Jun24

Liebe Mitbürger und Leser dieses Blogs,

dies ist ein offener Brief an euch alle. Mit Schrecken muss ich feststellen, dass in der jüngeren Vergangenheit vor allem im Internet für einen rechtsfreien Raum gekämpft wird. Ich muss zusehen, wie Kinderpornographie in Deutschland nicht bekämpft werden kann, ohne dass man als ehrlicher Politiker gleich diffamiert wird.

Es wird Zeit Position zu beziehen und aufzurufen, wieder klar nachzudenken: Es darf keine Räume für Kinderpornographie in Deutschland geben. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ich finde, wir sollten das endlich anerkennen. Natürlich sind mit “DNS-Umleitungen” primär nur Webseiten das Ziel und es wird via Webseiten nur ein marginaler Teil der inkrimierten Schriften verbreitet – aber es gilt eben irgendwo anzufangen.

Wenn das jetzt einmal installiert ist und funktioniert, das Internet also wieder sauber wird, werden wir uns weiteren rechtsfreien Räumen in Deutschland widmen müssen – allem voran dem Briefverkehr: Nicht nur, dass hier nachweislich ein umfassender Teil strafrechtlich relevanter Schriften, etwa Bilder und CDROMs, (aber nicht nur Kinderpornographie, auch politisch bedenkliche Schriften!) verbreitet wird – niemand kontrolliert umfassend, was die Deutschen da mit der Post im Inland verschicken.

Im Bereich des Postwesens existiert ein umfassender rechtsfreier Raum, ja man kann sogar bekannten Straftätern unbeobachtet Briefe schreiben – und niemand kontrolliert das! Sogar noch schlimmer: Sollte eine Behörde Briefe öffnen und kontrollieren was da verschickt wird, ohne vorher den langwierigen Weg eines Richterbeschlusses zu gehen, dann bekommt die auch noch Ärger. Ist das zu fassen?

Ich sage: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wir müssen ehrlich analysieren, wo in Deutschland unkontrolliert kommuniziert werden kann, denn das sind eindeutig rechtsfreie Räume. Und die müssen sofort der staatlichen Kontrolle unterstellt werden, speziell für den Briefverkehr heisst das:

  1. Briefe an vorbestrafte Empfänger und diejenigen, gegen die zur Zeit ein Ermittlungsverfahren läuft, werden nicht direkt an den Empfänger geschickt, sondern zu einer Kontrollbehörde umgeleitet, die kurz prüft um was es da geht und das danach entweder an den Empfänger weiterleitet oder die Sache strafrechtlich prüft. Eine Ausnahme für Politiker, auch Abgeordnete des deutschen Bundestages, muss man dann natürlich schaffen – das ist aber die einzige!
  2. Wer im sexual-Bereich vorbestraft ist, sollte in einem nächsten Schritt gar keine Post mehr empfangen oder versenden dürfen.
  3. Stichprobenartige Kontrolle aller Briefe und umfassende Kontrolle aller Briefe die Medien (CDROMs, Disketten, USB-Sticks) enthalten, wobei verschlüsselte Medien umgehend vernichtet werden

Es gilt, konsequent gegen rechtsfreie Räume einzuschreiten, das hört bei Internet und Briefverkehr nicht auf: Wenn ich daran denke, wie täglich unkontrolliert gekaufte Musik-CDs gehört und z.B. für den iPod digitalisiert werden, wird mir übel. Auch das Kinderzimmer kann kein rechtsfreier Raum sein. Da die Eltern offenbar konsequent bei der Kontrolle ihrer Kinder versagen – ich habe gelesen, der großteil der Filesharer wären Jugendliche! – ist auch hier der Staat aufgerufen, mehr Einfluss auszuüben. Etwa indem portable Medien wie USB-Sticks erst ab 18 zu kaufen sind und PCs Jugendlichen unter 18 nicht ohne Kontrolle zugänglich gemacht werden dürfen.

Daher mein Aufruf an die Internet-Gemeinde: Steht auf gegen rechtsfreie Räume. Wir sind in der Verantwortung.

