Ab dem Stichtag am 9. Mai 2011 werden ca. 80 000 Interviewer im Rahmen des Zensus 2011 bundesweit Haushaltsbefragungen durchführen. Dies ist aber nur der sichtbare Teil einer Volkszählung, die ansonsten auf Direktbefragungen verzichtet und dessen Vorbereitungen bereits vor Jahren begonnen haben. Der folgende Beitrag befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der geplanten Volkszählung.
Das Bundesarbeitsgericht (“BAG”) hat mit Urteil vom 23. März 2011 (Az. 10 AZR 562/09) entschieden, dass nach § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen werden kann. Allerdings stellt weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat einen solchen wichtigen Grund für den Widerruf dar.
Die 81. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat am 16. und 17. März 2011 in Würzburg getagt und verschiedene Beschlüsse gefasst. Dabei hat die Konferenz auch eine Orientierungshilfe zur datenschutzkonformen Gestaltung und Nutzung von Krankenhausinformationssystemen verabschiedet.
Als Unterstützung für Datenschutzbeauftragte hat das IITR eine weitere Checkliste entwickelt, diesmal zu folgendem Thema: Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten gemäß § 42a BDSG. Datenschutzbeauftragte und Unternehmen sollten der Vorschrift besondere Aufmerksamkeit widmen, da bei Nichtbeachtung empfindliche Rechtsfolgen drohen.
Das Amtsgericht München hat mit Entscheidung vom 3.2.2011 (Az.: 161 C 24062/10) klargestellt, dass Privatpersonen nur ein “sehr eingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften von Nutzern dieser Seiten” haben (siehe hierzu auch die Pressemitteilung vom 7.3.2011). Uns liegt inzwischen der Volltext der Entscheidung vor (hier können Sie die Entscheidung im Volltext herunterladen).
Wie einem aktuellen Hinweis des Innenministeriums Baden-Württemberg (der Datenschutz-Aufsichtsbehörde im nichtöffentlichen Bereich) zu entnehmen ist, hat Google dem Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit “einen Plan für weitere Verbesserungen vorgelegt, der es möglich erscheinen lässt, dass die Datenschutzprobleme bei Google Analytics in einigen Monaten gelöst sind”.
Wir haben auf unserer US-Webseite den englischsprachigen Artikel “Germany’s Reluctance To Accept European Commission Decisions Concerning The Adequacy Of The Level Of Data Protection In Non-EU/EEA Countries” veröffentlicht.
Am 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-518/07) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland fehlerhaft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) umgesetzt hat.
Ausgangspunkt des Streits ist Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 der Datenschutzrichtlinie nach welchem die Kontrollstellen, also auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz, „die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen.
Der Gerichtshof stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle über die nichtöffentlichen Stellen in Deutschland nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprechend gewährleistet ist.
Das Urteil sorgte in den Bundesländern für anpassende Gesetzgebungsaktivitäten, die bis heute fortdauern.
Herr Michael Stolze LL.M. LL.M. hatte für das IITR die Gelegenheit, Joachim Wahlbrink, den niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), anlässlich der noch laufenden praktischen Umsetzung dieses Urteils in Hannover zu interviewen.
Der BGH hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: III ZR 146/10, verkündet am 13.1.2011) entschieden, dass die “Befugnis zur Speicherung von IP-Adressen zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an Telekommunikationsanlagen gemäß § 100 Abs. 1 TKG (…) nicht voraus[setzt], dass im Einzelfall bereits Anhaltspunkte für eine Störung oder einen Fehler vorliegen. (…)”
Die Deutsche Post DHL hat zur Erleichterung internationaler Datentransfers innerhalb der Unternehmensgruppe eine so genannte “Deutsche Post DHL Privacy Policy” entworfen, die Anfang des Monats vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit genehmigt worden ist.
Der Düsseldorfer Kreis hat im November 2010 einen Beschluss hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefasst. Durch den Beschluss werden die gesetzlichen Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) konkretisiert.
Herr Dr. Michael Schmidl, Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei Baker & McKenzie, ist von der Universität Augsburg zum Honorarprofessor ernannt worden.
Per Beschluss vom 31. Januar 2011 hat die EU-Kommission festgestellt: “Der Staat Israel verfügt im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG über ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union (…).” Dies wird den künftigen Datenverkehr zwischen europäischen und israelischen Unternehmen erheblich erleichtern.
Als Reaktion auf unseren Artikel zum Jahresende haben wir einen ausführlichen Gastkommentar von Herrn Ulrich Breuer vom Hessischen Rundfunk zum aktuellen Stand von ELENA (elektronisches Entgeltnachweisverfahren) erhalten, den wir im Folgenden veröffentlichen möchten. Anmerkung: Herr Breuer verschickt einen monatlichen Newsletter zu ELENA und Kontextthemen – wenn Sie Interesse an diesem Newsletter haben senden Sie bitte eine E-Mail an Herrn Breuer.
Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass wir nun für alle Datenschutz-Interessierten eine kostenlose Datenschutz App für das iPhone zur Verfügung stellen können, auf der sich unter anderem die wichtigsten Datenschutz-Gesetzestexte sowie Kommentare und Video-Schulungsunterlagen zum Datenschutz aufrufen lassen.

