Feb12

Es gibt einen interessanten Beitrag beim Telemedicus zur Frage vom Copyright bei amtlichen Werken und einem aktuellen Copyright-Hinweis beim BverfG der da lautet:

„Frei für den privaten Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts. Copyright © 2008 BVerfG“

Die passende Antwort dazu, die ich nicht vorweggreifen möchte, findet man hier, wobei am Ende dennoch ein fader Beigeschmack bleibt, denn ein einzelnes Urteil kann nicht “wesentlicher Bestandteil” einer Datenbank sein.

Sehr wohl aber suggeriert der Footer beim BVerfG, dass nichtmal ein einzelnes Urteil, etwa auf einer Kanzlei-Seite, veröffentlicht werden darf. Solange es aber um einzelne Urteile geht sollte durchaus der §5 I UrhG alleine einschlägig sein, nicht zuletzt, da es für die Anwendung des §87b UrhG unbedeutend ist, ob eine Privatperson oder ein kommerzielles Interesse handelt. Diese willkürliche Unterscheidung und der ausdrückliche Wortlaut des Footers sprechen eher gegen die (fundierte) Argumentation bei der “Herrschenden Meinung”

Feb12

Heise berichtet, dass Martin Schallbruch (IT-Direktor im Bundesinnenministerium) sich stark macht für den E-Personalausweis:

Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesinnenministerium, und Vertreter des IT-Branchenverbands Bitkom haben den elektronischen Personalausweis als unerlässlich zur Sicherung der Identität in der digitalen Welt bezeichnet. Hintergrund sei der “besorgniserregende” Anstieg beim Identitätsmissbrauch, erklärte Schallbruch auf der gleichnamigen Konferenz der beiden Organisationen zum Safer Internet Day heute in Berlin. Dieser spiele bei Feldern wie Phishing, Online-Auktionen oder Kreditkartenmissbrauch fast immer eine Rolle und sei ins Blickfeld der organisierten Kriminalität gerückt.

Die Kritik der Oppositionsparteien ist allerdings berechtigt: Es sollte den “Nutzern” (also den Bürgern) überlassen sein, welche Daten aufgenommen werden und welche nicht – so wie es heute datenschutzrechtlich sonst auch Praxis ist. Denkbar wäre etwa, dass ein “Grundstamm” an Daten definiert wird und weitere Daten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bürgers aufgenommen werden. Nur dies würde dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger und dem Prinzip der Datensparsamkeit ernsthaft entgegenkommen.

Feb12

Ein Personenkennzeichen wäre in Deutschland unzulässig – dennoch wird es schrittweise eingeführt. Die zentrale und einmalige Steuernummer die jeder deutsche Staatsbürger ab Geburt erhält und über den Tod hinaus fortdauert wurde bisher so beworben, als dass nur Finanzämter darauf zugreifen können. Inzwischen wurde bekannt, dass im zusätzlich geplanten zentralen Bundesmelderegister nicht nur viele persönliche Daten sondern auch die Steuer-ID gespeichert werden soll. Abgerundet wird dies davon, dass auf diese Daten auch Strafverfolgungsbehörden und selbst GEZ und Inkassounternehmen Zugriff haben sollen. Eine gute Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen gibt es hier.

Es bleibt dabei, allen Beteuerungen zum Trotz: Wenn einmal Daten vorhanden und gespeichert sind, steigen automatisch die Begehrlichkeiten. Ob diese “Salami-Taktik” bewusst eingesetzt wird um “schrittchenweise” die Bürger zu täuschen oder nicht, kann dabei dahin stehen.

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Feb7

In einem Blog habe ich einen schönen Artikel gefunden, der authentisch zeigt, wie Verbraucher überrascht sein können, was mit ihren Daten geschieht, zu finden hier.

Fakt ist, dass dort über sehr lange Zeit gespeichert wird, was man konsumiert hat. Hinzu kommt die berechtigte Sorge, ob ggfs. Daten von Amazon.de auf US-Servern landen, bei denen die Befürchtung bestehen muss, ob US-Behörden Zugriff haben. Man denke nur an die herumgeisternde Meldung von dem Grenzbeamten, der (unter Hinweis auf Amazon-Bestellungen) die Einreise verweigert hat, Meldung dazu.

Ich selber habe immer unter verschiedenen Accounts bestellt, nur selten mit meiner Hausanschrift. Inzwischen nutze ich Amazon nicht mehr, meine Kundenkonten wurden auf meinen Wunsch aufgelöst. Jeder muss sich selber überlegen, wie weit er seine Kaufgewohnheiten und Daten preis gibt – dazu muss der Verbraucher aber auch erstmal sehen, was da wie lange gespeichert wird. Vielleicht geben die Hinweise hier ja genug Anlaß, sich dem Thema einmal in Ruhe zu widmen.