Jun18

Man wird in den nächsten Stunden viel zum Thema “Netzsperren” lesen. Ich möchte das Thema für mich mit einem Zitat beenden, einem Zitat, das deutlich macht, wie tief die SPD gesunken ist und dass es hier nicht alleine um Zensur, sondern um Grundfragen der Demokratie geht.

Der SPD-Abgeordnete Kelber erklärt auf Abgeordnetenwatch sein Abstimmungsverhalten:

Da sich meine Fraktion mit großer Mehrheit dennoch für diesen so veränderten Gesetzentwurf ausgesprochen hat und das Gesetz auf drei Jahre befristet ist, stimme ich zu, da ich diese Entscheidung zwar für falsch, nicht aber für eine Gewissensfrage halte.”

Es entspricht dem Selbstverständnis meiner Fraktion, dass wir nach einer Abstimmung in der Fraktion geschlossen die Mehrheitsmeinung vertreten, wenn es nicht um Gewissensfragen geht. Dies erwarte ich von meinen Kolleginnen und Kollegen in anderen/meinen Themenbereichen und deshalb können sie es auch von mir erwarten.


Es bleibt also festzuhalten: (1) Selber denken ist nicht mehr, (2) selbst bei einer Zensur-Infrastruktur meldet sich bei der SPD nicht das Gewissen.


Ich wünsche eine gute Nacht. Und das nicht nur, weil jetzt Schlafenszeit ist.

Jun5

Wiefelspütz schreibt hin und wieder in der ZRP (Zeitschrift für Rechtspolitik) Beiträge. In der aktuellen Ausgabe 4/2009 schreibt er wieder mal etwas, das ich hier auszugsweise zitieren möchte. Ich muss zugeben, dass ich nicht mehr weiß, was ich Wiefelspütz, der bei mir zuletzt durch seine Gaga-Äusserung besondere Sympathiepunkte erreichte, bei einer solchen Stellungnahme noch entgegnen soll.

Sicherlich wird es für den ein oder anderen von Interesse sein:

Gleichwohl: Das Waffenrecht ist nicht der Schlüssel. Nicht die Waffe, der Mensch tötet. Es bleibt richtig, den Zugang zu legalen Waffen streng zu begrenzen. Ein Täter, der sich lange im Verborgenen auf seine Tat vorbereitet, wird auf illegale Waffen “ausweichen” können. Mit einem noch so strengen Waffenrecht erreichen wir nur den Umgang mit legalen Waffen.

Es macht auch durchaus Sinn, erneut zu überprüfen, ob wir angemessen mit gewaltverherrlichenden Computerspielen und Filmen umgehen. Gewaltverherrlichende Spiele sind nicht Ursache, können aber eine aggressive Fehltentwicklung bestärken und verfestigen. Strenge jugendschutzorientierte Regelungen sind deshalb geboten.

Auch der unkritische Umgang mit dem Internet, ein wunderbarer neuer Raum der Freiheit, in dem aber auch jede denkbare und undenkbare Scheußlichkeit Platz findet, gehört auf den Prüfstand.

Jungen Menschen muss Medienkompetenz vermittelt werden.

Ich möchte aber auch nicht das nicht so schlechte Ende des Beitrags unterschlagen, dass ich hier zitiere:

Dies stellt die Frage nach der Erziehungs– und Bildungskompetenz in unserer Gesellschaft. Wer diese Frage stellt, bemerkt, dass schnelle und einfache Antworten nicht zu haben sind. Es geht um nicht weniger als um eine gewaltfreie Erziehung und Bildung, die unseren Kindern Respekt, Toleranz und Bindung vermitteln.

Klingt gut, beißt sich für mich aber schon an der oben geäusserten Forderung, nicht alle Waffen zu verbieten, da ja sonst illegale Waffen genutzt werden. Auch stelle ich erneut fest, dass Politiker ein eigenes Internet zu haben scheinen, das mit meinem nicht übereinstimmt und von folgenden drei Faktoren geprägt ist:

  1. Angeblich rechtsfreier Raum
  2. unkritischer Umgang damit
  3. “neu”

Ich möchte den letzten Satz von Wiefelspütz ummünzen, um das wahre Problem aufzuzeigen:

Es geht um nicht wenigher als um eine realitätsnahe Erziehung und Bildung, die unseren Politikern weniger Lobby-Hurerei, weniger Beratungsresistenz, mehr Toleranz für den Bürgerwillen und Bindung an fachliche Kompetenz vermitteln.

