Der erfolglose Bewerber auf eine Stellenausschreibung hat keinen Auskunftsanspruch darüber, ob der Arbeitgeber am Ende eines Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2012 (Entscheidung vom 19.04.2012, Az. C-415/10) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Was das Urteil genau bedeutet haben wir in einem eigenen Beitrag untersucht.
Hier finden Sie die Präsentationsfolien des Vortrags zum Thema ”Datenschutz in der Cloud (Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung)” vom Channel-Sales Kongress Cloud Computing in München am 9. Mai 2012.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den Unternehmensbereich) überprüft derzeit mittels einer Software, ob auf Webseiten Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt wird.
Stellen Verstöße gegen das Datenschutzrecht auch zugleich wettbewerbswidriges Verhalten dar? Diese von Rechtsprechung und juristischer Literatur unterschiedlich beantwortete Frage haben wir hier in einem eigenen Beitrag untersucht.
Auf unserer US-Webseite haben wir einen Artikel von Professor Dr. Lothar Determann (Partner bei Baker & McKenzie LLP) zum Thema “Data Privacy in the Cloud: A Dozen Myths and Facts” (“Datenschutz in der Cloud: 12 Mythen und Fakten”) veröffentlicht. Der Beitrag untersucht die 12 meistdiskutierten Aspekte beim datenschutzkonformen Einsatz von Cloud-Computing-Lösungen.
Mit dem neuen Datenschutz-Kit für Sportvereine unterstützt das IITR künftig Vereine bei der Umsetzung eines praxisgerechten Datenschutzes. Als Einstieg dient eine Checkliste, in der typische datenschutzrechtliche Fallkonstellationen in Vereinen erfasst sind. Hinter jeder Frage findet sich dann der Verweis auf die Vertiefungsmöglichkeiten im Datenschutz-Kit selbst. Weitere Informationen finden Sie hier…
Anfang 2011 hat die Universität Augsburg Herrn Dr. Michael Schmidl zum Honorarprofessor für Zivilrecht, Informationstechnologierecht, Telekommunikationsrecht und Medienrecht ernannt. Wir freuen uns, im Folgenden die Antrittsvorlesung zum Thema “Informationelle Selbstbestimmung in Theorie und Praxis” von Professor Dr. Michael Schmidl, LL.M. Eur., Maître en Droit, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei Baker & McKenzie zu veröffentlichen, welche anlässlich der Akademischen Jahresfeier der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg am 2. Februar 2012 gehalten wurde. Das Manuskript lautet wie folgt:
Wir möchten heute unseren Lesern das kürzlich von Reinhard Janning veröffentlichte Buch zum Thema “Kunden machen, was sie wollen – Lead Management im Spannungsfeld zwischen Marketing und Vertrieb” empfehlen.
Auch in Autohäusern werden auf vielfältige Weise personenbezogene Daten verarbeitet: die Nutzung von Kundendaten für Aufträge, die Unterlagen für die Kreditwürdigkeit beim finanzierten Autokauf, die Videoüberwachung der Ausstellungsfläche und das Werbeanschreiben für den nächsten HU-Termin oder das neueste Fahrzeugmodell sind nur einige typische Verarbeitungsszenarien, bei denen datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Lesen Sie im Folgenden was die Geschäftsleitung von Autohäusern beachten sollte, um die eigene Haftung zu vermeiden.
Vom 7. bis 9. März 2012 fand in Washington DC die Jahrestagung der IAPP (International Association of Privacy Professionals) statt. In der IAPP sind mehr als 10.000 Datenschützer weltweit organisiert. An dem Treffen in Washington selbst nahmen rund 2.100 Datenschützer teil und tauschten sich über drei Tage lang in einer Reihe von Workshops zu unterschiedlichen globalen Datenschutzthemen aus.
Unter folgendem Link finden Sie einen lesenswerten Beitrag von Herrn Dr. Eugen Ehmann (Regierungsvizepräsident von Mittelfranken) zur geplanten EU-Datenschutzverordnung.
Beinahe jede Neuerscheinung im Web 2.0 wird auch auf den datenschutzrechtlichen Prüfstand gestellt. Den Maßstab bildet in aller Regel das deutsche Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Nicht immer zu Recht, wenn die Verantwortlichen im Ausland sitzen. Der folgende Beitrag stellt einige grundlegende Überlegungen zum internationalen Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes an.
Die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde CNIL hat namens der Artikel 29 Datenschutzgruppe, einem Beratungsgremium der Europäischen Kommission zu Fragen des Datenschutzes, in einem Brief vom 27. Februar 2012 Google erneut dazu aufgefordert, die für den 1. März 2012 geplante Änderung der Datenschutzbestimmungen zu verschieben, um diese eingehend datenschutzrechtlich prüfen zu können.
US-Präsident Obama hat gestern (23. Februar 2012) die Rahmenbedingungen für seine geplanten US-Datenschutz-Regelungen vorgestellt. Darin werden Elemente der von der FTC (einer Art Bundesbehörde zur Überwachung des freien und fairen Handels und zur Wahrung der Verbraucherinteressen) kontrollierten Selbstverpflichtung von Marktteilnehmern mit Gesetzgebungsinitiativen kombiniert. Beitrag weiterlesen »


