenden, was Webseitenbetreiber künftig beachten sollten.
Ein aktuell bekannt gewordener US-Gesetzentwurf (H.R. 1981: Protecting Children From Internet Pornographers Act of 2011) sieht eine Verpflichtung für US-amerikanische Internet-Service-Anbieter vor, IP-Adressen für mindestens 18 Monate zu speichern.
Türkiye’de henüz münferit bir “Kişisel Verileri Koruma Kanunu” çıkarılmamıştır. Kişisel verilerin korunması alanında, kanunlaşmış bir düzenleme olmamasına rağmen, Türk hukukunda anayasa ve genel esaslara dayanarak ta kişisel veriler koruma altında bulunmaktadır. (Anm.: der folgende Beitrag ist die türkische Fassung des Artikels “Datenschutz in der Türkei: Datenaustausch zwischen Deutschland und der Türkei“.)
Bislang existiert in der Türkei kein spezielles Gesetz zum Datenschutz. Aber auch ohne spezielles Gesetz werden persönliche Daten durch verfassungsrechtliche und einfachgesetzliche Vorgaben geschützt (eine englische Fassung des Artikels finden Sie hier; eine türkische Fassung des Artikels finden Sie hier).
Der folgende Beitrag untersucht die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Dubai, die im DIFC Data Protection Law 2007 DIFC Law No. 1 of 2007 (im Folgenden als „DPL-DIFC 07“ bezeichnet) geregelt werden und untersucht die möglichen wirtschaftspolitischen Auswirkungen.