Wie Wiefelspütz selber oben schreibt und durch seinen peinlichen Gaga-Ausfall belegt hat: Das wird kein leichter Weg.

Mai22

Anders kann ich es mir nicht erklären, wenn ein so genanntes Jugendschutzprogramm nicht nur das Lawblog sperrt und sogar meine kleine Seite hier unter Datenschutzbeauftragter-Online.de – nein, sogar “www.taz.de” wird als gesperrt eingestuft.
Immerhin: Das Titanic-Magazin ist wenigstens ab 14 Jahren zugänglich (und damit wohl weniger Jugendgefährdent als die TAZ). Was würden unsere Jugendschützer wohl sagen, wenn sie wüssten, dass ich es schon mit 12 zum ersten Mal in der Hand hatte?

Aber das Wichtigste ist natürlich ausdrücklich als unbedenklich gekennzeichnet: Die Webseite der Bild. Ich habe nochmal kurz nachgesehen: Den Erotikbereich (Unterhaltung > Erotik) gibt es dort online weiterhin und frei zugänglich; auf den ersten Blick habe ich auch direkt einen prallen nackten Hintern sowie ein paar herrliche nackte Brüste gesehen. Von dem Artikel über Bondage mit Foto ganz zu schweigen. Jugendschutz ist wohl eine Frage der Wertung.

Ob man selber erfasst ist, kann man jederzeit unter http://www.jugendschutzprogramm.de/checkurl.php abfragen. Die Form der Auswahl der Filterung erscheint jedenfalls bedenklich aber leider auch typisch. Eltern, die solche Filter nutzen wollen, sollten daher immer daran erinnert sein, zu prüfen was alles geblockt wird. Kritisches & freies Denken sind niemals jugendgefährdend oder nicht-kindgerecht. Jedenfalls für diejenigen, die ihre Kinder nicht zu angepassten Norm-Robotern erziehen möchten.

Mai22

Das Grundgesetz wird nun 60 Jahre alt. In Berlin wird gefeiert, der Bundespräsident hat eine Rede gehalten und alle sind voll des Lobes ob unseres Grundgesetzes. Nun gibt es da von mir keinen Widerspruch: Das Grundgesetz ist ein Meilenstein der modernen Demokratie, eine der modernsten und robustesten Verfassungen weltweit – doch habe ich den Eindruck, dass vor lauter Lobhudelei auf etwas, was die jetzigen Politiker nicht einmal geschaffen haben, kein Platz verbleibt für Kritik an dem, was unsere heutigen Politiker leisten müssten: Schutz und Bewahrung unseres Grundgesetzes.

Ein paar kritische Zeilen.

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Mai10

Ich habe schon berichtet, dass der Abgeordnete Wiefelspütz eine fragwürdige Antwort auf Abgeordnetenwatch gegeben hat. Auch die Antwort auf eine Nachfrage dazu wirft ein eher fragwürdiges Licht.

Nun habe ich bei Abgeordnetenwatch.de einfach einmal nach “GAGA” gesucht und bin überrascht: Es gibt nur 11 Beiträge in denen dieses Wort genutzt wird. Davon stammen 10 von D. Wiefelspütz.

Auch so was lässt mitunter tief Blicken.

Mai1

SPON kämpft für den Datenschutz:

Die EU-Ratspräsidentschaft versucht, ein Zustimmungsverfahren zu Cookies einzuführen. Das klingt zunächst nach einer langweiligen Marginalie. Bis man begreift, dass Sie mehrere Einverständniserklärungen hätten unterzeichnen müssen, um auch nur diese Zeilen zu lesen.

Das ist so eine Sache mit der informationellen Selbstbestimmung: Wenn man die ganz formal umsetzt, wäre es durchaus bei jeder Datenerhebung – selbst bei einer anonymen  -nötig mal nett vorher zu fragen, ob das so geht.