Feb6

Bei der Süddeutschen ist ein Bericht über ein verfahren gegen Payback:

Der Bundesgerichtshof prüft, ob die Betreiber des firmenübergreifenden Rabattsystems Payback mehr Daten der teilnehmenden Kunden sammeln und weitergeben als erlaubt.

Im Fokus der BGH-Verhandlung steht eine Klausel, wonach der Kunde die Speicherung, Weitergabe und Nutzung der persönlichen Kunden- und Rabattdaten zu Werbe- und Marktforschungszwecken ausdrücklich ablehnen muss, um sie zu verhindern. Viele Kunden könnten diesen Hinweis jedoch überlesen und der Datenweitergabe damit gegen ihren Willen zustimmen, monierte Anwalt Wassermann.

Beeindruckend fand ich aber das hier und möchte es hervorheben:

Payback-Anwältin von Gierke warf ihm ein antiquiertes Kundenbild vor. Moderne Verbraucher gingen nicht blauäugig an derartige Verträge heran. Sie wüssten, dass Händler nichts zu verschenken hätten.

Es ist schön, dass jedenfalls bei Payback das so klar gesagt wird. Ich möchte es nochmals für alle die Verbraucher festhalten, die in der Tat glauben, Händler hätten etwas zu verschenken. Sie haben es nicht. Im Umkehrschluss heisst das: Dieses “Rabatt-System” ist bares Geld für den Anbieter – da hier aber “nur” Daten der Käufer angeboten werden, sind die scheinbar alles andere als Wertlos. Payback hat es schon verstanden, wird Zeit, dass der Verbraucher es auch verinnerlicht.

Feb6

Schon vor einiger Zeit, als ich noch ein Webmaster-Portal betreute, konnte ich es nicht oft genug betonen: Wer ein CMS bzw. Blog nutzt, muss sich auch technisch darum kümmern. Konkret heisst das für betroffene Webmaster:

  1. Haltet immer ein Auge auf Updates und Sicherheitswarnungen – abonniert mindestens angebotene Newsletter der Entwickler oder entsprechende RSS-Feeds
  2. Bei Sicherheitsupdates spielt die immer umgehend ein, regelmässig (monatlich ist gut) solltet ihr aktuelle Systemversionen kopieren und eure Seiten aktualisieren
  3. Im schlimmsten Fall monatlich, besser wöchentlich solltet ihr eure Datenbanken sichern und sicher aufbewahren

Sicherheitslöcher in Blogs, CMS und Forensoftware sind der Regelfall, dessen muss man sich im klaren sein. Pflegt immer die Software wie auch eventuell vorhandene Plugins. Wem das zu viel ist, der sollte sich überlegen, Dienstleister zu nutzen, die feritge Portale anbieten (gibt es ja auch kostenlos), wer das nicht möchte, sollte notfalls Hilfe erfahrener Webmaster hinzuziehen, auch wenn man dafür ggfs. etwas zahlen muss.

Hintergrund: Hinweis bei Heise auf eine XMLRPC-Lücke die sowohl WordPress als auch Joomla betrifft. Die sicher nicht alleine damit stehen.

Feb5

Bei Golem findet sich ein interessanter Artikel:

Die US-Bundespolizei, das Federal Bureau of Investigation (FBI), will eine Datenbank aufbauen, in der biometrische Merkmale gespeichert werden. [...] Erfasst werden in der Datenbank verschiedene biometrische Merkmale: Zu Fingerabdrücken, von denen das FBI bereits 55 Millionen Sätze gespeichert hat, sollen zunächst Handabdrücke hinzukommen, die das FBI ebenfalls schon zu sammeln begonnen hat. In den nächsten Jahren wollen die Bundespolizisten dann auch noch Iris-Muster, Gesichtsform und sogar Narben und Tätowierungen aufnehmen.

Der Blick in die USA oder Grossbritannien  erweist sich zunehmend als kleiner Blick in unsere (mögliche) Zukunft auch in Deutschland. Das gefährliche ist dabei nicht nur die zunehmende Zahl biometrischer Datenbanken und der Zuwachs der Merkmale -es geht ja inzwischen weit über normale Fingerabdrücke und Fotos hinaus- sondern vor allem auch die Zunahme der Rechtfertigungen für Erfassung und Zugriff: So werden nicht mehr “nur” kriminelle erfasst, sondern auch normale (unauffällige) Bürger.

Wir verbuchen dabei hier in Deutschland ein stetes Anwachsen der DNA-Datenbanken, etwa des BKA, wo sich bekanntermaßen auch Spuren derjenigen finden lassen, deren Vergehen im Bereich  einer Beleidigung oder eines Ladendiebstahls lagen. Es bleibt die Frage, wie wir uns in Zukunft verhalten, wenn jedes einzelne Haar am falschen Ort schon einen Verdacht begründet – und dieses Haar “einfach mal so” einer Person zugeordnet werden kann. Ist ein normales Leben dann wirklich noch möglich?

