Google ist ins Unrecht gesetzt worden, wenn man einer Wortmeldung der Anwälte Wilde, Beuger & Solmecke folgt.
Ein ehemaliger Verfassungsrichter hingegen wird in Anspruch genommen mit: Experte hält Verbot durch Verfassungsgericht für möglich.
Google ist ins Unrecht gesetzt worden, wenn man einer Wortmeldung der Anwälte Wilde, Beuger & Solmecke folgt.
Ein ehemaliger Verfassungsrichter hingegen wird in Anspruch genommen mit: Experte hält Verbot durch Verfassungsgericht für möglich.
Unter dem Motto “Mehr Datenschutz am Arbeitsplatz” hat die Bundesregierung heute einen Gesetzesentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz verabschiedet.
Gestattet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die betriebliche E-Mail Adresse auch zu privaten Zwecken zu nutzen ist fraglich, ob er sich dem Anwendungsbereich des Fernmeldegeheimnisses unterwirft und wie weit dieser reicht. In der Praxis stellen sich in der Folge erhebliche Probleme für den Arbeitgeber – der neue Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz des Bundesinnenministeriums verspricht in einigen Punkten Abhilfe.
Seit dem 1.12.2007 ist die gewerbliche und somit nichtstaatliche Verbreitung hochwertiger Satelliten-Geodaten und die Zulassung und der Betrieb eines entsprechenden Systems erstmals gesetzlich geregelt. Auch der Datenschutz ist hiervon betroffen. Dieser Artikel soll Sie darüber informieren, was dieses Gesetz überhaupt regelt und welche Bedeutung dies in der Praxis hat.
Geschäftskontakte werden heutzutage nicht mehr im klassischen Adressbuch sondern über Internetplattformen wie XING und LinkedIn verwaltet. Was passiert nun mit jenen Kontaktdaten, die über diese Internetplattformen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gesammelt wurden, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet? Muss der Beschäftigte beispielsweise seine XING-Daten an den Arbeitgeber herausgeben? Was das deutsche Datenschutzrecht hierzu sagt, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Die Entstehungsgeschichte der De-Mail aus der Sicht der Initiatoren, veröffentlicht im Behördenspiegel.
Diverse Blogs im Internet haben letzte Woche über den Start eines höchst interessanten Prozesses in den USA berichtet. Am 23. Juli 2010 wurden die Internetseiten MTV, ESPN, MySpace, Hulu, ABC, NBC und Scribd vor dem United States District Court (Central District of California) verklagt (Klageschrift hier abrufbar).
Die Beklagten hatten – so lautet die Klageschrift – Flash Cookies gesetzt, welche die von den Nutzern gelöschten Cookies wiederherstellten. Daraufhin wurde das Verhalten der Nutzer auf den Webseiten getrackt.
Dieser Artikel soll die technischen Hintergründe der Flash Cookies vor dem Hintergrund des deutschen Datenschutzrechts erläutern.
Wie funktioniert Facebook eigentlich? Welche Daten werden gesammelt? Wie werden die Daten verknüpft? Der folgende Beitrag versucht, die verschiedenen Verfahren der Datensammlung von Facebook zusammenzutragen und zu beschreiben.
Der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ hat im April diesen Jahres eine Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers von Deutschland in die USA an jene Unternehmen getroffen, die den „Safe-Harbor-Prinzipien“ beigetreten sind. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Datentransferpraxis hat, soll in diesem Aufsatz erläutert werden.
Mit dem so genannten “Like” (oder “Gefällt mir”) Button von Facebook können Webseiten-Betreiber Facebook-Nutzern eine Möglichkeit geben, die von den Webseiten-Betreibern angebotenen Webinhalte mit einem Klick in den Facebook-Profilen zu verlinken. Aber wie funktionieren die Like-Buttons von Facebook eigentlich? Welche Daten werden erhoben und an Facebook übermittelt? Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten müssen Webseiten-Betreiber beachten?
Wir gratulieren: das Internetforum des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein Jahr alt. Die Organisatoren – voran Herr Dr. Dammann und Herr Bachmeier – können auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurückblicken.
Ab dem 1. November 2010 wird nur noch der elektronische Personalausweis von den Behörden ausgestellt. Der elektronische Identitätsnachweis soll die Sicherheit erhöhen und elektronische Geschäftstransaktionen vereinfachen. Dennoch wird kontrovers über den elektronischen Personalausweis diskutiert. In diesem Artikel wollen wir Sie sowohl über die grundlegenden gesetzlichen Regelungen wie auch über den aktuellen Meinungsstand informieren.
Zunächst wäre nach wie vor ungeklärt, was genau überhaupt Daten sind. Jedes Datenschutzanliegen muss unscharf bleiben, weil eine verbindliche Definition dessen, was Daten sind, bisher schlicht nicht vorhanden ist. Dasselbe gilt übrigens auch für Information. Keiner kann bisher beanspruchen, eine zweifelsfreie Definition für Information geliefert zu haben. Was für eine Gesellschaft, die sich als Informationsgesellschaft empfindet, eigentlich ein starkes Stück ist. Es sei denn, wir benötigten eine gewisse Unschärfe.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 18.3.2010 ein 40 Seiten starkes Eckpunktepapier verabschiedet, das kürzlich im Internet veröffentlicht worden ist. In diesem Papier wird festgestellt, dass der Datenschutz im Zeitalter der alltäglichen Datenverarbeitung nicht nur eine Schutzfunktion habe, sondern einen Gestaltungsanspruch des Betroffenen beschreibe. Die Konferenz stellt klar, dass jeder Einzelne weitgehend selbst bestimmen solle, was andere über ihn wissen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen den Inhalt des Eckpunktepapiers kurz vorstellen.
Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren. Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei München erhalten den Datenschutz-Codex im ersten Jahr kostenlos – und auch in den Folgejahren gelten Sonderkonditionen.