Nun ist EU-bashing zur Zeit Mode und auch ich denke, dass wir weitaus grössere Probleme haben, als die nervigen Kekse. Doch ich möchte ein paar kritische Punkte anmerken. Nicht um dem Autor ganz zu widersprechen, doch um wenigstens selber nicht ganz ungefiltert zu schlucken, was beim Spiegel da präsentiert wird.

Zum einen erklärt der Autor:

Ich persönlich habe meinen Browser deshalb so eingestellt, dass er sie bei jedem Schließen des Programms komplett löscht.

Das ist schön, ich wette aber: Er hat es nicht. Und zeigt damit – wenn es so ist wie ich vermute – dass die EU nicht ganz falsch liegt. Jedenfalls normale Text-Cookies wird er mit dem beschriebenen Verfahren durchaus löschen, das stimmt. Nicht aber die quasi unsichtbaren Flash-Cookies von denen er – wie wohl der Grossteil der Nutzer – noch nie etwas gehört haben wird. Auf die aber setzen inzwischen Seiten wie ebay & co.

Auch sonst bin ich kritisch, denn der Spiegel finanziert sich über Werbung, die ihrerseits eine Analyse vorweisen muss. Ist das vielleicht der Grund, warum der Autor nur vom nachherigen Löschen der Cookies spricht und zum Beispiel die Möglichkeit, Cookies generell zu blockieren und nur im Ausnahmefall zuzulassen, gar nicht erwähnt? Muss ich hier ansetzen um die Erklärung zu finden, warum man eine ganze Bildergalerie zum Konfigurieren der nachheirgen Löschung einstellt – aber nicht auf das verbreitete AddOn CS-Lite für den Firefox verweist? Ich bin kritisch, nicht mehr, nicht weniger.

Auch dieses Argument überrascht mich ein wenig:

Kein Wunder, denn in der Praxis würde die Ergänzung zur ePrivacy-Richtlinie bedeuten, dass Sie auf jeder besuchten Web-Seite mit ganzen Kaskaden von Pop-up-Verträgen belästigt würden.

Ist das so richtig? Der Autor schreibt so, als ob eine Webseite bei jedem Zugriff auf ein Cookie nachfragen muss. Das passt nicht zu meinen Infos (offizielles gibt es ja nicht), aber auch nicht zu der üblichen Art wie das Opt-In-Verfahren gehandhabt wird – vielmehr ist zu erwarten, dass man bzgl. eines bestimten Datenverarbeitungsprozesses die Erlaubnis erteilt und das dann reicht. Hier wird ein Szenario hraufbeschworen, ohne dass der Autor es mit dem Wortlaut der Regel belegt noch auf ähnliche Prozeduren beim sonstigen Opt-In verweisen kann.

Natürlich hat der Autor Recht, wenn er schreibt:

Die EU-Parlamentarier finden es okay, wenn unsere Vorstrafen zwecks Terrorrabwehr an US-Behörden vermailt werden und unsere ganze Kommunikation auf Monate dokumentiert wird. Hauptsache, niemand bekommt ohne ausdrückliches Einverständnis einen Cookie.

Aber ist das nicht ein Trick? Eine Verballhornung der Leser? Jetzt ehrlich: Mit dem Argument ist jegliche Aktion gegen tägliche Probleme des Datenschutzes unbedeutend, da nichts aus unserem Alltag mit den herausragenden Problemen zu vergleichen ist, die unsere Überwachungswütigen Politiker da schaffen. Auch hier sehe ich, wieder kritisch, dass schon fast aggressiv gegen die ohnehin unwahrscheinliche Möglichkeit gewettert wird, dass Webseiten ohne Nach-Fragen jedenfalls keine fremden Textdateien mehr hinterlegen können.