Feb5

Ein Bericht der Stuttgarter Zeitung lässt aufhorchen:

Die Stuttgarter Volksbank hat einer Kundin eine Rechnung für Reinigungskosten geschickt. Aufgrund der Videoüberwachung sei festgestellt worden, dass es bei ihrem Besuch zu einer Verunreinigung gekommen sei. Nun ermittelt der oberste Datenschützer.

Der Brief, den Eva Herre vor wenigen Tagen aus dem Postkasten fischte, musste die 34-Jährige gleich mehrfach lesen, bis sie ihren Augen trauen konnte. “Sehr geehrte Frau Herre”, steht darin geschrieben, “aufgrund der Videoüberwachung in unserer Filiale konnten wir feststellen, dass es resultierend aus Ihrem Besuch unseres Geldautomatenbereichs zu einer fäkalen Verunreinigung kam. Wir bitten Sie daher, für die entstandenen Reinigungkosten aufzukommen.”

Absender des Schreibens ist die Stuttgarter Volksbank, dem Brief beigelegt wurde eine Handwerkerrechnung über 52,96 Euro für “eine Stunde Arbeitszeit Meister/Obermonteur”. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Dazu auch das RA-Blog und das Lawblog sowie Golem. Der Sachverhalt darf wohl als Beispiel dafür dienen, wie weitgreifend eine umfassende Videoüberwachung ist – und wie selbst Alltagshandlungen plötzlich zu empfindlichen Einschnitten in das Privatleben führen können. Man darf auch nicht übersehen, dass scheinbar schon jetzt der Punkt erreicht ist, dass für Banalitäten die Ergebnisse solcher Überwachung ausgewertet werden – Hundekot hin oder her, hier ging es um einen verschmutzten Boden, Alltag für Geschäfte mit Besucherverkehr. Hinu kommt, dass über §828 BGB Kinder in diesem Alter ohnehin nicht für Schäden haften, was am Ende alles die Bank nicht abgehalten hat, derart mit den Daten ihrer eigenen Kunden umzugehen.

Die rechtliche Grundlage für die Videoüberwachung ist übrigens §6b BDSG, auch wenn es mitunter umstritten ist, ob es sich bei einem -nur via EC-Karte zu betretenden Vorraum- um einen öffentlichen Raum handelt: Im Simitis-Kommentar wird dies bejaht, der Gola/Schomerus sieht das scheinbar kritisch. Insofern ist dies auch nicht ganz eindeutig, wenn die herrschende Auffassung aber wohl auf den §6b BDSG abstellt. Dies alleine zeigt aber deutlich, wie wichtig gute Beratung in diesem Bereich ist, da selbst schinebar einfache Gesetzestexte noch unterschiedlich ausgelegt werden können.

Anmerkung: Man sollte sich auch die Frage stellen, inwieweit man es gutheissen will, dass hier der Bank vertrauliche Daten zur Verfügung gestellt werden um ein Konto zu führne, die dann eventuell “einfach durchgesehen” werden um anderen Zwecken zu dienen. Die Zweckentfremdung der vorhandenen Daten lässt aufhorchen und kritisch fragen, wozu die ggfs. noch genutzt werden würden. Angesichts des enormen Image-Schadens den die Bank hier riskiert (für gerade mal 50 Euro) und mit einem “kein Problem” quittiert wäre sie gut beraten, von Stellungnahmen bis zur Rückkehr der für den Datenschutz verantwortlichen Person aus dem Urlaub abzusehen.

Update: Wie Heise berichtet, wurde die Kundin identifiziert, indem man die Daten von ihrem Gebrauch des Geldautomatens ausgelesen und dann zugeordnet hat. Dazu ein erneutes Update: Laut einem Nachtrag bei Heise soll es sich nicht um Hundekot gehandelt haben sondern direkt von der kleinen Tochter stammen, weswegen die Bank sogar auf einer Sachbeschädigung besteht.

Update, 6.2.08: Nun berichtet Heise, dass die Bank die “gütliche Einigung” sucht. Gleichzeitig finde ich in einem Blog einen Kommentar der mich aufhorchen lässt, wenn er denn war sein sollte (was man ja kritisch sehen muss bei anonymen Kommentaren):

Ich war ja mal für kurze Zeit ein Volksbanker. Damals war flächendeckende Überwachung noch nicht so in aller Munde.

