Neueste Veröffentlichungen

20.04.2010

Berlin verschärft den Datenschutz

Wie die Berliner Morgenpost am 19. April 2010 berichtet, verschärft Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Bekämpfung von Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen. Zitat: "Auch kleine Firmen müssen sich darum künftig mehr mit dem Datenschutz auseinandersetzen. "Jeder muss sich nun darauf einstellen, dass Verstöße gegen den Datenschutz zu empfindlichen Bußgeldern führen können", kündigte die Pressesprecherin des Datenschutzbeauftragten, Anja-Maria Gardain an. weiterlesen

15.04.2010

Was droht wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

Das Datenschutzrecht hat in der öffentlichen Diskussion auf Grund verschiedener Datenschutzvorfälle an Bedeutung gewonnen. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen nach wie vor die Risiken, die mit einer Nichtbeachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einhergehen. Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten und die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Übrigen wird von den Unternehmen als zu hoher Kostenfaktor empfunden. Dennoch drohen bei Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden rechtliche Konsequenzen, die wiederum auch eine Kostenbelastung darstellen können. Dieser Beitrag soll klären, was bei einem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften drohen kann, insbesondere dann, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. weiterlesen

12.04.2010

Schmidl: „Arbeitnehmerdatenschutz muss auch den Schutz berechtigter Unternehmensinteressen sicherstellen“

Herr Dr. Michael Schmidl, Partner der Kanzlei Baker & McKenzie in München, Fachanwalt für IT-Recht und langjähriger Datenschutzexperte, äußert sich in unserem  Interview zu aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzrechts. Erst kürzlich hatte das Bundesinnenministerium ein Eckpunkte-Papier zur Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Lesen Sie hier, warum dem Gesetzgeber eine Neuregelung so schwer fällt. weiterlesen

10.04.2010

Freitagskommentar: Datenschutzbeauftragte

Wir haben kürzlich einen Beitrag veröffentlicht, in welchem wir die Pflichten des Datenschutzbeauftragten ausleuchten: über dessen herausgestellte Position in seinem Betrieb und seine Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und Kunden. Über die besonderen Anforderungen an seine Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Die Hilfsmittel, die dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt werden müssen, um den gestellten Aufgaben gerecht werden zu können sowie die privatrechtlichen Risiken, die ein Datenschützer eingeht, sofern er seinen Aufgaben nicht nachkommt. weiterlesen

08.04.2010

Die Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte verfügt aufgrund seiner Tätigkeit über Einblicke in Vorgänge mit besonders vertraulichem Inhalt. Wie auch in anderen Berufen, die mit vertraulichen Informationen zu tun haben, unterliegt der Datenschutzbeauftragte daher einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Was genau diese Verschwiegenheitspflicht ausmacht soll der vorliegende Beitrag klären. weiterlesen