Neben dem Stirnrunzeln, mit dem ich den Artikel beim Spiegel lese, der für mich nur ein Plädoyer für die bisherige überalterte und nutzlose Form der Internetwerbung ist, möchte ich die Pläne der EU aber nicht gutheißen: Sie sind ein interessanter Gedanke, aber nicht mehr. Abgesehen davon, dass ich mich frage, wie man das technisch umsetzen soll, gäbe es heute geschicktere Wege: So ist der Zug noch nicht abgefahren, endlich P3P zum zwingenden Standard zu erklären. Auch wenn das sicherlich kaum ein Glossen-Autor auf Anhieb versteht. Es gäbe die einfachere Möglichkeit, die Vorgabe zu erstellen, dass Browser die ohnehin vorhandene Block-Möglichkeit als Standard-Einstellung wählen und User problemlos entscheiden können, was sie möchten.

Im Ergebnis bleibt bei mir nur eine Frage; Eine Frage, die sehr viel eher einen Artikel und einen Kommentar wert wäre. Ich zitiere noch einmal und hebe hervor:

Der EU ist das nicht genug. Sie berät zurzeit über eine Neufassung des Artikels 5 der Richtlinie zur Privatsphäre und Elektronischen Kommunikation (kurz “ePrivacy-Richtlinie”), die Gutes will und Brachiales verursachen könnte. Der seit Freitag vorliegende, nicht öffentliche Textvorschlag der EU-Ratspräsidentschaft läuft informierten Kreisen zufolge angeblich darauf hinaus, den Einsatz von Cookies an ein Opt-in-Verfahren zu koppeln.

Schon sehr bald ist die Europawahl. Solange es auf dieser Ebene, bei der Juristen in Lehrbüchern offen von einem Demokratiedefizit schreiben, und die Richtlinien erlässt, deren Umsetzung in nationales Recht ohne eigene Gedanken von unseren Abgeordneten abgenickt werden, solange es auf dieser Ebene noch “nicht öffentliche Textvorschläge” gibt – solange muss man sich nicht wundern, dass wir bald bei einer Wahlbeteiligung unter 20% sind. Doch auch dem Spiegel sind ein paar Zeilen zu nach eigenen Angaben belanglosen Keksen – die man zur eigenen finanzierung braucht – offenbar wichtiger, als die kritische Analyse geheimer Gesetzesinitiativen auf EU-Ebene. Prioritäten weiss offenbar nicht nur die EU nicht zu setzen. Oder eben doch. Wie man es eben sieht.

Mai1

Der Bundestag berichtet:

Beschäftigte der Bundesverwaltung haben von 2004 bis 2007 mehr als 13.800 Verbesserungsvorschläge beim sogenannten Ideenmanagement eingereicht. […] Von den im genannten Zeitraum insgesamt eingegangenen 13.867 Verbesserungsvorschlägen seien den Angaben zufolge 1.345 Vorschläge umgesetzt worden.

Übersetzt heißt das: 9.7% der Einbringungen waren von Erfolg gekrönt.Ich würde jetzt gerne einen Vergleich zu Petitionen ziehen, die Bürger netter weise an den Bundestag richten dürfen – ich bin überzeugt, dass da eine schlechtere Quote herauskommen würde.

Scheinbar aber gibt es keine frei verfügbare Statistik, wie vielen Petitionen erfolgreich abgeholfen wird und wie viele “verfallen”. Vielleicht kann die ja noch jemand nachreichen, ich bezweifle nämlich aus dem Bauch raus, dass hier eine annähernd 10%-Quote erreicht wird.

Apr17

Wieder wurde eine “Kinderporno-Tauschbörse ausgehoben” titelt der SWR. Das Schema des Artikels ist, wie immer, das gleiche: In jeder zweiten Zeile prangern grosse Zahlen, die den Leser beeindrucken sollen – jedenfalls den, der keine Vorbildung in dem Bereich mitbringt. Schön ist wieder mal die Zahl der Verdächtigen:

Innerhalb von vier Monaten wurden damit mehr als 1.000 Internetanschlüsse allein aus Deutschland festgestellt, über die kinderpornografische Darstellungen verbreitet wurden. Die Auswertung sei noch nicht abgeschlossen.

Also geht es nicht um Taten, sondern um Verdächtige bzw. Verdächtigungen. Liest sich ja auf den ersten Blick ein bisschen anders. Noch besser ist dann natürlich der Absatz:

Rund 8.000 Anzeigen hätten die Internetfahnder des LKA über das Bundeskriminalamt an 91 Nationen, darunter die USA, Brasilien, Kanada und Neuseeland, weitergeleitet.