Jedenfalls hatte eines Nachts mal ein Kunde ein Paar alte Schuhe auf dem Geldautomaten der Hauptstelle in Meschede vergessen. Wir haben dann die Videobänder der Nacht eingesehen, um an den Timecode zu kommen. Mit dem Timecode und den Logdateien des Geldautomaten konnten wir die Schuhe einem Kunden zuordnen. Er hat sich gefreut, dass er seine Schuhe wiederbekam.

Update: Die Stellungnahme der Datenschützer liegt vor, hier zu lesen

Feb4

Beim Telemedicus liest man, wie sich die Bundesjustizministerin, wenigstens im kleinen, für den Datenschutz stark macht:

Der Staat darf nicht alles wissen; jede Datenerhebung muss sich an den Freiheitsrechten messen lassen. Dies bekräftigt Justizministerin Brigitte Zypries in einem Gastbeitrag in der FAZ vom Donnerstag:

Wir wollen keinen Präventionsstaat, der auf der Suche nach Gefahrenquellen auch Unbeteiligte überwacht und kontrolliert. Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und wissen darf.
Zypries wünscht sich eine “breite Debatte” über Sicherheit und Privatheit, verhält sich aber sehr zurückhaltend zur Frage, ob ein neues Informationsgrundrecht erforderlich ist

Hier zum Bericht bei Telemedicus

Feb2

In der letzten Zeit gab es einige Berichte über Datenverluste in Großbritannien, so gingen

  • hundertausende medizinische Daten verloren (Bericht),
  • millionen Daten von Fahrschülern (Bericht),
  • millionen Daten von Kindergeldempfängern (Bericht),
  • tausende fehlerhafte Kontoauszüge an Renter (Bericht),
  • und die Daten von Visa-Antragstellern werden nicht sehr sorgfältig behandelt (Bericht).

Nun gibt es einen ersten Fall in Deutschland, der die Brisanz zeigt, wenn bei Regierungen nicht aufgepasst wird: Der Laptop der Bundesjustizministerin wurde gestohlen (Bericht). Aus ihrer Wohnung.

Die Vorfälle zeigen eines: Der Staat muss dringend lernen, auf seine unsere Daten aufzupassen.  Solange er dies noch nicht kann müssen wir nicht nur vorsichtig sein, er muss in die Pflicht genommen werden. Der Spruch “Was möglich ist muss getan werden”, auch von unserer Kanzlerin ausgesprochen, gehört wieder abgelegt. Und während der Staat hoffentlich langsam lernt wie man Daten nicht nur sicher aufbewahrt sondern auch sicher übermittelt, in der Zeit müssen wir lernen, auf unsere Daten aufzupassen: Nicht alles gehört preisgegeben, weder dem Staat noch der Wirtschaft. Datensparsamkeit sollte nicht nur das Credo derjenigen sein, die Daten erheben, sondern auch derjenigen, die sie bisher so bereitwillig zur Verfügung stellen. Datenschutz ist die Aufgabe beider Parteien: Von verarbeitenden Stellen und Betroffenen gleichermaßen. Grund zur Warnung gibt es genug, der einzelne muss nicht warten bis er konkret betroffen ist. Momentan ist dies nur eine Frage der Zeit.

Feb1

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar unterstützt die aus dem parlamentarischen Raum und der Bundesjustizministerin aktuell vorgebrachten Forderungen, das Grundrecht auf Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen, Meldung bei ULD.

Ich erinnere daran, dass ich letztes Jahr eine Petition zur ausdrücklichen Aufnahme des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (dessen Schutz als Werkzeug der Datenschutz nur sein kann) an den deutschen Bundestag gesendet habe. Sie wird dort immer noch bearbeitet, und während zwar inzwischen der BBfDS und die Grünen dieses Ziel angeblich unterstützen, wird die Petition weder weiter bearbeitet noch sonst öffentlich unterstützt – beiden ist die Petition bekannt. Insofern muss man kritisch sein, inwieweit hier nur persönliche Profilierung betrieben wird.

Jan28

In der Entschließung zum Datenschutztag am 28. Januar 2008 stellen die Datenschützer u.a. fest:

Ein gläserner Bürger wird niemals mit der Menschenwürde zu vereinbaren sein.

Das ist zwar richtig, geht aber für mich an der Sache vorbei. Zuerstmal ist es schon lange nicht mehr der Bürger, sondern vor allem der Mensch um den es geht. Es ist nicht mehr (nur) der Staat der agiert sondern die Wirtschaft und auch die Privatleute.

Und, noch wichtiger, auch wenn kaum einer den Unterschied versteht: Es geht nicht mehr um “Gläsern”, es geht um “Transparent”. Und um die Frage, wie viel so genannte Transparenz hinnehmbar ist und wie viel nicht. Wenn wir warten bis wir vollständig “gläsern” sind, haben wir verpasst worum es geht – z.B. um den Widerstand gegen die Entwicklung unserer Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt.