03.04.2008
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat in seinem Bericht für das Jahr 2007 einige deutliche Worte zum SCHUFA-Handling der berliner Banken gefunden: Überraschend war, dass vorgelegte SCHUFA-Einwilligungserklärungen teil-weise formungültig waren, da sie entgegen der gesetzlichen Regelung65 im Text nicht besonders hervorgehoben wurden. SCHUFA-Anfragen erfolgten auch bei Personen, die aufgrund eines Negativdatums im SCHUFA-Datenbestand von An-fang an nur ein Konto für jedermann – ohne Überziehungsmöglichkeit – beantragt hatten, obgleich hier die Bank für die SCHUFA-Anfrage kein berechtigtes Interes-se geltend machen kann. Auch dies haben wir beanstandet. Doch es geht noch weiter: weiterlesen