Das sind ja wieder über 9000 Verdächtige, ein echter Erfolg mit dem Fr.v.d.Leyen demnächst wieder merkbefreit prahlen wird. So wie sie gerne auf die Aktion Himmel verweist, die Presse wies damals auch vollmunidg auf über 12000 Verdächtige hin, die heute auch die PKS aufblähen und die Mär vom massenhaften Konsum nähren.

Doch die Aktion Himmel kommt auch bei mir zum Zuge, zuerst der Hinweis auf den Artikel beim KStA “3000 Verdächtige in NRW ermittelt“. Leider aber findet man nirgends den Hinweis, dass die Verfahren in NRW flächendeckend ohne Ergebnis eingestellt wurden, sicherlich nicht zuletzt, weil teilweise rechtswidrig gearbeitet wurde.

Genau hier ist das Problem: Verdächtige werden dank unreflektierter Presse gleich gesetzt mit Tätern und Taten. Dabei bringt die Presse Meldungen wie die Verfahrenseinstellungen nicht – lernt aber auch nicht daraus und springt jedes Mal auf den Zug auf, den die Behörden vorsetzen. Das Ergebnis ist fatal: Abgesehen davon, dass eine fester Teil unserer Gesellschaft anfängt zu glauben, dass hinter jeder zweiten Haustüre ein Kinderporno-Konsument wohnt, und sich einreden lässt, man würde selbst jederzeit zum Konsumenten werden, wenn man es sich nur oft genug ansieht, fängt der andere Teil an, das Thema zu verharmlosen, weil mit unbrauchbaren Zahlen und Unwissen um sich geworfen wird.

Apr11

Bei manchen Petitionen frage ich mich, was in den Antragstellern vorging. Diese hier ist jedenfalls sehr kritisch zu sehen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Gesetz zur Surfprotokollierung nicht als Gesetz beschlossen wird und von den Bundestagsabgordneten, sowie vom Bundesrat abgelehnt wird, schon aus Gründen der informationellen Selbsbestimmung.

Schon in der Formulierung (“Möge Beschliessen, nicht zu beschliessen”) sehr fragwürdig, tut man im Ergebnis dem benannten Grundrecht einen Bärendienst: Wenn das so nicht beschlossen wird, ist die Speicherung weiterhin eine Grauzone und es wird in der Praxis auch weiter gespeichert werden. Wie ich schon dargelegt habe, ist der Versuch der Klarstellung aber auch nur eine missglückte Formulierung, so dass mit oder ohne Gesetzesbeschluß weder den Betroffenen, noch den verarbeitenden Stellen ein Dienst getan wird.

Apr8

Aufgrund aktueller Frustration, einem Austausch mit anderen Aktivisten & Juristen sowie einer inzwischen mehrjährigen Erfahrung im Umgang mit Landesdatenschutzbeauftragten (LDSB) fordere ich eine Haftungsgrundlage bei Auskünften gegenüber LDSB an.

Hintergrund: Bürger fragen regelmässig bei den Datenschutzbeauftragten nach, wie sich ein Sachverhalt darstellt. Eine negative Antwort eines LDSB hat dabei meistens eine endgültige Wirkung: Wenn der LDSB schon sagt, dass da kein Problem besteht, wird auch kein Betroffener mehr das Kostenrisiko einer Klage eingehen oder sich sonst wie wehren.

Doch wie sieht es aus, wenn dann doch einmal hinterher ein angeblich problemloser Sachverhalt zum Problem wird? Ein ausdrücklicher Haftungsanspruch gegenüber dem Bürger, der fehlerhaft informiert wurde, könnte durchaus dazu führen, dass engagierter an Sachfragen herangegangen wird. Ich sehe hier, neben dem typischen Geschrei nach mehr Personal und Möglichkeiten, eine bisher ganz außer Acht gelassende Pflicht, über die man mal diskutieren darf.

Überhaupt muss ich zunehmend feststellen, dass ich bei den LDSB zunehmend kritisch werden: Abgesehen von Mainstream-Themen, mit denen man sich gut in der Presse postieren kann (Stichwort Streetview), habe ich gerade bei den kleinen Vorfällen vor Ort den Eindruck, dass hier zwar reagiert wird, aber sehr viel langsamer und sehr viel “Stellen-Freundlicher”, insbesondere wenn die verarbeitende Stelle eine Behörde ist. Bei mir hat sich der Eindruck verstärkt, dass zwar hinterher immer laut geschrieen wird, das aber nur nötig ist, weil vorher mitunter wenig bewegt wird – sicherlich auch, aber eben nicht nur wegen der Personalknappheit.

Mrz28

Wenn man dieses Zitat des BKA-Präsidenten bei Heise liest, kann man es so verstehen:

Nach unseren Erkenntnissen sind vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheits-Konsumenten. Die lassen sich durch ein Stopp-Schild abschrecken und geben ihr Vorhaben auf [...] Daneben gibt es einen harten Kern versierter Nutzer, gegen den sich mit Sperren nichts ausrichten lässt. Diesen 15 bis 20 Prozent der Pädophilen ist nur mit gezielten Ermittlungen beizukommen.

Sprich: Das BKA möchte also 80% der Kinderporno-Konsumenten unbehelligt lassen und lediglich 15%-20% der Täter ermitteln. Ganz so weit her scheint es mit der Prävention vielleicht doch nicht zu sein.

Mrz26

Dank Fr. von der Leyen spricht man endlich in Deutschland großflächig über das Thema Kinderpornographie. Mit Rückgriff auf meine strafrechtliche Ausbildung und die Mitarbeit bei Strafverteidigern zum Thema, möchte ich kurz ein paar Punkte zu der Diskussion loswerden, ohne auf das Thema “Netzsperren” einzugehen.

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Mrz7

Zugegeben: Ganz klar Offtopic. Aber gerade wegen meiner Artikel zum Thema Tauss bin ich zur Zeit häufig in mitunter konstruktive Diskussionen zum Thema verwickelt, nicht zuletzt wegen meiner Twitter-Beiträge. (Nochmals: Es geht um die Berichterstattung in der Sache, die ich mitunter kritisiere, ich beziehe ausdrücklich keine Stellung, da es ja keine gesicherten und abschliessenden Informationen gibt)

Zum Thema Schuld und Unschuld in Deutschland ziehe ich gerne zwei Beispiele heran:

  1. Da ist der eine, der nachweislich unschuldig ist, aber dessen mediale Existenz alleine Aufgrund des Vorwurfs der Vergewaltigung zerstört wurde.
  2. Da ist der andere, der im für den Jugendschutz relevanten Sportbereich (“Keine Macht den Drogen”) mit “harten Drogen” hantiert hat und heute problemlos weiter in seinem Job ohne weiteres Abhandeln der Thematik arbeiten kann.

Gerade (1) ist ein Standardbeispiel von mir, wenn mir wieder einmal einer gegenüber steht, der meint “Aber ich habe ja nichts gemacht”, wenn erste Vorwürfe erhoben werden.
Sicherlich liegt es an dem besonderen Blickfeld, dass ich habe, wenn ich sehr kritisch daran gehe. Aber es ist nun einmal für mich nichts besonderes, dass Menschen, die sich “nichts zu schulden haben kommen lassen” plötzlich mit Vorwürfen konfrontiert werden und dann Hilfe suchen:

  1. Sei es dass gegen den Familienvater ermittelt wird, weil ein Zahlendreher in der IP vorkam,
  2. dass man plötzlich ein Ermittlungsverfahren am Hals hat, weil man bei eBay unwissend Hehlerware gekauft hat,
  3. dass man plötzlich das eigene Kind missbraucht haben soll – zufällig kommt der Vorwurf während eines Sorgerechts-Streits

Wer dann meint “Aber ich bin doch unschuldig” soll immer an (1) denken und sich fragen, wer nochmal genau Andreas Türk war. Und was “unschuldig sein” mitunter wert sein kann.
Wir leben, und deswegen stehen da oben zwei Beispiele, längst in einer Verdachtsgesellschaft: Nicht was wir tun interessiert am Ende besonders, sondern wessen man uns verdächtigt. Und auch bei den Verdächtigungen gilt die übliche Abstufung der Tatvorwürfe – deswegen wiegt alleine der Vorwurf der Vergewaltigung (1) schwerer als der im Raum stehende Konsum harter Drogen (2).

Und deswegen ist alleine der Vorwurf “Kinderpornographie”, ohne dass Verben genutzt werden müssen (“handeln mit”, “besitzen”, “vertreiben”) schon ausreichend, um eine Existenz zu vernichten. Ein Blick in die Zeitungen reicht, um das zu bestätigen: Was ist den Bitte der “Verdacht auf Kinderpornographie”? Jedenfalls ist es kein Satz, denn da fehlt die Tat, also wessen man beschuldigt wird (momentan ja zumindest “besitzen”). Der Leser bemerkt das nicht, denn das Wort ist so schlimm, dass man nicht mehr schreiben muss. Und so gut diese absolute pönalisierung dieser Verbrechen im Zusammenhang mit Kinderpornographie nun einmal ist, so schlecht ist es, wenn wir zu lax mit dem Wort um uns schmeißen.

Eben deswegen rate ich auch immer so aggressiv, einen aktiven Strafverteidiger zu konsultieren – auch wenn “nur” der Vorwurf einer Tat, ganz besonders Sexualtat, geäussert wird. Gerade wer erklärt, dass das System funktioniert, muss sich bewusst sein, dass die Strafverteidigung eben ein Teil dieses Systems ist. Wer sie nicht frühstmöglich konsultiert, provoziert geradezu eklatante Fehler.

Mrz7

Es geht weiter – nach meinem Beitrag von gestern zum Thema, muss ich heute noch einmal nachlegen. Andreas Herholz schreibt heute in der Aachener Zeitung in einem Kommentar diese Zeilen zum Fall Tauss:

Bis zuletzt hatte Tauss die Pläne von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bekämpft, Kinderpornographie im Internet einen Riegel vorzuschieben.

Wieder wird suggeriert, dass Tauss wollte, dass KiPo frei zugänglich ist. Alle Probleme und rechtlichen Fragen, um die es bei dem Thema Netzsperren geht, wegen denen Tauss – so wie die vielen anderen Kritiker – Netzsperren abgelehnt haben, sind nicht mehr vorhanden: Es wird im Ergebnis behauptet, der “Engel” von der Leyen wollte KiPo im Internet abschaffen und die bösen Kritiker wollten es frei zugänglich lassen.

Solche Kommentare, die mit der Realität nichts zu tun haben und von Unwissenheit nur strotzen, geben einen Vorgeschmack auf das, was weitere Kritiker von Netzsperren in Zukunft erwartet. Man ist versucht, solche Kommentatoren mit den inzwischen zahlreichen Rechtsgutachten und technischen Gutachten zu prügeln, in deren Unkenntnis sie ihre Dummheiten verbreiten.

Update: Es geht auch anders – In der Welt ist ein Artikel zu finden, der es sauber umsetzt und vollkommen richtig darstellt, zu finden hier. Der letzte Absatz ist lesenswert und stellt die Realität unverzerrt dar:

In der Vergangenheit hatte sich Tauss kaum zum Thema Kinderpornografie geäußert. Sein Name tauchte in diesem Zusammenhang erst auf, als Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sich mit dem Vorstoß, Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren, an die Öffentlichkeit wandte. Tauss, ebenso wie zahlreiche Rechtsexperten, lehnte das Blockade-Verfahren als juristisch bedenklich ab. Ferner kritisierte er die technische Effizienz. Gleichlautende Einwände erhob er nicht nur gegen den Vorstoß von der Leyens, sondern bereits 2002, als in Nordrhein-Westfalen die Sperrung von Webseiten mit rechtsradikalem Inhalt im Gespräch war. Tauss stellte sich seither meist auf die Seite der Internetwirtschaft, die Blockaden ablehnt, weil sie einen Einstieg in eine umfassende Zensur-Infrastruktur fürchtet.